Altersvorsorge
Vorsorge bei Selbständigkeit.
Vernachlässigen Sie Ihre Vorsorge nicht. Haben Sie an alles gedacht?
Angestellte haben es leicht: Ihr Arbeitgeber kümmert sich um AHV und Pensionskasse. Damit ist ein Grossteil der Altersvorsorge automatisch erledigt. Als selbständig erwerbende Person sind für Sie nur die AHV-Beiträge obligatorisch. Alle anderen Risiken müssen Sie selbst versichern.
Bevor Sie sich mit dem Thema beschäftigen: Sind Sie sicher, dass Sie für die Sozialversicherungen als selbständig gelten? Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer AG oder einer GmbH sind, dann gehören Sie zu Ihren eigenen Angestellten und können sich in deren Pensionskasse versichern. Zudem sind Sie automatisch gegen Unfall versichert.
Wenn Sie selbständig erwerbend sind, müssen Sie Ihre AHV-Beiträge komplett selbst bezahlen. Es ist wichtig, dass das lückenlos geschieht. Die Höhe dieser Beiträge hängt von Ihrem Lohn ab. Sie schwanken zwischen 5.196% und 9.650% Ihres Einkommens. Darin enthalten ist auch der obligatorische Anteil für die Invalidenversicherung (IV) und für den Erwerbsausfall (EO).
Die Ausgleichskasse legt die endgültigen AHV-Beiträge für Ihr Geschäftsjahr manchmal erst nach Jahren fest. Sie basieren nämlich auf Ihrer definitiven Steuerrechnung. Nach einem erfolgreichen Jahr kann es passieren, dass die nachträgliche AHV-Rechnung sehr viel höher ist als gewohnt. Legen Sie deshalb genug Geld für Ihre AHV-Beiträge zur Seite.
Als Selbständige oder Selbständiger möchten Sie ein möglichst tiefes Einkommen versteuern. Achten Sie aber darauf, dass Ihr Durchschnittslohn nicht unter die AHV-Obergrenze von CHF 88’200 (Stand 2023) fällt. Wenn das passiert, bekommen Sie später nicht mehr die maximale AHV-Rente. Wägen Sie deshalb sorgfältig ab, was Ihnen wichtiger ist.
Selbständig Erwerbende sind nicht automatisch gegen Unfall versichert. Und im Fall einer Krankheit übernimmt die Krankenkasse nur die Heilungskosten. Risiken wie Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall müssen selbst versichert werden. Mit diesen Versicherungen decken Sie die wichtigsten Risiken ab:
Sie ist nicht obligatorisch, aber sehr zu empfehlen. Wenn Sie selbständig erwerbend sind und einen Unfall haben, zahlt diese Versicherung Ihren Erwerbsausfall und die Heilungskosten (Arztbehandlungen, Spitalaufenthalt etc.). Im Todesfall bekommen Ihre Hinterbliebenen eine Rente. Je nach Branche, in der Sie tätig sind, können Sie diese Versicherung bei der Suva oder bei einer privaten Versicherung abschliessen. Von der privaten Versicherung erhalten Sie normalerweise die besseren Leistungen. Das Taggeld beispielsweise liegt bei 100%, bei der Suva sind es nur die gesetzlich vorgeschriebenen 80%.
Generali Unfallversicherung
Wenn Sie krank werden, bezahlt die Krankenkasse zwar Ihre Heilungskosten (abzüglich Franchise und Selbstbehalt), nicht aber den Erwerbsausfall. Den versichern Sie mit einer Krankentaggeld-Versicherung. Diese bezahlt während zweier Jahre 80% des versicherten Lohns. Dieses Taggeld überbrückt im schlimmsten Fall die Zeit, bis Sie eine IV-Rente erhalten. Sie müssen jedoch beweisen können, dass Ihnen der versicherte Lohn während Ihrer Krankheit auch tatsächlich entgeht.
Generali Krankentaggeldversicherung
Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können, leben Sie und Ihre Familie vom Geld aus der 1. und eventuell der 2. Säule. Die Lücke können Sie über die 3. Säule versichern. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine vereinbarte Rente aus, falls Sie während der Vertragsdauer krank werden oder einen Unfall haben. Wenn Sie nur teilweise erwerbsunfähig sind, wird die Rente entsprechend gekürzt.
Generali Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Mit dieser Versicherung schützen Sie Geschäftspartner sowie Ihr Unternehmen vor finanziellen Problemen für den Fall, dass Sie sterben sollten. Wenn das während der Vertragslaufzeit eintritt, zahlt die Versicherung das vereinbarte Kapital aus. Der Betrag geht an die Person, die in der Police als begünstigt eingetragen ist.
Generali Todesfallversicherung
Mit diesen Versicherungen sind die gängigsten Risiken abgedeckt. Natürlich können Sie als selbständig erwerbende Person noch weitere Risiken versichern. Der Umfang Ihrer Versicherungen hängt stark von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab.
Wenn Sie selbständig erwerbend sind, müssen Sie keiner Pensionskasse angehören. Die Versicherung in der 2. Säule ist also nicht obligatorisch. Sie können sich aber freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Vorausgesetzt, Sie verdienen jährlich mindestens CHF 22’050 (Stand 2023). In der 2. Säule müssen Sie die Beiträge für Arbeitnehmende und für Arbeitgebende bezahlen.
So können Sie sich freiwillig in der 2. Säule versichern:
Haben Sie bei der Pensionskasse fürs Kader Ihres Unternehmens eine Kaderversicherung abgeschlossen? Dann können Sie sich als Unternehmerin oder Unternehmer ebenfalls dort versichern. Dazu müssen Sie kein Mitglied der Basisversicherung nach BVG sein. Es lohnt sich, diese Variante zu prüfen.
Wenn Sie selbständig erwerbend sind, müssen Sie nur wenige obligatorische Versicherungen abschliessen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie Ihre Situation genau analysieren und sich umfassend beraten lassen. Damit Sie für Notfälle und fürs Alter gut vorgesorgt haben.
Für viele selbständig Erwerbende ist eine Säule 3a die perfekte Vorsorgelösung. Sie versichern mit dieser privaten Altersvorsorge alle nötigen Risiken, sind flexibel und sparen Steuern.
Viele selbständig Erwerbende verzichten auf eine Pensionskasse und entscheiden sich stattdessen für eine individuelle Lösung mit der Säule 3a. Der Grund: Pensionskassen versichern Sie bei Invalidität und Todesfall, lassen sich aber nicht auf persönliche Bedürfnisse anpassen. So zahlen Sie als ledige, kinderlose Person trotzdem Beiträge für eine Hinterlassenenrente. Mit der privaten Altersvorsorge sind Sie viel flexibler.
Sie haben sich vor Kurzem selbständig gemacht? Dann konzentrieren Sie sich erst einmal auf Ihr neues Unternehmen. Nach der Startphase können Sie dann Schritt für Schritt die richtige Altersvorsorge planen.
Wenn Sie selbständig erwerbend sind, möchten Sie ein möglichst tiefes Einkommen versteuern. Vergessen Sie aber nicht, dass Sie bei einem tiefen Lohn auch weniger in die Säule 3a einzahlen dürfen. Finden Sie den idealen Mittelweg.