Rechtsschutz
Arztfehler: Wenn gepfuscht wurde
Der Weg zur Gerechtigkeit ist mühsam, deshalb ist gute Unterstützung wichtig.
Ob ein Ausrutscher beim Zahnarzt oder lebenslange Schmerzen nach einem Arztfehler: Wenn Ihre Gesundheit gelitten hat, haben Sie Anrecht auf Schadenersatz. Der Weg zur Gerechtigkeit ist aber oft mühsam. Umso wichtiger ist gute Unterstützung.
Schmerzen, Wut und Ohnmacht – wer nach einer falschen Behandlung beim Arzt oder bei der Ärztin gesundheitliche Probleme bekommt, muss oft lange um Schadenersatz kämpfen. Von der Beweislast über kurze Fristen bis zur richtigen Unterstützung: Das müssen Sie beachten, wenn Sie Opfer eines Ärztepfuschs geworden sind.
Medizinische Fachpersonen müssen ihre Patientinnen und Patienten sorgfältig behandeln. Sie verpflichten sich, dies nach den «Regeln der ärztlichen Kunst» («lege artis») zu tun. Den Erfolg einer Behandlung können und dürfen sie aber nicht versprechen.
Wenn Sie einen Eingriff vor sich haben, dann müssen Sie von einer medizinischen Fachperson über die Risiken und den Ablauf informiert werden. Mit diesem Wissen können Sie der Behandlung zustimmen und nur dann ist sie rechtens. Wenn es während der Behandlung zu einer Komplikation kommt oder der Eingriff nicht wie geplant gelingt, ist das aber noch lange kein Ärztepfusch.
Erst wenn bewiesen werden kann, dass die ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt wurde und Sie deshalb gesundheitlich geschädigt worden sind. Sprich: wenn die verantwortliche Person Sie nicht nach den Regeln und neusten Standards der Wissenschaft behandelt hat.
In einem solchen Fall muss die Versicherung der Ärztin, des Arztes oder des Spitals für Ihren Lohnausfall aufkommen, aber auch für Anwaltshonorare und weitere Folgekosten, falls Sie Ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können. Zudem können Sie als geschädigte Person eines Arztfehlers Genugtuung einfordern. Voraussetzung für all das ist, dass Sie den Behandlungsfehler beweisen können und man sich aussergerichtlich einigt oder dass ein Gericht entscheidet.
Dieser Weg braucht oft viel Geduld und Nerven. Die Patientin oder der Patient muss beweisen können, dass die medizinische Fachperson ihre Pflicht verletzt hat und dass der gesundheitliche Schaden kausal damit zusammenhängt.
Ein Behandlungsfehler ist schwierig nachzuweisen, weil Ärztinnen und Ärzte selbst entscheiden dürfen, welche Behandlung sich in einer konkreten Situation am besten eignet – vorausgesetzt, sie entspricht den Regeln der Wissenschaft. Die ärztliche Sorgfaltspflicht hat also einen gewissen Spielraum. Deshalb ist ein Gutachten oder eine zweite Meinung unerlässlich, um einen Arztfehler belegen zu können. Beweise, dass die Sorgfaltspflicht verletzt wurde, findet man oft in den medizinischen Unterlagen, die im Spital aufbewahrt werden – vorausgesetzt, die Akte wurde gewissenhaft geführt.
Wenn Sie belegen können, dass die Sorgfaltspflicht verletzt wurde, dann melden Sie sich bei der Berufshaftpflichtversicherung der Ärztin oder des Arztes, die oder der für die falsche Behandlung verantwortlich ist, oder holen Sie sich Unterstützung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Für Betroffene ist es zermürbend und oft auch sehr emotional, über Monate oder gar Jahre hinweg für ihr Recht kämpfen zu müssen. Deshalb ist die Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung bei einem Behandlungsfehler besonders wertvoll. Fachpersonen helfen Ihnen dabei, Ihre medizinische und rechtliche Situation sorgfältig zu erfassen, damit Sie für Ihre Forderungen gut aufgestellt sind und wissen, wie Ihre Chancen für eine finanzielle Entschädigung stehen. Dabei werden auch Details geklärt wie: Wie viel Zeit hatte der Arzt oder die Ärztin für Ihre Behandlung? War ihr oder sein Fachwissen zum Zeitpunkt des Fehlers auf dem aktuellen Stand? Wurden Kompetenzen überschritten?