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Annullation oder Verspätung: So reagieren Sie richtig.

Ihr Flug hat Verspätung oder wurde annulliert. Was können Sie jetzt tun? 

BW
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Benjamin Wegmüller

Benjamin hat an der Universität in Bern einen Master in Rechtswissenschaften erworben und ist seit über fünf Jahren für die Fortuna tätig. Als Supervisor leitet er bereits mehrere Jahre das Tagesgeschäft des Teams «First Touch Customer Experience» am Standort in Adliswil.

Ihr Urlaub ist geplant. Sie können es kaum erwarten, Ihre Koffer zu packen. Doch dann die Enttäuschung: Ihr Flug wird annulliert. Gut, dass unsere Rechtsschutzversicherung für Sie da ist. Sie verhilft Ihnen mit dem Partner cancelled.ch zu Ihrem Recht.

Ihre Rechte bei Annullationen und Verspätungen

Entscheidend ist bei Annullationen und Verspätungen von Flügen in erster Linie die Fluggastrechteverordnung – konkret die EU-Verordnung 261/2004/EG. Diese schützt Sie als Fluggast bei einer Vielzahl von Flugunregelmässigkeiten.

 

Flugannullation

Bei der Annullation eines Fluges haben Sie Anrecht auf eine pauschale Entschädigung. Diese Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab und beträgt:

  • € 250 bei einer Flugstrecke von weniger als 1’500 km
  • € 400 bei einer Flugstrecke zwischen 1’500 km und 3’500 km
  • € 600 bei einer Flugstrecke von mehr als 3’500 km

 

Rechtsschutz­versicherung

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.

Flugverspätung

Bei einer Flugverspätung haben Sie gemäss der Verordnung grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Der Europäische Gerichtshof hat aber entschieden, dass ein Flug, der mindestens drei Stunden zu spät ankommt, mit einer Flugannullation gleichzusetzen ist. Das heisst, dass Sie ab drei Stunden Verspätung trotzdem Anspruch auf die Entschädigung haben. Bei Flügen mit Zwischenlandung ist massgebend, wann Sie am Zielflughafen ankommen. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs sind jedoch nicht verbindlich für die Schweiz. Deshalb muss mindestens ein betroffener Flughafen in der EU liegen.

 

Welche Flüge sind von der Verordnung betroffen?

  • Alle Flüge, die in der EU, der Schweiz, in Norwegen oder Island starten.
  • Alle Flüge, die in der EU, der Schweiz, in Norwegen oder Island landen, wenn die Fluggesellschaft aus einem dieser Länder stammt.

 

Ferien sollen der Erholung dienen. Damit diese auch stressfrei starten und enden, ist es sinnvoll, die eigenen Rechte und die Plattform cancelled.ch zu kennen.

Wann zahlt mir die Fluggesellschaft keine Entschädigung?

 

Aussergewöhnliche Umstände

In gewissen Fällen haben Sie als Fluggast keinen Anspruch auf Entschädigung. Das ist dann der Fall, wenn die Flugannullation oder die Verspätung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die ausserhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt. Dann also, wenn es sich um aussergewöhnliche Umstände handelt.

Das sind zum Beispiel:

  • Unwetter und Naturkatastrophen
  • Streiks (einzelfallabhängig)
  • Entscheidungen der Flugsicherung oder des Flughafens
  • Krieg und Terror
  • Pandemie-Beschränkungen
  • Technische Probleme (einzelfallabhängig; bspw. Vogelschlag sowie Herstellerschäden)

 

Gut zu wissen: Nicht aussergewöhnliche Umstände

Die folgenden Fälle gelten nicht als aussergewöhnliche Umstände, weshalb Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben:

  • Operationelle Gründe (bspw. Fehlplanung durch Airline)
  • Technische Probleme beim Flugzeug (bspw. Hydraulikprobleme, Fahrwerkprobleme, Kollision mit Treppenfahrzeug)
  • Erkrankte Mitarbeitende (einzelfallabhängig)

 

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