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Checkliste Selbstständigkeit. 

Eine Einzelfirma gründen? Das Wichtigste für den Weg in die Selbstständigkeit. 

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Adam Reichmann, Head of Commercial Non-Life

Adam ist in seiner Funktion als Head of Commercial Non-Life verantwortlich für das Unternehmenskundengeschäft bei Generali Schweiz.

Soll ich den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? 13% der Erwerbstätigen in der Schweiz sind selbstständig erwerbend. Was sollte ich beim Schritt in die Selbstständigkeit beachten? Das Wichtigste in unserer Checkliste zur Selbstständigkeit.

1. Self-Check

Die Motivation, sich selbstständig zu machen, kann unterschiedlich sein. Geht es mir um die Realisierung einer Geschäftsidee? Mehr Unabhängigkeit? Ein kritisches Hinterfragen zu Beginn aller Überlegungen hilft, die eigene Motivation und die Ausgangslage besser einzuschätzen.  

Bin ich bereit, viel Arbeit in den Aufbau eines Unternehmens zu investieren und kurzfristig finanziell zurückzustecken? Habe ich eine solide Geschäftsidee, gute Branchenkenntnisse und kann ich den Markt abschätzen? Falls ja, ist eine erste gute Grundlage für einen Einstieg in die Selbstständigkeit vorhanden. 

Nicht nur kurzfristig muss mit einem hohen eigenen Einsatz gerechnet werden. Zu schnell wird unterschätzt, was es heisst, die unternehmerische Verantwortung wahrzunehmen. 

Machen Sie betreffend die nachfolgenden drei Themen den Self-Check: Bin ich mir dieser Punkte bewusst und bin ich bereit, auch langfristig daran zu arbeiten? 

 

Mitarbeitende 

Sind Mitarbeitende im Unternehmen angestellt, müssen Pflichten als Arbeitgeber wahrgenommen werden: 

  • Anmeldung bei der Ausgleichskasse und Beiträge für Sozialversicherungen: AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung 
  • Pensionskasse 
  • Obligatorische Unfallversicherung 
  • Familienzulagen 

Neben diesen obligatorischen Versicherungen und Beiträgen können weitere Absicherungen Sinn machen. Allen voran eine Krankentaggeldversicherung, die bei Krankheit die Lohnfortzahlung an Ihre Mitarbeitenden absichert. 

Nicht unterschätzt werden sollte der Punkt Personalgewinnung. Die passenden Mitarbeitenden finden, gewinnen und halten sollte in einer nachhaltigen Geschäftstätigkeit Raum einnehmen können. 

 

Marketing 

Marketing ist mehr als Werbung. Marketing macht nicht nur die eigenen Produkte oder Services bekannt. Es sollte uns Auskunft geben über den Markt, in dem wir uns bewegen, und aufzeigen, wie wir diesen bearbeiten können. Marketing schafft langfristige Beziehungen zu Kunden und ist ein wichtiger Erfolgsfaktor, damit die Geschäftsstrategie aufgeht. Ins Marketing zu investieren, sollte auf dem Weg in die Selbstständigkeit von Beginn an mitgedacht und keinesfalls unterschätzt werden. 

 

Finanzen 

Eine Buchhaltung mit allen Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerten bildet die Basis für die Planung Ihres Geschäfts. Ein Liquiditätsplan stellt sicher, dass Ihr Kapitalbedarf jederzeit gedeckt und etwas Reserve vorhanden ist. Sollten Engpässe in der Kasse auftauchen, können Sie auf die Reserven zurückgreifen. So vermeiden Sie die Gefahr eines Konkurses, bei dem Sie für Forderungen haften. 

2. Rechtsform

Beim Schritt in die Selbstständigkeit müssen Sie eine Rechtsform wählen. Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens entstehen andere Pflichten. 

Einer der wichtigsten Unterschiede bei den Rechtsformen ist die Haftung. Im Einzelunternehmen haften Sie mit Ihrem persönlichen Vermögen. Bei der GmbH und der AG ist die Haftung auf den Gesellschafterbeitrag beziehungsweise das Geschäftsvermögen beschränkt. 

Neben weiteren Besonderheiten bei der Besteuerung unterscheiden sich die Rechtsformen vor allem bei der Beruflichen Vorsorge (BVG). Während für Einzelunternehmen keine Pflicht zu BVG-Beiträgen besteht, sind bei einer GmbH oder AG alle Angestellten des Unternehmens beitragspflichtig. 

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die unterschiedlichen Rechtsformen im Vergleich. 

EinzelfirmaGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Aktiengesellschaft (AG)
Einzelpersonen oder als Start in die Selbstständigkeit.
Eine Umwandlung in eine GmbH oder AG ist später möglich.
Mittelgrosse UnternehmenUnternehmen mit höheren Kapitalanforderungen
Einfache GründungStammkapital von mindestens CHF 20’000Gründungskapital von mindestens CHF 100’000
Persönliche Haftung als UnternehmerHaftung mit dem GesellschaftsbeitragNur das Gesellschaftsvermögen haftet für Schulden des Unternehmens.
Nur einfache Buchhaltung (Einnahmen, Ausgaben, Vermögen)Eintrag ins Handelsregister, erweiterte Pflichten zur Buchführung (doppelte Buchhaltung, Prüfung durch eine externe Revisionsstelle ab zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt)Alle aufgeführten Pflichten einer GmbH. Zudem: Bilden von Kapitalreserven, Ernennung eines Verwaltungsrates
Keine Pflicht, in die Berufliche Vorsorge (BVG) einzuzahlen. Bei Gründung einer Einzelfirma können Sie aus der BVG austreten und eine Auszahlung des Vorsorgekapitals beantragen.Pflicht, in die Berufliche Vorsorge (BVG) einzuzahlenPflicht, in die Berufliche Vorsorge (BVG) einzuzahlen 

3. Businessplan

Ihr Businessplan zeigt auf, wie die eigene Geschäftsidee umgesetzt werden kann. Er umfasst Vision, Strategie, Massnahmen, Chancen und Risiken und nicht zuletzt die Finanzierung. Der Businessplan ist wichtig für die erfolgreiche Verwirklichung der Geschäftsidee. Er kann als Planungsinstrument genutzt werden und zeigt Erfolgsfaktoren auf. Ihr Businessplan ist auch wichtig für die Kommunikation innerhalb des Unternehmens oder mit Ihren Geschäftspartnern.

Businesspläne können auf unterschiedliche Weise entstehen – von der schnellen Skizze auf einem Notizblock bis zur Aufbereitung in einem umfassenden Planungstool. Je nachdem, ob Sie den Schritt in die Selbstständigkeit alleine oder mit Mitunternehmenden angehen möchten, unterscheidet sich die Rolle des Businessplans.

 

Sie erstellen einen Businessplan für sich 

Der Businessplan widerspiegelt Ihre persönliche Vision zur Geschäftsidee. Sie sind flexibel und können komplett alleine entscheiden. Sie bringen Ihre eigenen Fähigkeiten in die Geschäftstätigkeit ein, Ihre eigenen finanziellen Mittel und Ihr eigenes Netzwerk.

 

Sie erstellen einen Businessplan mit Mitunternehmenden

Starten Sie mit Mitunternehmenden, ist es die gemeinsame Vision, die im Businessplan abgebildet werden soll. Entscheidungen werden gemeinsam getroffen. Bei Fähigkeiten, Finanzierung und Netzwerk legen Sie mit Ihren Mitunternehmenden zusammen. Die Grundlage für die Verwirklichung der Geschäftsidee ist damit breiter abgestützt.

Mit Mitunternehmenden in die Selbstständigkeit zu starten, hat den Vorteil, dass mehrere Köpfe mitdenken und mehr Perspektiven in den Businessplan einfliessen. Bei der Erstellung eines Businessplans kann eine strukturierte Herangehensweise helfen, sich den relevanten Fragen gemeinsam zu stellen und diese zu beantworten. Vorlagen oder Online-Tools können hier gut unterstützen.

4. Startkapital

Wie viel Startkapital benötige ich bei der Gründung? Während beim Einzelunternehmen kein Mindestkapital geregelt ist, sind diese bei GmbH und AG zu beachten. Im Überblick: 

  • Einzelunternehmen: Es gibt kein Mindestkapital. Zur Finanzierung der Selbstständigkeit gibt es Optionen, um BVG oder/und Kapital der 3. Säule, sofern vorhanden, zu nutzen. Wenn Sie Vorsorgegelder ausgezahlt haben möchten, sollten Sie dennoch bereits planen, wie Sie Ihre Vorsorge gestalten möchten. 
  • GmbH: In einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung ist ein Mindestkapital von CHF 20’000 vorgegeben. Je nach Ihrem Vorhaben kann das Startkapital höher ausfallen. 
  • AG: Die Aktiengesellschaft sieht bei der Gründung mindestens ein Aktienkapital von CHF 100’000 vor. Auch hier kann zusätzliches Kapital erforderlich sein. 

Alles, was über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht, hängt von Ihrer Geschäftsidee und Ihrem Vorhaben ab. Ihr Businessplan und Ihr Finanzplan sollten den Kapitalbedarf in den ersten Jahren aufzeigen. Löhne und Betriebskosten, Produktionskosten, Marketing, Reserven und allenfalls auch Entwicklungskosten kommen hier zusammen.  

Krankentaggeldversicherung

Lohnkosten fortzahlen – mit unserer Krankentaggeldversicherung.

5. Förderung

Es gibt in der Schweiz auf Bundesebene keine direkten Fördergelder für den Schritt in die Selbstständigkeit. Eine Ausnahme gibt es jedoch: wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit unternehmen. Dann erhalten Sie von Bund und Kantonen Taggelder in der Planungsphase. Indirekte Angebote liegen vor allem in Form von Bürgschaften für Kredite vor.

Auf kantonaler Ebene sind wesentlich mehr Angebote vorhanden, um Selbstständigkeit und Start-ups zu fördern. Förderprogramme und Stiftungen rund um die Gründung können Sie auf den jeweiligen Portalen der Kantone einsehen.

 

6. Firmenname

Haben Sie eine Geschäftsidee, einen Businessplan und Ihren Kapitalbedarf bestimmt? Dann wird es Zeit, einen Namen für Ihr Unternehmen zu wählen. Bei der Namensgebung besteht als hauptsächliche Vorgabe: 

  • Einzelunternehmen: Der Nachname des Inhabers muss im Firmennamen vorkommen. 
  • GmbH: Der Zusatz «GmbH» muss im Firmennamen vorkommen. 
  • AG: Der Zusatz «AG» muss im Firmennamen vorkommen. 

Den Firmennamen lassen Sie sich im Handelsregister eintragen. Es lohnt sich, frühzeitig abzuklären, ob der Firmenname bereits im Handelsregister vorhanden ist und ob Sie einen gültigen Firmennamen gewählt haben. 

 

7. Gründungskosten

Als Gründungskosten sollten Sie beachten: 

  • Eintrag ins Handelsregister. Für ein Einzelunternehmen müssen wenige Hundert Franken einkalkuliert werden, bei GmbH und AG sind es einige Hundert Franken. Die Gebühren sind auf dem KMU-Portal einsehbar. 
  • Bei Einzelunternehmen sind keine weiteren Gründungskosten vorgegeben. Halten Sie sich an Ihren Business- und Finanzplan. 
  • Bei einer GmbH: Rechnen Sie mit wenigen Tausend Franken für Treuhänderin und Notar. 
  • Bei einer AG: Rechnen Sie mit einigen Tausend Franken für Notariatskosten, um Gründungsakten und Aktienzertifikate zu erstellen. Bei einem Aktienkapital von einer Million Franken oder höher ist eine Emissionsabgabe von 1% bei der Gründung vorgesehen

Von diesen direkten Gründungskosten ist das Startkapital ausgenommen. 

 

Teilzeit-Selbstständigkeit 

Wenn Sie nebenberuflich durchstarten möchten, haben Sie gute Karten. Sie profitieren von einem sicheren Einkommen und können gleichzeitig Ihre Geschäftsidee verwirklichen. 

Mit der Selbstständigkeit entstehen Fragen zu Versicherung und Vorsorge. Zu einer Teilzeit-Selbstständigkeit sollten Sie vor allem wissen: 

  • Ab CHF 2’300 Einkommen im Kalenderjahr müssen Sie die Selbstständigkeit bei der Ausgleichskasse betreffend AHV/IV/EO anmelden. 
  • Die Abrechnung der AHV/IV/EO-Beiträge findet für beide Einkommen getrennt und mit unterschiedlichen Beitragssätzen statt. 
  • Wenn Sie einen Mindestjahreslohn von CHF 22’050 aus der unselbstständigen Arbeitstätigkeit erzielen, ist die BVG-Eintrittsschwelle erreicht. Ihr Lohn ist dann BVG-versichert. Unterhalb dieser Schwelle sollten Sie weitere Möglichkeiten von BVG und Vorsorge prüfen, um abgesichert zu sein. 
  • Steuerlich ist es einfach: Einkommen aus beiden Erwerbseinkommen werden gemeinsam anhand der Steuererklärung besteuert. 

8. Anmeldungen

Sie sind bis hierhin bereit und haben alle Abklärungen gemacht? Dann wird es Zeit, dass Sie Ihr Unternehmen anmelden: 

  • Sich und Ihre Mitarbeitenden bei der AHV-Ausgleichskasse. 
  • Bei der Beruflichen Vorsorge BVG. Wenn Sie als Einzelunternehmen auftreten, ist dies optional. Ansonsten gilt für Sie und Ihre Mitarbeitenden die BVG-Pflicht. 
  • Unfallversicherung. Eine Unfallversicherung für Ihre Mitarbeitenden und Sie ist Pflicht

Ein Eintrag ins Handelsregister ist bei den Rechtsformen GmbH und AG bei der Gründung Pflicht. Spätestens beim Erreichen des Umsatzgrenzwertes von CHF 100’000 pro Jahr ist auch bei einem Einzelunternehmen ein Eintrag im Schweizer Handelsregister nötig. Ebenfalls sollten Sie klären, wie die Mehrwertsteuer zur Anwendung kommt, und eine Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung vornehmen. 

 

9. Steuern und Rechnungslegung

Bei der Besteuerung von Einzelunternehmen, GmbH und AG gibt es Unterschiede: 

  • Bei einem Einzelunternehmen versteuern Sie das gesamte Einkommen und das Vermögen. Es besteht eine einfache Buchführungspflicht, die sich auf Einkommen, Ausgaben und Vermögen beschränkt. 
  • GmbH und AG: Gewinn und Kapital werden besteuert. Es muss eine doppelte Buchhaltung geführt und durch eine externe Revisionsstelle geprüft werden. 

Einzelunternehmen sind betreffend Steuern und Rechnungslegung einfacher gehalten. Bei einer GmbH oder AG besteht der Vorteil, dass Gewinne flexibel ins Unternehmen reinvestiert werden können und damit Spielraum bei der Steueroptimierung vorliegt. Bei GmbH und AG ist es empfehlenswert, dass Sie sich durch eine Treuhänderin oder einen Steuerexperten beraten lassen. 

 

10. Vorsorge und Versicherung

Auf dem Weg in die Selbstständigkeit sollten Sie und Ihre Mitarbeitenden gut abgesichert sein. 

Wenn Sie als Einzelunternehmen starten, kommt der Vorsorge eine besondere Rolle zu. Sie sind nicht BVG-pflichtig. Mindestens eine der Optionen ist zu empfehlen, damit Sie betreffend Vorsorge gut aufgestellt sind: 

  • Anschluss an eine Pensionskasse und Zahlen von BVG-Beiträgen 
  • Beiträge an die Säule 3a 

In einer GmbH oder AG sind Sie und Ihre Mitarbeitenden BVG-pflichtig wie alle Personen, die einer nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. 

Auch bei Versicherungsaspekten hat das Einzelunternehmen einen Sonderstatus. Die Haftung mit dem persönlichen Vermögen für die Firmenschulden ist ein hohes Risiko. Eine massgeschneiderte Haftpflichtversicherung hilft Ihnen, sich gegen Risiken abzusichern. 

Neben einer persönlichen Grundversicherung sollten Sie für sich und Ihre Mitarbeitenden einige Absicherungen evaluieren. 

Gute Absicherung für mich: 

  • Unfallversicherung 
  • Privathaftpflicht 
  • Erwerbsunfähigkeit 

Zu weiteren Möglichkeiten zur Absicherung Ihrer Familie hilft Ihnen ein Beratungsgespräch mit Ihrem Versicherungsspezialisten.  

Gute Absicherung für meine Mitarbeitenden: 

  • Unfallversicherung 
  • Betriebshaftpflicht 
  • Krankentaggeld 

Weitere Deckungen für Inventar, Gebäude, Fahrzeuge und Rechtsschutz sollten auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein. Gerne beraten wir Sie zu einer Versicherungslösung, die zu Ihnen und Ihren Vorhaben passt. 

Passende Versicherungen