Risikoabsicherung
Vorsorgeauftrag: Das müssen Sie wissen.
Damit im Notfall in Ihrem Sinne entschieden und gehandelt wird.
Ein Vorsorgeauftrag wird dann wichtig, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Hier halten Sie Ihre Wünsche und Bedürfnisse schriftlich fest. Zusammen mit der Patientenverfügung bewahrt das Dokument Ihre Liebsten vor schwierigen Entscheidungen.
Der Vorsorgeauftrag ist weniger bekannt als die Patientenverfügung, aber genauso wichtig. Mit dem Vorsorgeauftrag stellen Sie sicher, dass bei einer Urteilsunfähigkeit in Ihrem Sinne gehandelt wird und Sie von Ihrer gewünschten Person vertreten werden. Das kann Ihr Ehepartner sein, aber auch ein Geschäftspartner oder eine Rechtsvertretung. Der Vorsorgeauftrag besteht aus zwei Teilen:
Ein Vorsorgeauftrag ersetzt nie ein Testament. Das Erstellen Ihres Testaments ist auch nicht an Dritte delegierbar. Erstellen Sie es also frühzeitig.
Ganz wichtig ist die Form: Der Vorsorgeauftrag muss handschriftlich verfasst oder öffentlich beurkundet werden. Online finden Sie Vorlagen, die Sie abschreiben und mit Datum, Ort und Unterschrift versehen können. Wenn ein handschriftliches Dokument nicht möglich ist, muss Ihr Vorsorgeauftrag von einem Notar öffentlich beurkundet werden. Hier finden Sie einen Notar in Ihrer Nähe.
Bewahren Sie das Original an einem Ort auf, wo es einfach zu finden ist. Sie können es auch bei einer zentralen Datenbank hochladen oder mancherorts beim Zivilstandsamt hinterlegen. Geben Sie den eingesetzten Personen eine Kopie. Sollte das Dokument im Notfall zum Zug kommen, müssen Ihre Angehörigen damit zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Diese prüft, ob es gültig ist und ob sich die eingetragenen Personen eignen.
Oft passiert es, dass Angehörige im Notfall wichtige Dokumente überall zusammensuchen müssen. Legen Sie Papiere wie Ausweise, Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag etc. an einem Ort ab, den Sie Ihren Angehörigen nennen.