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Eine Lieferung, die Geduld erfordert.

Ist Ihr Paket immer noch nicht da? Oder ist es unterwegs verloren gegangen? Dagegen können Sie etwas tun.

Wer kennt diese Situation nicht: Sie kaufen online ein und stellen fest, dass die Ware nicht innerhalb der angegebenen Lieferzeit bei Ihnen eintrifft. Mit diesem Artikel zeigen wir Ihnen auf, wie Sie bei einer verzögerten Lieferung vorgehen können.

Lieferdatum

Wenn kein festes Lieferdatum oder keine klare Lieferfrist vereinbart wurde, müssen Sie den Verkäufern eine angemessene Frist für die Lieferung setzen.

 

Nichteinhaltung der Lieferfrist

Ist die Ware innert der angesetzten Frist noch nicht geliefert worden, kommt der Verkäufer in Lieferverzug. Bei Lieferverzug haben Sie ein sogenanntes Wahlrecht. Teilen Sie nun dem Verkäufer mit, welches Recht Sie wählen. Sie haben die Wahl zwischen folgenden Rechten:

  • Sie teilen ihm mit, dass Sie die Ware nicht mehr wollen und Schadenersatz fordern.
  • Sie teilen ihm mit, dass Sie die Ware immer noch wollen und auf die Lieferung warten. Jedoch fordern Sie auch Schadenersatz, der Ihnen durch die Verspätung entstanden ist oder entstehen wird.
  • Sie teilen ihm mit, dass Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückhaben wollen.

Wenn der Verkäufer die Sache nach diesem Schreiben nicht in Ordnung bringt oder falls Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an Fortuna.

 

Rechtsschutzversicherung

Schutz im Streitfall und Hilfe, um Ihre Rechte bei Verträgen durchzusetzen.

Ihr Paket wurde versandt, ist aber bei Ihnen nicht angekommen

Wenn Sie vom Zustelldienst einen Versandnachweis erhalten haben, raten wir Ihnen, sich umgehend mit der Post oder mit dem entsprechenden Lieferanten in Verbindung zu setzen. Wenn das Paket verloren ging, können Sie von dem Lieferanten eine Entschädigung verlangen. Kann der Lieferdienst jedoch nachweisen, dass die Ware im Briefkasten deponiert wurde, ist er von der Haftung befreit. 

Wir raten Ihnen deshalb dazu, vom Verkäufer den Versand «gegen Signatur» zu verlangen. Dann darf der Lieferdienst das Paket nicht in den Briefkasten legen, sondern muss das Paket dem Empfänger gegen Unterschrift übergeben.

Bitte beachten Sie: Die Tipps in diesem Artikel beziehen sich ausschliesslich auf Konsumverträge, die dem Schweizerischen Obligationenrecht unterliegen. Beachten Sie zudem die Regelungen in den AGB.

 

Juristische Tipps und Mustervorlagen.

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