Wohneigentum
Wann zählt ein schaden als Elementarschaden und welche Versicherung zahlt?
Ein Wasserschaden entsteht oft plötzlich – sei es durch Rohrbruch, Starkregen, Hochwasser oder Sturm. Welche Versicherung zahlt in welchem Fall und was genau zählt als Elementarschaden? Erfahren Sie, wie Sie sich vor dem finanziellen Schaden schützen.
Welche Versicherung bei einem Wasserschaden zahlt, hängt vom konkreten Schadenfall und von der betroffenen Sache ab. Wichtig ist: Prüfen Sie Ihre Verträge, denn viele Wasserschäden sind zum Beispiel bei Elementarereignissen nur mit einer Zusatzdeckung versichert.
Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus – zum Beispiel Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte –, wenn diese durch einen Wasserschaden beschädigt oder zerstört wurden.
Dabei wird zwischen normalen Wasserschäden und Schäden, die durch Naturereignisse entstehen, unterschieden.
Normale Wasserschäden entstehen beispielsweise durch geplatzte Leitungen, defekte Waschmaschinen oder auslaufende Aquarien. Diese sind in der Regel durch die Hausratversicherung gedeckt – vorausgesetzt, der Schaden tritt plötzlich auf und nicht, weil Rohre oder Geräte zu alt oder schlecht gewartet waren.
Beispiele:
Elementare Wasserschäden entstehen durch Naturereignisse wie Überschwemmung oder Hochwasser. Sie sind nur dann versichert, wenn in Ihrer Hausratversicherung ausdrücklich eine Elementarschaden-Deckung eingeschlossen ist.
Beispiel:
Wichtig: Dringt Wasser infolge eines normalen Regens durch ein offenstehendes Fenster ein, liegt keine versicherte Ursache vor. Solche Schäden gelten als vermeidbar und sind daher nicht gedeckt.
Ein Rohrbruch in der Küche? Das ist kein Elementarschaden. Ganz anders sieht es aus, wenn starke Regenfälle den Keller fluten. Der Begriff «Elementarschaden» bezeichnet Schäden, die durch die direkten Auswirkungen von Naturereignissen verursacht werden. Dazu gehören:
Die Schäden durch Elementarereignisse sind Teil der Grunddeckung der Hausratversicherung. Ein Wasserschaden bedingt durch ein undichtes Rohr gilt hingegen nicht als Elementarschaden. In einem solchen Fall springt die klassische Gebäude- und/oder Hausratversicherung ein.
Nicht alle Schäden durch Wasser oder Sturm gelten automatisch als Elementarschäden. Die folgenden Szenarien zählen typischerweise zu den Elementarschäden.
Nicht jeder starke Regen führt zu einem versicherten Schaden. Als Elementarschaden gilt Starkregen nur, wenn dieser eine Überschwemmung verursacht, die das Gebäude direkt betrifft. Zum Beispiel kann die Kanalisation infolge der Wassermassen überlastet sein. Tritt das Wasser über die Oberfläche aus und dringt in das Gebäude ein, liegt ein Elementarschaden vor. Dringt Regen beispielsweise durch ein offenes Fenster ein, übernimmt die Versicherung den Schaden jedoch nicht.
Steigt der Wasserpegel eines Flusses oder Sees über das normale Mass hinaus und verursacht in der Folge einen Wasserschaden am Gebäude, handelt es sich klar um einen Elementarschaden.
Schäden an Terrassenmöbeln, Markisen oder Gartenhäusern sind nicht immer versichert. Versicherer sprechen von einem Sturm ab einer Windgeschwindigkeit von mindestens 75 Kilometern pro Stunde. Schäden durch schwächere Winde gelten nicht als Elementarschäden. Für Schäden an beweglichen Gegenständen im Freien nach einem belegbaren Sturm ist in der Regel die Hausratversicherung zuständig.
Ein abgedecktes Dach durch Unwetter mit Hagelschlag oder eine eingestürzte Terrasse durch Schneedruck sind klassische Fälle für die Gebäudeversicherung mit Elementardeckung.
Als Elementarschäden nicht versichert sind:
Diese Fälle gelten nicht als Elementarschäden, weil sie nicht durch ein aussergewöhnliches, plötzliches Naturereignis verursacht wurden. Sie entstehen schleichend, sind vorhersehbar oder hätten durch einfache Vorsichtsmassnahmen verhindert werden können. Daher übernehmen weder Hausrat- noch Gebäudeversicherungen die Kosten – ausser, es wurde explizit eine Zusatzdeckung abgeschlossen.
Egal, ob Sie ein Haus besitzen oder zur Miete wohnen – Wasserschäden können jeden treffen. Diese Infografik zeigt typische Schadensarten und erklärt, welche Versicherung in welchem Fall zuständig ist. So erkennen Sie auf einen Blick, wann eine Hausrat-, eine Gebäude- oder eine Elementarschadenversicherung einspringt – und in welchen Fällen kein Versicherungsschutz besteht.
Schadensart | Beispiele | Zuständige Versicherung |
---|---|---|
1. Rohrbruch, Leitungsschaden | Defekte Waschmaschine, geplatztes Rohr | Hausratversicherung für Möbel etc., Gebäudeversicherung für Böden und Wände |
2. Hochwasser, Überschwemmung | Starkregen überflutet Keller, Fluss tritt über Ufer | Elementarschadenversicherung als Zusatz zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung |
3. Sturmschäden | Abgedecktes Dach, beschädigte Gartenmöbel | Gebäudeversicherung für Dach, Hausratversicherung für Möbel und nur bei Sturm ab 75 km/h |
4. Hagel, Schneedruck | Hagelschäden am Dach, eingestürzte Terrasse | Gebäudeversicherung mit Elementardeckung |
5. Wasser durch offenes Fenster | Regen dringt durch offenes Fenster ein | Nicht versichert, denn dieser Schaden gilt als vermeidbar |
6. Langsam eintretende Feuchtigkeit | Schimmel durch undichtes Dach | Nicht versichert, ausser mit spezieller Zusatzdeckung |
Ein geplatztes Rohr ist unangenehm. Doch wenn ein Unwetter das Haus flutet, wird es schnell existenziell. Genau deshalb braucht es klare Regeln – und Versicherungen, die im Ernstfall wirklich helfen.
Wenn ein Wasserschaden auftritt, ist schnelles Handeln wichtig. So helfen Sie mit, den Schaden zu begrenzen und eine schnelle Abwicklung durch die Versicherung zu ermöglichen:
Elementarschäden lassen sich nicht verhindern, aber Sie können die Folgen minimieren. Präventive Massnahmen sind dabei das beste Vorgehen, um gut geschützt zu sein.
Installieren Sie als Überschwemmungsschutz Rückstauklappen im Keller, um das Eindringen von Wasser aus der Kanalisation zu verhindern. Auch wasserdichte Fenster und Türen im Untergeschoss bieten einen gewissen Schutz gegen eindringendes Wasser.
Sichern Sie bei Unwetterwarnung lose Gegenstände. Rollen Sie Markisen ein, befestigen Sie Gartenmöbel oder bringen Sie diese ins Haus. Auch Fensterläden und Dachziegel sollten Sie regelmässig auf ihren festen Halt überprüfen. Weitere präventive Tipps bei Sturm finden Sie im Blogbeitrag zum Thema Schutz vor Sturm.
Nutzen Sie Wetterdienste und Warn-Apps, die Sie frühzeitig vor Unwetter warnen. So gewinnen Sie Zeit, um Ihr Zuhause zu schützen.
Ja. Melden Sie jeden Wasserschaden umgehend Ihrer Versicherung, am besten mit Fotos oder Videos.
Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, was beschädigt wurde und wie der Schaden entstanden ist. Die Hausratversicherung deckt Schäden an Möbeln, Kleidern oder Geräten. Die Gebäudeversicherung ist für Böden, Wände oder das Dach zuständig. Kommt das Wasser aber von aussen – zum Beispiel durch Überschwemmung oder Hochwasser –, braucht es eine Versicherung für Elementarschäden.
Kommt es zu einem Wasserschaden in der Mietwohnung, übernimmt in der Regel der Vermieter oder die Vermieterin die Kosten für Schäden am Gebäude, also etwa an Wänden, Böden oder der Bausubstanz. Für beschädigtes Inventar wie Möbel oder elektronische Geräte ist die Hausratversicherung der Mieterin oder des Mieters zuständig. Wird der Schaden jedoch selbst verursacht, etwa durch eine übergelaufene Badewanne, springt die Privathaftpflichtversicherung der Mietenden ein.
Tritt ein Wasserschaden in der eigenen Eigentumswohnung auf, übernimmt in der Regel die eigene Hausratversicherung die Kosten. Entsteht der Schaden aber an gemeinschaftlichen Teilen wie dem Dach, der Fassade oder im Treppenhaus, ist die Versicherung der Stockwerkeigentümergemeinschaft zuständig. Wichtig ist, dass Sie den Schaden sowohl Ihrer Versicherung als auch der Verwaltung melden, möglichst mit Fotos und einer genauen Beschreibung.
Steht Ihr Auto bei einem Sturm im Freien und wird durch herabfallende Äste beschädigt, betrifft dies die Teilkasko der Autoversicherung. Auch ein Wasserschaden am Fahrzeug – etwa durch eine Überschwemmung infolge von Starkregen – ist in der Regel durch die Teilkasko gedeckt.
Wichtig: Voraussetzung ist, dass das Auto korrekt parkiert war und der Schaden nicht durch Fahrlässigkeit, beispielsweise Fahren in gesperrten Hochwasserzonen, verursacht wurde.