RECHT
Wissenswertes über die Mediation und ihre Unterschiede zum Gerichtsverfahren.
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Eine unparteiische Drittperson unterstützt die Streitparteien darin, ihren Konflikt zu lösen. Das Ziel der Mediation: Die Parteien finden eine einvernehmliche Vereinbarung ausserhalb eines Gerichts.
Im Unterschied zu einem Anwalt oder einer Anwältin vertreten Mediatorinnen und Mediatoren nicht nur die Interessen ihres Mandanten, sondern sind allparteilich tätig. Das bedeutet: Eine Mediatorin oder ein Mediator ist eine Drittperson, die die Interessen aller Konfliktparteien gleichwertig aufnimmt. Das erfordert im ersten Schritt ein klares Verständnis der Anliegen und der Bedürfnisse dieser Konfliktparteien. Anschliessend arbeitet die Mediatorin oder der Mediator mit den Konfliktparteien in einem strukturierten Verfahren mögliche Lösungsansätze aus, wobei die Person selbst keine eigenen Entscheide bezüglich des Konflikts trifft.
Die Kunst der Mediationsperson liegt darin, die zerstrittenen Parteien an eine einvernehmliche Lösung heranzuführen. Diese soll die Interessen aller Parteien gleichermassen berücksichtigen.
«Wir möchten die Mediation als Methode zur Konfliktlösung bekannter machen. Die Erfahrung zeigt: Die Erfolgsrate der Mediation ist hoch, und die Parteien sind mit dem Verfahrensausgang sehr zufrieden.»
Nicht jede Streitigkeit eignet sich für das Mediationsverfahren. Eine Mediation ist dann ratsam, wenn die Konfliktparteien eine gute und andauernde Beziehung zueinander haben wollen. Das ist oft in arbeitsrechtlichen, familienrechtlichen oder nachbarrechtlichen Streitigkeiten der Fall.
Auch in festgefahrenen oder emotionsgeladenen Situationen kann der Mediator oder die Mediatorin zwischen den Parteien hilfreiche Brücken bauen. Diese Drittperson kann zum Beispiel die Kommunikation untereinander auf eine konstruktive und sachliche Ebene führen.
Die Erfolgsquote ist in solchen Fällen ausgesprochen hoch.
Das Mediationsverfahren ist in vielen Situationen die schnellere und nachhaltigere Methode, um Konflikte beizulegen. Eine erfolgreiche Mediation führt oft zu einer höheren Zufriedenheit bei den zerstrittenen Parteien.
Aus diesen Gründen eröffnet Fortuna Rechtsschutz unseren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, statt einer anwaltlichen Vertretung ein Mediationsverfahren zu wählen. Führt die Mediation nicht zum gewünschten Ergebnis, können Sie anschliessend immer noch einen Anwalt oder eine Anwältin beiziehen.
Zu Beginn erklärt die Mediationsperson das Verfahren und die Prinzipien der Mediation. Anschliessend erläutern die Konfliktparteien kurz, wie es zum Konflikt gekommen ist. Die Parteien besprechen ihre Erwartungen und die Spielregeln des Verfahrens. Auch regeln sie die Vertraulichkeit und die Kostenaufteilung, zudem wird oft ein Vertrag ausgearbeitet und unterschrieben.
Die Parteien erläutern ihre Sichtweisen des Konflikts. Der Mediator oder die Mediatorin sammelt die Themen der Parteien, die sie besprechen möchten.
Die Mediationsperson erfasst die Hintergründe der Themen sowie die Bedürfnisse und Interessen der Parteien. Diese erörtern, was sie möchten und was ihnen wichtig ist.
Gemeinsam mit den Parteien sammelt die Mediatorin oder der Mediator mögliche Lösungsvorschläge.
Die Parteien verhandeln, welche Lösung möglich ist, und treffen eine Vereinbarung. Diese Vereinbarung ist bindend und wird schriftlich festgehalten.