Mobilität
Sicherer unterwegs im Strassenverkehr.
Was Sie mit dem Velo, auf dem E-Trotti oder zu Fuss beachten sollten.
Im Auto, mit dem E-Trottinett oder zu Fuss: Auf der Strasse müssen viele aneinander vorbeikommen. Wenn sich alle an die Regeln für Ihr Gefährt halten würden, könnten Unfälle und Streit vermieden werden. Die wichtigsten Rechte und Pflichten.
Die Schweizer Strassen sind voll mit den unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmenden. Hierzulande sind rund 4,7 Millionen Pkws zugelassen (Stand 2022). Diese Zahl steigt von Jahr zu Jahr. Dazu kommen mehrere 100’000 Motorräder, Velos, E-Bikes und Trendgefährte wie E-Trottinetts. Und nicht zu vergessen: Alle Fussgängerinnen und Fussgänger.
Um auf der Strasse sicher unterwegs zu sein, braucht es nicht nur Toleranz und Rücksicht, sondern auch Regeln. Bei der theoretischen Fahrprüfung lernt man die wichtigsten Rechte und Pflichten für Lenkerinnen und Lenker von Autos oder Motorrädern. Aber was für andere Fortbewegungsmöglichkeiten gilt ist vielen unklar.
Laut Velosuisse ist bald jedes zweite in der Schweiz verkaufte Fahrrad ein E-Bike. Ende 2022 lag die Aufteilung im Schweizer Markt bei 55% muskelbetriebenen Velos und 45% Elektro-Velos. Generell werden E-Bikes häufiger benutzt als die «normalen» Velos und die Fahrenden legen damit auch viel längere Strecken zurück.
Es gibt zwei Kategorien von E-Bikes: Die langsamen dürfen maximal 25km/h fahren, die schnellen bis 45km/h (jeweils mit Tretunterstützung). Letztere fallen in die Kategorie der Mofas, sie brauchen ein Kontrollschild und eine E-Bike-Vignette. Zudem gilt Helmpflicht.
Für Elektro-Trottinetts und E-Scooter, die für den Verkehr zugelassen sind, gelten die gleichen Regeln wie für Velos. Sie gehören also auf den Radweg. Falls es keinen Velostreifen gibt, dürfen Sie damit am rechten Strassenrand fahren. Auf dem Trottoir ist fahren nur dann erlaubt, wenn es für Velos ebenfalls erlaubt ist – also in den seltensten Fällen. Ebenfalls wichtig zu wissen:
Wenn Sie zu Fuss unterwegs sind, dann gehören Sie zu den verletzlichsten Teilnehmenden im Strassenverkehr. Sie haben auf dem Fussgängerstreifen Vortritt, aber auch auf Geh- und Fusswegen, die mit einem blauen Schild gekennzeichnet sind. Das sollten Sie als Fussgängerin oder Fussgänger zusätzlich beachten: