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Einvernehmliche Lösung: die Mediation.

Wissenswertes über die Mediation und ihre Unterschiede zum Gerichtsverfahren.

AW
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Antonia Weber, Claims-Juristin

Antonia ist Juristin und seit 2021 bei Fortuna Rechtsschutz tätig. Zurzeit bildet sie sich zur Mediatorin aus. Sie ist überzeugt, dass sich viele Fälle durch eine aussergerichtliche Konfliktbearbeitung lösen lassen.

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Eine unparteiische Drittperson unterstützt die Streitparteien darin, ihren Konflikt zu lösen. Das Ziel der Mediation: Die Parteien finden eine einvernehmliche Vereinbarung ausserhalb eines Gerichts.

Die vermittelnde Person zwischen Konfliktparteien

Im Unterschied zu einem Anwalt oder einer Anwältin vertreten Mediatorinnen und Mediatoren nicht nur die Interessen ihres Mandanten, sondern sind allparteilich tätig. Das bedeutet: Eine Mediatorin oder ein Mediator ist eine Drittperson, die die Interessen aller Konfliktparteien gleichwertig aufnimmt. Das erfordert im ersten Schritt ein klares Verständnis der Anliegen und der Bedürfnisse dieser Konfliktparteien. Anschliessend arbeitet die Mediatorin oder der Mediator mit den Konfliktparteien in einem strukturierten Verfahren mögliche Lösungsansätze aus, wobei die Person selbst keine eigenen Entscheide bezüglich des Konflikts trifft.


Die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung

Die Kunst der Mediationsperson liegt darin, die zerstrittenen Parteien an eine einvernehmliche Lösung heranzuführen. Diese soll die Interessen aller Parteien gleichermassen berücksichtigen.

 

«Wir möchten die Mediation als Methode zur Konfliktlösung bekannter machen. Die Erfahrung zeigt: Die Erfolgsrate der Mediation ist hoch, und die Parteien sind mit dem Verfahrensausgang sehr zufrieden.»

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Bei welchen Streitigkeiten eignet sich eine Mediation?

Nicht jede Streitigkeit eignet sich für das Mediationsverfahren. Eine Mediation ist dann ratsam, wenn die Konfliktparteien eine gute und andauernde Beziehung zueinander haben wollen. Das ist oft in arbeitsrechtlichen, familienrechtlichen oder nachbarrechtlichen Streitigkeiten der Fall.

Auch in festgefahrenen oder emotionsgeladenen Situationen kann der Mediator oder die Mediatorin zwischen den Parteien hilfreiche Brücken bauen. Diese Drittperson kann zum Beispiel die Kommunikation untereinander auf eine konstruktive und sachliche Ebene führen.
Die Erfolgsquote ist in solchen Fällen ausgesprochen hoch.


Die Mediation bei unserer Rechtsschutzversicherung

Das Mediationsverfahren ist in vielen Situationen die schnellere und nachhaltigere Methode, um Konflikte beizulegen. Eine erfolgreiche Mediation führt oft zu einer höheren Zufriedenheit bei den zerstrittenen Parteien.

Aus diesen Gründen eröffnet Fortuna Rechtsschutz unseren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, statt einer anwaltlichen Vertretung ein Mediationsverfahren zu wählen. Führt die Mediation nicht zum gewünschten Ergebnis, können Sie anschliessend immer noch einen Anwalt oder eine Anwältin beiziehen.

 

Der Ablauf einer Mediation

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