Selbstständigkeit
Selbstständig: Welche Steuern in der Schweiz anfallen.
Steuern sind bei einer Selbstständigkeit ein wesentlicher Faktor.
Wer selbstständig erwerbstätig ist, ist mit Steuerfragen konfrontiert. Welche Steuern fallen an? Wie viel Steuern zahle ich? Was ist abzugsfähig? In diesem Blogartikel finden Sie Steuertipps für Selbstständige in der Schweiz.
Als Einzelunternehmen müssen Sie die Einkommenssteuern berücksichtigen. Diese hängen primär von folgenden Faktoren ab:
Einkünfte beinhalten auch Kapitalerträge oder Einkünfte durch Verkäufe wie zum Beispiel von Mobiliar aus dem Geschäftsvermögen.
Das Wichtigste zu Steuern und Abgaben bei einer selbstständigen Erwerbstätigkeit haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Für die kantonalen Steuern ist der Sitz des Unternehmens entscheidend. Der Sitz kann sich von Ihrer Wohngemeinde als Privatperson unterscheiden. Weitere Informationen zu den anwendbaren Steuersätzen finden sich auf den Plattformen der Kantone. Vom steuerbaren Einkommen dürfen Abzüge vorgenommen werden, um Kosten der Geschäftstätigkeit anzurechnen. Die Geltendmachung von Abzügen beeinflusst die definitive Steuerbelastung direkt.
Die Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer gilt ab einem Jahreseinkommen von 100’000 Franken. Mehr Informationen und die Online-Anmeldung finden sich auf admin.ch.
Auch Sozialversicherungsbeiträge müssen als Abgaben berücksichtigt werden. Selbstständigerwerbende sind in der Schweiz AHV/IV/EO-beitragspflichtig. Die Beitragssätze unterscheiden sich nach der Höhe des Einkommens. Der maximale Beitragssatz liegt 2024 bei 10% des Erwerbseinkommens.
Vermögenssteuern sind weniger wichtig als Einkommenssteuern, weil sie nicht so hoch sind. Trotzdem müssen alle Arten von Firmen Einkommens- und Vermögenssteuern zahlen. Die Vermögenssteuern werden von den Kantonen bestimmt.
Das Einzelunternehmen ist die häufigste Unternehmensform bei selbstständiger Erwerbstätigkeit. In frühen Phasen der selbstständigen Erwerbstätigkeit werden meist Einzelunternehmen gegründet. Andere Unternehmensformen sind möglich. Die Besteuerung ist unterschiedlich geregelt.
Personengesellschaften
Dazu zählen Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft.
Personengesellschaften zahlen die direkte Bundessteuer auf Basis des Einkommens.
Ebenso fallen kantonale Einkommens- und Vermögenssteuern an.
Kapitalgesellschaften
Dazu gehören die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Kapitalgesellschaften zahlen die direkte Bundessteuer auf Basis des Gewinns.
Zudem fallen kantonale Gewinn- und Kapitalsteuern an.
Die unterschiedlichen Unternehmensformen haben verschiedene Vor- und Nachteile, auch hinsichtlich steuerlicher Aspekte. Auch hier ist unter anderem relevant, welche Steuersätze im jeweiligen Kanton Anwendung finden. Für eine detaillierte Klärung der Steuerfaktoren empfehlen wir die Prüfung durch einen Steuerberater.
Zusammengefasst bedeutet dies:
Was kann ich von den Steuern absetzen? Dem Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit stehen Kosten für die Geschäftstätigkeit sowie Sozialabgaben gegenüber. Dies sind die Kosten, die in einem Arbeitnehmerverhältnis durch den Arbeitgeber übernommen werden. Verschiedene Kosten und Abgaben können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. So fällt die Steuerrechnung tiefer aus.
Abzugsfähig sind unter anderem:
Zu Abschreibungen und Rückstellungen, wie zur Reservebildung für erwartete Verbindlichkeiten, gibt es Regelungen in der Anwendung.
Speziell ist die Konstellation bei Ehepartnern, die beide in einem Einzelunternehmen tätig sind. Hier sind zusätzliche steuerliche Vorteile möglich.
Neben Abzügen wirkt sich auch die Handhabung der Lohnauszahlung auf die Steuern einer Einzelfirma aus. Die Auszahlung eines Lohns erhöht die Steuern als Privatperson, für das Unternehmen sinkt das steuerbare Einkommen. Weil Steuersätze bei hohem Einkommen überdurchschnittlich höher sind, lohnt es sich, die Lohnauszahlung anzupassen. Das heisst: In Zeiten von tiefem Einkommen des Unternehmens weniger Lohn auszahlen und in Zeiten von hohem Einkommen des Unternehmens mehr Lohn auszahlen.
Sowohl die gebundene Vorsorge in der Säule 3a als auch Pensionskassenbeiträge können selbstständig erwerbstätige Personen vom steuerbaren Bruttoeinkommen abziehen. Das steuerbare Einkommen und die Steuern fallen tiefer aus. Es gibt Maximalbeträge für die Abzüge. Ab 2024 sehen diese folgendermassen aus:
Lösungen mit Pensionskasse lohnen sich tendenziell vor allem bei hohen Einkommen zusätzlich, da Abzüge von mehr als 20% des Erwerbseinkommens möglich sein können. Die möglichen Abzüge sind dann höher als für die Säule 3a. Eine Abklärung weiterer Faktoren mit unseren Vorsorgeexperten hilft Ihnen, eine Vorsorgelösung zu finden, die zu Ihnen und Ihren Vorhaben passt.
Als selbstständig erwerbstätige Person besteht nur die Pflicht zu einer einfachen Buchführung. Einnahmen und Ausgaben sowie Vermögenswerte müssen erfasst und ausgewiesen werden. Erst ab einem Umsatz von 500’000 Franken pro Jahr kommen weitere Anforderungen an die Buchhaltung hinzu.
Die Steuererklärung muss in dem Kanton eingereicht werden, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Da Sie sich als selbstständig erwerbstätige Person anmelden, erhalten Sie rechtzeitig eine Aufforderung zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung.
Neben Unterlagen zu Einnahmen, Ausgaben und Vermögen ist vor allem wichtig:
Die entsprechenden Positionen zu Erträgen und Aufwänden können dann in der Online-Steuererklärung an den entsprechenden Kanton eingereicht werden.
Ein Treuhänder kann Ihre Steuererklärung effizient erstellen und auf Optimierungsmöglichkeiten hinweisen.
Steuern, Vorsorge und Versicherung sind eng miteinander verknüpft. Sie tragen zu einer nachhaltigen Geschäftstätigkeit und zur Absicherung bei. Hängen einzelne Versicherungen eng mit Betriebsausgaben zusammen, können diese fallweise von den Steuern abgesetzt werden. Mögliche Fälle umfassen:
Als wichtigste Versicherungen für Selbstständige gelten:
Je nachdem, ob Sie weitere Mitarbeitende beschäftigen und wie Sie Ihre Familie wirtschaftlich absichern möchten, haben einzelne Deckungen einen höheren Stellenwert.
Die beste Versicherungslösung ist jene, die zu Ihnen und Ihren Vorhaben passt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl Ihrer optimalen Absicherung.
Was man betreffend Steuern als selbstständig erwerbstätige Person beachten sollte: