Reisen
Annullation oder Verspätung: So reagieren Sie richtig.
Ihr Flug hat Verspätung oder wurde annulliert. Was können Sie jetzt tun?
Ihr Urlaub ist geplant. Sie können es kaum erwarten, Ihre Koffer zu packen. Doch dann die Enttäuschung: Ihr Flug wird annulliert. Gut, dass unsere Rechtsschutzversicherung für Sie da ist. Sie verhilft Ihnen mit dem Partner cancelled.ch zu Ihrem Recht.
Entscheidend ist bei Annullationen und Verspätungen von Flügen in erster Linie die Fluggastrechteverordnung – konkret die EU-Verordnung 261/2004/EG. Diese schützt Sie als Fluggast bei einer Vielzahl von Flugunregelmässigkeiten.
Bei der Annullation eines Fluges haben Sie Anrecht auf eine pauschale Entschädigung. Diese Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab und beträgt:
Bei einer Flugverspätung haben Sie gemäss der Verordnung grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Der Europäische Gerichtshof hat aber entschieden, dass ein Flug, der mindestens drei Stunden zu spät ankommt, mit einer Flugannullation gleichzusetzen ist. Das heisst, dass Sie ab drei Stunden Verspätung trotzdem Anspruch auf die Entschädigung haben. Bei Flügen mit Zwischenlandung ist massgebend, wann Sie am Zielflughafen ankommen. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs sind jedoch nicht verbindlich für die Schweiz. Deshalb muss mindestens ein betroffener Flughafen in der EU liegen.
Ferien sollen der Erholung dienen. Damit diese auch stressfrei starten und enden, ist es sinnvoll, die eigenen Rechte und die Plattform cancelled.ch zu kennen.
In gewissen Fällen haben Sie als Fluggast keinen Anspruch auf Entschädigung. Das ist dann der Fall, wenn die Flugannullation oder die Verspätung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die ausserhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt. Dann also, wenn es sich um aussergewöhnliche Umstände handelt.
Das sind zum Beispiel:
Die folgenden Fälle gelten nicht als aussergewöhnliche Umstände, weshalb Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben: