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Selbstständig: Welche Steuern in der Schweiz anfallen.

Steuern sind bei einer Selbstständigkeit ein wesentlicher Faktor. 

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Ágnes Erdős, Product Management Life Expert

Ágnes ist seit Januar 2023 Produktmanagerin bei Generali und verantwortet die digitale Säule 3a sowie Risikoprodukte. Ágnes hat mehr als zehn Jahre Erfahrung als Produktmanagerin im Bereich Lebensversicherung. Ihre Karriere hat sie bei Generali in Ungarn gestartet, wo sie für die Einmalanlageprodukte für Banken zuständig war.

Wer selbstständig erwerbstätig ist, ist mit Steuerfragen konfrontiert. Welche Steuern fallen an? Wie viel Steuern zahle ich? Was ist abzugsfähig? In diesem Blogartikel finden Sie Steuertipps für Selbstständige in der Schweiz.

Wie viele Steuern zahle ich?

Als Einzelunternehmen müssen Sie die Einkommenssteuern berücksichtigen. Diese hängen primär von folgenden Faktoren ab: 

  • Höhe der Einkünfte 
  • kantonale Steuersätze 
  • Abzüge, die geltend gemacht werden können 

Einkünfte beinhalten auch Kapitalerträge oder Einkünfte durch Verkäufe wie zum Beispiel von Mobiliar aus dem Geschäftsvermögen. 

Das Wichtigste zu Steuern und Abgaben bei einer selbstständigen Erwerbstätigkeit haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst. 

Steuern bei selbstständiger Erwerbstätigkeit

Zusammengefasst bedeutet dies: 

  • Die Einkommenssteuer ist der grösste steuerliche Faktor, die Mehrwertsteuer fällt erst ab 100’000 Franken Einkommen an.
  • Sozialabgaben müssen bei Selbstständigkeit selber getragen und in die Finanzplanung einkalkuliert werden.
  • Abzüge vom steuerbaren Einkommen sind möglich und wichtig, um die Steuerbelastung zu reduzieren.

Steuerabzüge für Selbstständige

Was kann ich von den Steuern absetzen? Dem Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit stehen Kosten für die Geschäftstätigkeit sowie Sozialabgaben gegenüber. Dies sind die Kosten, die in einem Arbeitnehmerverhältnis durch den Arbeitgeber übernommen werden. Verschiedene Kosten und Abgaben können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. So fällt die Steuerrechnung tiefer aus.

Abzugsfähig sind unter anderem: 

  • alle geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten
  • Abschreibungen und Rückstellungen
  • Einzahlungen an Vorsorgeeinrichtungen wie eine private Vorsorge oder die Pensionskasse
  • Zinsen auf Geschäftsschulden wie Hypotheken und Kredite
  • berufsorientierte Aus- und Weiterbildung

Zu Abschreibungen und Rückstellungen, wie zur Reservebildung für erwartete Verbindlichkeiten, gibt es Regelungen in der Anwendung.

Speziell ist die Konstellation bei Ehepartnern, die beide in einem Einzelunternehmen tätig sind. Hier sind zusätzliche steuerliche Vorteile möglich.

Neben Abzügen wirkt sich auch die Handhabung der Lohnauszahlung auf die Steuern einer Einzelfirma aus. Die Auszahlung eines Lohns erhöht die Steuern als Privatperson, für das Unternehmen sinkt das steuerbare Einkommen. Weil Steuersätze bei hohem Einkommen überdurchschnittlich höher sind, lohnt es sich, die Lohnauszahlung anzupassen. Das heisst: In Zeiten von tiefem Einkommen des Unternehmens weniger Lohn auszahlen und in Zeiten von hohem Einkommen des Unternehmens mehr Lohn auszahlen.

 

Säule 3a und/oder Pensionskasse?

Sowohl die gebundene Vorsorge in der Säule 3a als auch Pensionskassenbeiträge können selbstständig erwerbstätige Personen vom steuerbaren Bruttoeinkommen abziehen. Das steuerbare Einkommen und die Steuern fallen tiefer aus. Es gibt Maximalbeträge für die Abzüge. Ab 2024 sehen diese folgendermassen aus: 

  • Säule 3a ohne Pensionskasse: Bei der Säule 3a können bis zu 20% des Erwerbseinkommens, jedoch höchstens 35’280 Franken pro Jahr vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, wenn keine Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule genutzt wird.
  • Säule 3a und gleichzeitig Anschluss an eine Pensionskasse: Für die Säule 3a können nur 7’056 Franken pro Jahr abgezogen werden. Dafür sind Beiträge in die 2. Säule abzugsfähig.

Lösungen mit Pensionskasse lohnen sich tendenziell vor allem bei hohen Einkommen zusätzlich, da Abzüge von mehr als 20% des Erwerbseinkommens möglich sein können. Die möglichen Abzüge sind dann höher als für die Säule 3a. Eine Abklärung weiterer Faktoren mit unseren Vorsorgeexperten hilft Ihnen, eine Vorsorgelösung zu finden, die zu Ihnen und Ihren Vorhaben passt. 

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Was muss ich bei der Steuererklärung beachten?

Als selbstständig erwerbstätige Person besteht nur die Pflicht zu einer einfachen Buchführung. Einnahmen und Ausgaben sowie Vermögenswerte müssen erfasst und ausgewiesen werden. Erst ab einem Umsatz von 500’000 Franken pro Jahr kommen weitere Anforderungen an die Buchhaltung hinzu.

Die Steuererklärung muss in dem Kanton eingereicht werden, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Da Sie sich als selbstständig erwerbstätige Person anmelden, erhalten Sie rechtzeitig eine Aufforderung zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung.

Neben Unterlagen zu Einnahmen, Ausgaben und Vermögen ist vor allem wichtig:

  • Trennung von privatem und geschäftlichem Vermögen
  • Trennung von privaten und geschäftlichen Ausgaben

Die entsprechenden Positionen zu Erträgen und Aufwänden können dann in der Online-Steuererklärung an den entsprechenden Kanton eingereicht werden. 

Ein Treuhänder kann Ihre Steuererklärung effizient erstellen und auf Optimierungsmöglichkeiten hinweisen.

 

Was ist betreffend Versicherung zu beachten?

Steuern, Vorsorge und Versicherung sind eng miteinander verknüpft. Sie tragen zu einer nachhaltigen Geschäftstätigkeit und zur Absicherung bei. Hängen einzelne Versicherungen eng mit Betriebsausgaben zusammen, können diese fallweise von den Steuern abgesetzt werden. Mögliche Fälle umfassen: 

  • Berufshaftpflicht
  • Betriebshaftpflicht
  • Ergänzungen bei Krankenversicherung und Unfallversicherung, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen

Als wichtigste Versicherungen für Selbstständige gelten: 

  • Haftpflicht (gegebenenfalls auch Berufshaftpflicht – diese kann je Branche auch obligatorisch sein)
  • Rechtsschutz
  • Unfall und Krankentaggeld
  • Todesfall
  • Erwerbsunfähigkeit

Je nachdem, ob Sie weitere Mitarbeitende beschäftigen und wie Sie Ihre Familie wirtschaftlich absichern möchten, haben einzelne Deckungen einen höheren Stellenwert. 

Die beste Versicherungslösung ist jene, die zu Ihnen und Ihren Vorhaben passt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl Ihrer optimalen Absicherung. 

 

Die fünf wichtigsten Steuertipps 

Was man betreffend Steuern als selbstständig erwerbstätige Person beachten sollte: 

  1. Infos zum Kanton einholen. Einkommenssteuern und kantonale Regelungen bestimmen, mit welchen Steuern man rechnen muss. 
  2. Steuern optimieren mit Abzügen. Abzüge geltend zu machen, ist das Mittel, um Steuern zu optimieren. Etwas Buchhaltung ist dabei, da Abschreibungen und Rückstellungen viel ausmachen können. 
  3. Vorsorgen. Sozialabgaben, vor allem die Säule 3a, fallen bei den Abzugsmöglichkeiten ins Gewicht. Sozialabgaben sollten aber auch als Ausgaben in die Finanzplanung aufgenommen werden. 
  4. Steuererklärung. Zwischen Geschäft und privat bei Vermögen und Ausgaben unterscheiden. So bleibt es beim Ausweisen von Ertrag, Aufwand und Vermögen übersichtlich. 
  5. Absichern. Eine nachhaltige Geschäftstätigkeit geht mit der Absicherung von Mitarbeitenden, Familie und sich selbst einher. Eine gute Absicherung schützt. 

Unser Beratungsteam für Ihr Unternehmen

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