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Darum ist der Referenzzinssatz wichtig.

Unser Experte erklärt, wie Sie sich gegen steigende Mietkosten wehren können.

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Alain Dubuis, Head of Legal Protection

Alain Dubuis ist Rechtsanwalt und seit 15 Jahren bei der Fortuna Rechtsschutzversicherung tätig.

Wenn die Miete steigt, ist oft der Referenzzinssatz schuld. Was steckt dahinter und wie beeinflusst auch die Teuerung den Wohnalltag? Rechtsexperte Alain Dubuis verrät, wie Sie sich erfolgreich gegen eine Mietzinserhöhung wehren können.

Das sollten Sie über den Referenzzinssatz wissen

Alain, was ist eigentlich ein Referenzzinssatz?
Vereinfacht gesagt: ein Durchschnittszins, der viermal im Jahr neu festgesetzt wird. Mit ihm verzinst man Hypotheken. Der Referenzzinssatz spielt also eine wichtige Rolle für die meisten von uns. Seit Juni 2023 liegt er bei 1.5%. Festgelegt wird er jeweils vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO).

Wie beeinflusst der Referenzzinssatz den Alltag?
Er ist an die Mieten gekoppelt. Das bedeutet: Wenn der Referenzzins steigt, steigen grundsätzlich auch die Nettomieten und umgekehrt. In den letzten 15 Jahren ist dieser Referenzzinssatz übrigens ausnahmslos gesunken. Im Juni 2023 ist er erstmals angestiegen.

Wird der Referenzzinssatz weiter steigen?
Die Prognosen sagen klar: Ja! Das bedeutet, dass auch die meisten Mieten steigen werden. Ein höherer Referenzzinssatz ist aber nicht das einzige Argument für eine Erhöhung des Mietzinses. Auch die Teuerung oder eine allgemeine Kostensteigerung sind Gründe dafür. Von einer Kostensteigerung spricht man, wenn die Eigentümerschaft mehr ausgeben muss, um ihre Liegenschaft zu betreiben –zum Beispiel für Steuern, Versicherungsprämien oder Unterhaltskosten.

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Alle reden von Teuerung. Was bedeutet das genau?
Das lässt sich ganz einfach erklären: Von einer Teuerung spricht man, wenn man sich für den gleichen Geldbetrag weniger von derselben Ware kaufen kann als vor dem Zeitpunkt der Teuerung. Das Geld verliert also an Wert – und das passiert momentan.

Wie viel darf auf die Mietenden abgewälzt werden?
Es dürfen höchstens 40% der Teuerung mit dem Mietzins weiterverrechnet werden. Man geht nämlich davon aus, dass generell rund 60% einer Liegenschaft durch Bankkredite finanziert sind und 40% durch Eigenkapital. Ein Beispiel: Wenn die Preise wegen Teuerung um 10% steigen, darf die Miete nur um 4% erhöht werden.

Eine Erhöhung von 0.25% sieht auf den ersten Blick nach wenig aus, hat aber erhebliche Auswirkungen auf Ihre Wohnkosten.

Tipps: So wehren Sie sich gegen eine Mietzinserhöhung

Formelle Voraussetzungen prüfen

Eine Mietzinserhöhung muss auf dem kantonalen amtlichen Formular mitgeteilt und begründet werden. Sind Sie im Kanton Zürich wohnhaft, dann muss der Vermieter entsprechend das amtliche Formular des Kanton Zürich verwenden.

Wichtig ist: Alle Personen, die im Mietvertrag als Vermieterinnen oder Vermieter unterschrieben haben, müssen auch dieses Formular unterschreiben. Sonst ist die Erhöhung nicht gültig. Trotzdem kann Ihnen die Vermieterschaft auf den nächsten Kündigungstermin nochmal eine Mietzinserhöhung zukommen lassen – diesmal formell korrekt.

Wenn Sie eine Erhöhung erhalten, muss man Ihnen 10 Tage Bedenkfrist geben. Damit Sie die Möglichkeit haben, fristgerecht zu künden. Deshalb muss das Formular mindestens 10 Tage vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin bei Ihnen sein. Genaueres finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

Erhöhung mit dem Mietzinsrechner nachrechnen

Wenn die formellen Voraussetzungen korrekt sind, sollten Sie mit dem Mietzinsrechner prüfen, ob die Erhöhung richtig gerechnet wurde. Dafür brauchen Sie Ihren Mietvertrag und – falls der Mietzins schon einmal erhöht wurde – das Schreiben von damals.

Wenn Sie auch die Teuerung überprüfen wollen, dann machen Sie das am besten mit dem Landesindex der Konsumentenpreise.

Mietzinserhöhung innert 30 Tagen anfechten

Wenn Sie Fehler feststellen, können Sie die Mietzinserhöhung innert 30 Tagen nach Erhalt anfechten. Das müssen Sie per Einschreiben bei der zuständigen Schlichtungsbehörde tun. Sonst wird die Erhöhung rechtsgültig. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Schlichtungsbehörde für Ihre Gemeinde zuständig ist, können Sie Ihre PLZ oder den Ortsnamen eingeben.

Übrigens: Falls Sie den eingeschriebenen Brief mit der Mietzinserhöhung nicht bei der Post abholen, gilt er am letzten Tag der Abholfrist als zugestellt. 

Wenn Sie Hilfe vom Rechtsschutz brauchen

Wenn Sie bei der Fortuna eine Privatrechtsschutzversicherung haben und Ihren Fall schriftlich anmelden wollen, brauchen Sie dazu:

  • Nummer der Police
  • Kopie der Mietzinserhöhung (inkl. allfälliger Beilagen)
  • Kopie des Mietvertrages
  • Mietzinsanpassungen seit Beginn des Mietverhältnisses

Bei Fragen steht Ihnen unsere telefonische Rechtsberatung gerne zur Verfügung:

(Tel. 058 472 72 00, Mo.–Do. 08.00 bis 17.30 Uhr und Fr. 08.00 bis 17.00 Uhr) 

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