Nach wie vor ist Krankheit der häufigste Grund für Absenzen. Mit der Krankentaggeldversicherung bezahlt Generali die Löhne Ihrer kranken Mitarbeitenden. Zudem helfen wir, die Ursachen für Krankheit zu erkennen und ihnen vorzubeugen.
Vorteile
Deckt Lohnkosten mit einem Taggeld
Wir holen für Sie Zweitmeinungen ein
Beratung für Präventionsdienstleistungen
Lohnsumme einfach online melden
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Krankentaggeldversicherung kurz erklärt
Wenn Mitarbeitende wegen Krankheit ausfallen, ist Ihr Unternehmen dazu verpflichtet, deren Lohn weiterzubezahlen. Das kann schnell teuer werden. Deshalb können Sie die Löhne mit der Erwerbsausfallversicherung von Generali absichern: Wir übernehmen Ihre Zahlungspflicht bei Ausfällen wegen Krankheit.
Ihre Vorteile
Rundum abgesichert
Im Krankheitsfall Ihrer Mitarbeitenden.
Aktive Begleitung und Unterstützung von Betroffenen
Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub optional einschliessen
Ideale Zusatzoptionen für Selbstständige
Beratung für Präventionsdienstleistungen
Unterstützung für die berufliche Wiedereingliederung
Deckungen im Detail
Deckungen
Zusätze
Was ist versichert?
Die Krankentaggeldversicherung deckt die Lohnkosten Ihrer Mitarbeitenden mit einem Taggeld, wenn sie wegen Krankheit ausfallen.
Unterstützung und Präventionsarbeit Wir bieten Ihnen auch Orientierung im Dschungel der Sozialversicherungen und unterstützen Sie auf der Suche nach geeigneten Präventionsdienstleistungen. Wir begleiten Betroffene und intervenieren früh, damit sie bald wieder zum Arbeitsplatz zurückkehren können
Welche Zusatzdeckungen gibt es?
Wir bieten Ihnen diverse Zusatzoptionen an – damit Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden optimal absichern können:
Mutter- und Vaterschaftsurlaub: Sie können Taggelder für Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub mitversichern.
Selbstständige können zusätzlich Unfalltaggelder versichern.
Schlüsselpersonen: Zusatzkosten, die beim Ausfall wichtiger Mitarbeitender entstehen, können mittels Schlüsselpersonenversicherung abgesichert werden.
Unser Beratungsteam für Ihr Unternehmen
Schützen Sie, was Ihrem Unternehmen wichtig ist. Wir beraten Sie individuell.
Praxisbeispiel
Melina Bröder betreibt die Bäckerei Pandoro – in der Zwischenzeit sind es vier Filialen. Damit das Geschäft gut läuft, ist Frau Bröder auf verlässliche Mitarbeitende angewiesen. Zum Schutz ihrer Mitarbeitenden und ihrer Existenz hat sie eine Krankentaggeldversicherung bei Generali abgeschlossen.
Nach jahrelanger guter Präsenz ihrer Angestellten fallen dieses Jahr gleich drei ihrer Mitarbeitenden krankheitshalber für unbestimmte Zeit aus. Pandoro muss seine Kundschaft trotz allem weiterhin mit Backwaren in gewohnter Qualität beliefern – Melina Bröder muss deshalb zusätzliches Personal einstellen. Dies ist mit hohen Kosten verbunden.
Ihre Krankentaggeldversicherung bringt Entlastung: Sie bezahlt die Löhne der erkrankten Mitarbeitenden in der Zeit der gesamten gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht und sogar noch darüber hinaus. Bei Langzeitausfällen bezahlt Generali die Löhne bis zu zwei Jahre weiter und unterstützt die Mitarbeitenden auf Wunsch proaktiv bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben. So können sie sich dank eines besseren Heilungsverlaufs schneller erholen. Melina Bröder ist erleichtert, denn ohne die Krankentaggeldversicherung hätte ihr Betrieb die Ausfälle nicht tragen können.
Sichern Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden mit einem Krankentaggeld ab.
Die Prämie richtet sich nach dem versicherten Risiko, Ihren Zusatzversicherungen und der Lohnsumme aller Mitarbeitenden. Wir gewähren einen Rabatt auf die Zusatzversicherung, wenn Sie auch die Krankentaggeldversicherung bei Generali abschliessen.
Ja, es können verschiedene Deckungen spezifisch für eine Personengruppe abgeschlossen werden.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und reichen Sie ein Arztzeugnis gemäss den Richtlinien Ihres Unternehmens ein. Denken Sie daran, dass Sie ein Arzt nicht länger als drei Tage rückwirkend und höchstens für einen Zeitraum von einem Monat krankschreiben darf. Ihr Arbeitgeber meldet uns Ihre Arbeitsunfähigkeit gemäss der geschätzten Dauer Ihrer Krankschreibung und der in der Versicherungspolice vorgesehenen Wartefrist.
Es ist wichtig, dass Sie uns dieses Dokument datiert und unterschrieben innert 14 Tagen retournieren. Mit dieser Vollmacht ermächtigen Sie Generali, Ihren Fall medizinisch zu beurteilen. Dabei ist festzuhalten, dass Generali keine medizinischen Informationen an Ihren Arbeitgeber weitergeben wird.
Falls Sie länger arbeitsunfähig sind, setzt sich Generali mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber in Verbindung.
Sie haben die Auskunftspflicht zu beachten. Das heisst, Sie müssen uns alle notwendigen Informationen zukommen lassen, damit Generali den Leistungsanspruch laufend beurteilen kann.
Generali prüft, ob weitere Massnahmen notwendig sind wie z. B.:
die Einholung von Arztberichten Ihrer behandelnden Ärzt*innen
ein Besuch eines Case Managers
die Einladung zu einem Arzttermin bei einem von Generali beauftragten Facharzt
Zudem müssen Sie der Verpflichtung zur Zusammenarbeit nachkommen, was insbesondere bedeutet, dass Sie die oben genannten Massnahmen akzeptieren müssen.
In der Regel zahlt Generali das Taggeld gemäss Versicherungspolice an Ihren Arbeitgeber aus. Dieser wird Ihnen diese Summe im Rahmen der Lohnfortzahlung weiterleiten.
Es ist wichtig, dass Sie uns spätestens 10 Tage vor Ihrer Abreise ein Gesuch für einen Auslandsaufenthalt zusammen mit der Genehmigung Ihres behandelnden Arztes zukommen lassen. Generali prüft dann, ob die Taggelder während Ihres Aufenthaltes weiterbezahlt werden.
Generali prüft, ob ein Case Manager eingesetzt werden kann, der Sie unterstützen und Ihnen massgeschneiderte Lösungen anbieten kann. Ziel ist es, Sie so schnell wie möglich wieder in die Arbeitswelt zu integrieren. Anpassung Ihres Pflichtenheftes oder Tätigkeitswechsel? Die Antwort hängt von Ihnen und Ihrer Situation ab.
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit können Sie von Eingliederungsmassnahmen und/oder einer Invalidenrente profitieren. Diese Leistungen sind prognoseunabhängig, d. h. sie bestehen auch dann, wenn die Arbeitsfähigkeit zukünftig vollständig wiedererlangt werden kann. Es ist daher Ihre Pflicht und in Ihrem Interesse, bis spätestens vor Ablauf des sechsten Monats der Arbeitsunterbrechung ein Gesuch beim zuständigen Amt einzureichen. Mit Ihrer Unterschrift der Abtretung ermächtigen Sie Generali, im Falle der Auszahlung ihrer Leistungen eine direkte Rückerstattung von einem Sozialversicherer zu erhalten.
Solange die von Ihren Ärzt*innen ausgestellten Arbeitsunfähigkeit gemäss unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen gerechtfertigt sind. Die maximale Leistungsdauer ist in der Versicherungspolice festgelegt und beträgt in der Regel 730 Tage mit oder ohne Anrechnung der von Ihrem Arbeitgeber gewählten Wartefrist.
Wir teilen Ihnen in einem Schreiben mit, dass die Taggeldzahlungen eingestellt werden und Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen müssen. Bei gekündigtem Arbeitsverhältnis müssen Sie einen Antrag bei der Arbeitslosenversicherung stellen. Ist die Wiederaufnahme aus Sicht Ihres Arztes nicht mit Ihrem Gesundheitszustand vereinbar, muss er einen ausführlichen medizinischen Bericht an den Vertrauensarzt von Generali senden, damit wir Ihre Situation erneut prüfen können.
Den Namen Ihre*r Sachbearbeiter*in finden Sie auf dem ersten Schreiben oder in der ersten E-Mail, die Sie erhalten haben. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0800 881 882 oder per E-Mail claims.ch@generali.com.
Als Geschäftskundin oder Geschäftskunde können Sie alle Betriebsversicherungen über eine Beraterin oder einen Berater abschliessen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf – wir erstellen Ihnen gerne eine unverbindliche Offerte.