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Wasserschaden: Elementarschaden verstehen.

Wann zählt ein schaden als Elementarschaden und welche Versicherung zahlt?

SG
Sven Gueissaz, Expert Product Manager Non Life

Sven ist verantwortlich für die Nicht-Leben Versicherungsprodukte, wie zum Beispiel der Haushalt- oder Reiseversicherung. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Marktbeobachtung, Wettbewerbsanalyse sowie Definition und Umsetzung von Produktanpassungen und Produktinnovationen. Sven bringt bereits 20 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche mit.

Ein Wasserschaden entsteht oft plötzlich – sei es durch Rohrbruch, Starkregen, Hochwasser oder Sturm. Welche Versicherung zahlt in welchem Fall und was genau zählt als Elementarschaden? Erfahren Sie, wie Sie sich vor dem finanziellen Schaden schützen.

Welche Versicherung haftet bei einem Wasserschaden?

Welche Versicherung bei einem Wasserschaden zahlt, hängt vom konkreten Schadenfall und von der betroffenen Sache ab. Wichtig ist: Prüfen Sie Ihre Verträge, denn viele Wasserschäden sind zum Beispiel bei Elementarereignissen nur mit einer Zusatzdeckung versichert.

 

Was deckt eine Hausratversicherung bei Wasserschäden?

Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus – zum Beispiel Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte –, wenn diese durch einen Wasserschaden beschädigt oder zerstört wurden.

Dabei wird zwischen normalen Wasserschäden und Schäden, die durch Naturereignisse entstehen, unterschieden.

 

Normale Wasserschäden

Normale Wasserschäden entstehen beispielsweise durch geplatzte Leitungen, defekte Waschmaschinen oder auslaufende Aquarien. Diese sind in der Regel durch die Hausratversicherung gedeckt – vorausgesetzt, der Schaden tritt plötzlich auf und nicht, weil Rohre oder Geräte zu alt oder schlecht gewartet waren.

Beispiele:

  • Ein Rohrbruch in der Küche beschädigt Ihre Möbel und Elektrogeräte
  • Eine undichte Waschmaschine verursacht einen Wasserschaden im Keller

 

Elementare Wasserschäden

Elementare Wasserschäden entstehen durch Naturereignisse wie Überschwemmung oder Hochwasser. Sie sind nur dann versichert, wenn in Ihrer Hausratversicherung ausdrücklich eine Elementarschaden-Deckung eingeschlossen ist.

Beispiel:

  • Ein heftiger Sommerregen überflutet den Keller und beschädigt Möbel und Geräte

Wichtig: Dringt Wasser infolge eines normalen Regens durch ein offenstehendes Fenster ein, liegt keine versicherte Ursache vor. Solche Schäden gelten als vermeidbar und sind daher nicht gedeckt.

 

Wann ist ein Wasserschaden ein Elementarschaden?

Ein Rohrbruch in der Küche? Das ist kein Elementarschaden. Ganz anders sieht es aus, wenn starke Regenfälle den Keller fluten. Der Begriff «Elementarschaden» bezeichnet Schäden, die durch die direkten Auswirkungen von Naturereignissen verursacht werden. Dazu gehören:

  • Überschwemmung
  • Hochwasser
  • Sturm
  • Schneedruck
  • Erdbeben
  • Erdrutsch

Die Schäden durch Elementarereignisse sind Teil der Grunddeckung der Hausratversicherung. Ein Wasserschaden bedingt durch ein undichtes Rohr gilt hingegen nicht als Elementarschaden. In einem solchen Fall springt die klassische Gebäude- und/oder Hausratversicherung ein.

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Diese Wasser- und Sturmschäden gelten als Elementarschäden

Nicht alle Schäden durch Wasser oder Sturm gelten automatisch als Elementarschäden. Die folgenden Szenarien zählen typischerweise zu den Elementarschäden.

 

Überschwemmung durch Starkregen

Nicht jeder starke Regen führt zu einem versicherten Schaden. Als Elementarschaden gilt Starkregen nur, wenn dieser eine Überschwemmung verursacht, die das Gebäude direkt betrifft. Zum Beispiel kann die Kanalisation infolge der Wassermassen überlastet sein. Tritt das Wasser über die Oberfläche aus und dringt in das Gebäude ein, liegt ein Elementarschaden vor. Dringt Regen beispielsweise durch ein offenes Fenster ein, übernimmt die Versicherung den Schaden jedoch nicht.

 

Hochwasser durch Fluss oder See

Steigt der Wasserpegel eines Flusses oder Sees über das normale Mass hinaus und verursacht in der Folge einen Wasserschaden am Gebäude, handelt es sich klar um einen Elementarschaden.

 

Sturmschäden im Garten

Schäden an Terrassenmöbeln, Markisen oder Gartenhäusern sind nicht immer versichert. Versicherer sprechen von einem Sturm ab einer Windgeschwindigkeit von mindestens 75 Kilometern pro Stunde. Schäden durch schwächere Winde gelten nicht als Elementarschäden. Für Schäden an beweglichen Gegenständen im Freien nach einem belegbaren Sturm ist in der Regel die Hausratversicherung zuständig.

 

Schäden durch Hagel oder Schneedruck

Ein abgedecktes Dach durch Unwetter mit Hagelschlag oder eine eingestürzte Terrasse durch Schneedruck sind klassische Fälle für die Gebäudeversicherung mit Elementardeckung.

 

Was ist nicht versichert?

Als Elementarschäden nicht versichert sind:

  • Schäden durch stehendes Grundwasser
  • Langsam eintretende Feuchtigkeit, zum Beispiel durch undichte Dächer mit Schimmel als Folge
  • Schäden bei grober Fahrlässigkeit, zum Beispiel offenes Fenster

Diese Fälle gelten nicht als Elementarschäden, weil sie nicht durch ein aussergewöhnliches, plötzliches Naturereignis verursacht wurden. Sie entstehen schleichend, sind vorhersehbar oder hätten durch einfache Vorsichtsmassnahmen verhindert werden können. Daher übernehmen weder Hausrat- noch Gebäudeversicherungen die Kosten – ausser, es wurde explizit eine Zusatzdeckung abgeschlossen.

Welche Versicherung ist für welchen Wasserschaden zuständig?

Welche Versicherung ist für welchen Wasserschaden zuständig?

Egal, ob Sie ein Haus besitzen oder zur Miete wohnen – Wasserschäden können jeden treffen. Diese Infografik zeigt typische Schadensarten und erklärt, welche Versicherung in welchem Fall zuständig ist. So erkennen Sie auf einen Blick, wann eine Hausrat-, eine Gebäude- oder eine Elementarschadenversicherung einspringt – und in welchen Fällen kein Versicherungsschutz besteht.

 

SchadensartBeispieleZuständige Versicherung
1. Rohrbruch, LeitungsschadenDefekte Waschmaschine, geplatztes RohrHausratversicherung für Möbel etc., Gebäudeversicherung für Böden und Wände
2. Hochwasser, ÜberschwemmungStarkregen überflutet Keller, Fluss tritt über UferElementarschadenversicherung als Zusatz zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung
3. SturmschädenAbgedecktes Dach, beschädigte GartenmöbelGebäudeversicherung für Dach, Hausratversicherung für Möbel und nur bei Sturm ab 75 km/h
4. Hagel, SchneedruckHagelschäden am Dach, eingestürzte TerrasseGebäudeversicherung mit Elementardeckung
5. Wasser durch offenes FensterRegen dringt durch offenes Fenster einNicht versichert, denn dieser Schaden gilt als vermeidbar
6. Langsam eintretende FeuchtigkeitSchimmel durch undichtes DachNicht versichert, ausser mit spezieller Zusatzdeckung

Ein geplatztes Rohr ist unangenehm. Doch wenn ein Unwetter das Haus flutet, wird es schnell existenziell. Genau deshalb braucht es klare Regeln – und Versicherungen, die im Ernstfall wirklich helfen.

Wasserschaden – was tun?

Wenn ein Wasserschaden auftritt, ist schnelles Handeln wichtig. So helfen Sie mit, den Schaden zu begrenzen und eine schnelle Abwicklung durch die Versicherung zu ermöglichen:

  1. Wasserzufuhr stoppen: Drehen Sie sofort den Hauptwasserhahn ab, um austretendes Wasser und weiteren Schaden zu begrenzen. Schliessen Sie Fenster und Türen, durch die Wasser von aussen eindringt.
  2. Strom ausschalten: Schalten Sie bei grösseren Wassermengen vorsichtshalber den Strom ab, um Stromschläge zu vermeiden.
  3. Schaden dokumentieren: Machen Sie Fotos oder Videos vom Schaden, auch von der Schadenursache, bevor Sie mit dem Aufräumen beginnen.
  4. Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung. Wenn Sie bei Generali versichert sind, nutzen Sie am besten das Online-Formular.
  5. Schaden begrenzen: Stehendes Wasser abpumpen oder mit einem Kübel entfernen. Lüften Sie die Räume gut. Entfernen Sie gefährdete Möbel oder Geräte.
  6. Reparaturen nur nach Rücksprache: Beauftragen Sie eine Fachperson für die Reparatur, aber erst nach Rücksprache mit der Versicherung.
  7. Belege sammeln: Heben Sie alle Rechnungen auf, zum Beispiel für Trocknungsgeräte oder Sofortmassnahmen wie das Abpumpen von Wasser oder das Abdichten von undichten Stellen.

 

Welche Schutzmassnahmen gegen Wasserschäden gibt es?

Elementarschäden lassen sich nicht verhindern, aber Sie können die Folgen minimieren. Präventive Massnahmen sind dabei das beste Vorgehen, um gut geschützt zu sein.

 

Überschwemmungen vorbeugen

Installieren Sie als Überschwemmungsschutz Rückstauklappen im Keller, um das Eindringen von Wasser aus der Kanalisation zu verhindern. Auch wasserdichte Fenster und Türen im Untergeschoss bieten einen gewissen Schutz gegen eindringendes Wasser.

 

Sturmschutz

Sichern Sie bei Unwetterwarnung lose Gegenstände. Rollen Sie Markisen ein, befestigen Sie Gartenmöbel oder bringen Sie diese ins Haus. Auch Fensterläden und Dachziegel sollten Sie regelmässig auf ihren festen Halt überprüfen. Weitere präventive Tipps bei Sturm finden Sie im Blogbeitrag zum Thema Schutz vor Sturm.

 

Warnsysteme und Wetter-Apps

Nutzen Sie Wetterdienste und Warn-Apps, die Sie frühzeitig vor Unwetter warnen. So gewinnen Sie Zeit, um Ihr Zuhause zu schützen.

Versicherungsfragen rund um Wasserschäden

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