Falls Sie länger arbeitsunfähig sind, setzt sich Generali mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber in Verbindung.
Sie haben die Auskunftspflicht zu beachten. Das heisst, Sie müssen uns alle notwendigen Informationen zukommen lassen, damit Generali den Leistungsanspruch laufend beurteilen kann.
Generali prüft, ob weitere Massnahmen notwendig sind wie z. B.:
- die Einholung von Arztberichten Ihrer behandelnden Ärzt*innen
- ein Besuch eines Case Managers
- die Einladung zu einem Arzttermin bei einem von Generali beauftragten Facharzt
Zudem müssen Sie der Verpflichtung zur Zusammenarbeit nachkommen, was insbesondere bedeutet, dass Sie die oben genannten Massnahmen akzeptieren müssen.