Ob Kinderbetreuung, Gartenarbeit oder Putzkräfte: Ihre Angestellten leisten wertvolle Arbeit für Sie. Deshalb ist es nur fair, wenn Sie sie richtig absichern. Unsere Hausangestelltenversicherung bietet umfassenden Schutz bei Unfällen.
Vorteile
Absicherung von Berufsunfällen
Korrektes Erfüllen Ihrer Arbeitgeberpflichten
Aus umfangreichen Deckungen profitieren
Einfaches AHV-Abrechnungsverfahren
Gesamtbewertung
4.3/5
von
Bewertungen
So funktioniert die Versicherung für Hausangestellte
Das Gesetz schreibt für alle Hausangestellten eine obligatorische Unfallversicherung vor. Deshalb bieten wir eine einfache und unbürokratische Lösung. Sie können von folgenden Deckungen profitieren: Heilungskosten, Taggelder, Invalidenrente und Hinterlassenenrente. Ihre Hausangestellten sind damit bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg rundum abgesichert.
Ihre Vorteile
Gesetzliche Absicherung
Sichert Ihre Angestellten gegen Berufsunfälle ab.
Einfache Versicherung mit umfassenden Deckungen
Obligatorische Unfallversicherung für nur CHF 100 pro Jahr
Unser kompetentes Beratungsteam findet die passenden Lösungen für Sie.
Deckungen im Detail
Heilungskosten
Taggeld
Renten
Kurz erklärt
Ärztliche Behandlungen
Spitalaufenthalt
Allgemeine Abteilung
Wichtige Heilungskosten Über die Hausangestelltenversicherung sind alle Heilungskosten deckt, die aufgrund eines Unfalls entstehen. Das beinhaltet ärztliche Behandlungen und Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung.
Kurz erklärt
Unfalltaggeld
Zahlt ab dem dritten Tag
Bis 80% des Lohns
Taggeld nach einem Unfall Mit dieser Deckung zahlen wir ab dem dritten Tag nach einem Unfall ein Taggeld aus. Damit ist der Lohnausfall für Ihre Angestellten abgesichert. Gedeckt sind maximal 80% des versicherten Lohnes.
Kurz erklärt
Invalidenrente versichern
Hinterlassenenrente versichern
Zahlt Rentengelder nach Unfall
Invalidenrente Mit der Invalidenrente sind Ihre Hausangestellten abgesichert, falls sie nach einem Unfall invalid werden und nicht mehr arbeiten können. Wir decken bis zu 80% des versicherten Lohnes ab.
Hinterlassenenrente Auch Familienmitglieder Ihrer Hausangestellten können Sie finanziell schützen. Sollten Ihre Angestellten als Folge eines Unfalls sterben, zahlen wir den Hinterbliebenen eine Rente aus. Wir decken bis zu 70% des versicherten Lohnes bei mehreren Hinterbliebenen ab.
Praxisbeispiel
Herr und Frau Keller möchten ihre Freizeit voll und ganz ihren Kindern widmen. Deshalb haben sie sich entschieden, die Dienste von Frau Müller, einer Raumpflegerin, in Anspruch zu nehmen. Leider stürzt Frau Müller beim Reinigen der Fenster unglücklich und bricht sich den Arm. Zum Glück hat Familie Keller eine obligatorische Unfallversicherung für Frau Müller abgeschlossen. Dank dieser werden die Arztkosten und auch der Spitalaufenthalt von Generali übernommen. Ausserdem wird Frau Müller ein Taggeld ausbezahlt. Damit erhält sie 80% ihres Lohnes während der Heilungsphase ausbezahlt, bis sie wieder arbeiten kann.
Übernehmen Sie Verantwortung und sichern Sie Ihre wertvollen Hausangestellten richtig ab.
Für alle Ihre Hausangestellten schreibt das Gesetz eine obligatorische Unfallversicherung (UVG) vor, die Sie als Arbeitgeber abschliessen müssen. Damit Sie die Versicherung abschliessen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Arbeitnehmenden sind in Ihrem privaten Haushalt beschäftigt.
Die Arbeitnehmenden arbeiten nicht mehr als acht Stunden pro Woche in Ihrem Haushalt.
Der Jahreslohn beträgt nicht mehr als CHF 10’000 für alle Beschäftigten.
Sie können alle Angestellten versichern, die in Ihrem privaten Haushalt beschäftigt sind und nicht mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten. Zum Beispiel:
Reinigungsfachpersonal
Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer
Gärtnerinnen und Gärtner
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes sind klar geregelt: Ihre Angestellten geniessen vollen Schutz zwischen dem Antritt des direkten Arbeitsweges und dem Zurücklegen des direkten Heimweges.
Die Prämie von CHF 100 pro Versicherungsjahr bezahlen Sie als Arbeitgeber. Sie dürfen die Kosten Ihren Angestellten nicht weiterverrechnen.
Der Vertrag dauert jeweils ein Jahr. Danach verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Drei Monate vor Vertragsende können Sie den Vertrag kündigen. Bei Auflösen des Anstellungsverhältnisses kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden.
Grundsätzlich müssen Sie als Arbeitgeber die Sozialversicherungen wie AHV, IV, EO und ALV für alle Angestellten leisten. Sie können jedoch von einem vereinfachten Abrechnungsverfahren profitieren, wenn Ihre Hausangestellten pro Jahr nicht mehr als CHF 20’880 verdienen. In diesem Fall bezahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge nur einmal pro Jahr anstatt jeden Monats und können sich so Administrativaufwand sparen.
Grundsätzlich gilt für alle Angestellten die Abgabepflicht an die Sozialversicherungen. Falls Ihre Arbeitnehmerin oder Ihr Arbeitnehmer die folgenden Voraussetzungen erfüllt, profitieren Sie vom vereinfachten Abrechnungsverfahren und bezahlen die Beiträge nur einmal jährlich:
Wohnhaft in der Schweiz und im Besitz einer gültigen Arbeitsbewilligung
Zwischen 17 und 65 Jahre alt
Maximaler Jahreslohn von CHF 20’880
Um als Arbeitgeber vom vereinfachten Abrechnungsverfahren zu profitieren, brauchen Sie sich im Grunde bloss einmalig dafür anzumelden. Danach profitieren Sie von geringerem Administrationsaufwand, indem Sie die Abgaben nur einmal jährlich abrechnen müssen. So kommen Sie zum vereinfachten Abrechnungsverfahren:
Formular zur Anmeldung für das vereinfachte Abrechnungsverfahren ausfüllen und an Ihre Ausgleichskasse senden
Die Sozialversicherungsbeiträge monatlich vom Lohn Ihrer Angestellten abziehen
Ende Jahr den Gesamtbetrag mit der Ausgleichskasse abrechnen
Unsere qualifizierten Beraterinnen und Berater unterstützen Sie, den perfekten Versicherungsschutz in jeder Lebensphase zu finden. Bei einer konkreten Frage zu einer Versicherung beantworten wir diese schnell und kompetent.
Wenn Sie Ihre Gesamtsituation besser verstehen möchten, analysieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Bedürfnisse und Ziele. Wir empfehlen Ihnen die passenden Lösungen für Ihren Versicherungsschutz, Ihre Vorsorge und Ihre finanzielle Sicherheit.
Die Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie wählen Zeit und Ort.