Prävention
Hagelschaden oder Sturmschaden.
Welche Versicherung zahlt im Schadenfall?
Hagelschaden am Auto, ein kaputtes Trampolin, ein überfluteter Keller: Sturm und Hagel können ganz schön viel Chaos anrichten. Oft sind Versicherte nach solchen Ereignissen ratlos, weil unklar ist, welcher Schaden bei welcher Versicherung gemeldet werden kann oder muss. Wir klären auf.
Unwetterschäden sind sogenannte Elementarschäden. Von einem Elementarschaden spricht man, wenn ein Schaden durch eine unberechenbare Naturgewalt entstanden ist. In der Schweiz zählen dazu Schäden durch:
Haben Sturm oder Hagel bei Ihrem Hab und Gut zugeschlagen? Das tut uns leid und wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie fragen sich nun sicher, welche Versicherung dafür zuständig ist. Dies unterscheidet sich je nach betroffenem Objekt. Vereinfacht erklärt: Welche Versicherung einen Schaden abdeckt, hängt davon ab, was beschädigt wurde.
Die Kraft von Hagelkörnern kann gewaltig sein. Hat der Hagel Ihr Motorfahrzeug beschädigt, kann die Reparatur der entstandenen Dellen teuer werden. Die obligatorische Autohaftpflichtversicherung reicht dafür nicht. Diese deckt nämlich nicht die Schäden am eigenen Fahrzeug, sondern nur die Schäden, die an Dritten verursacht werden. Wie also werden die Hagelschäden versichert?
Um einen Hagelschaden an Ihrem Fahrzeug abzusichern, bedarf es einer zusätzlichen Teilkaskoversicherung aus Ihrer Motorfahrzeugversicherung oder Ihrer Flottenversicherung.
Kommt es zu einem Hagelschaden an Ihrem Fahrzeug, sind Sie bei Vollkasko optimal abgedeckt, da die Teilkasko und somit auch die Deckung von Hagelschäden Teil des Pakets ist, das mit der Vollkaskoversicherung angeboten wird.
Der Versicherungsschutz gegen Hagel ist im Falle eines Leasings im Leasingvertrag festgelegt. Dieser regelt, ob eine Voll- oder Teilkaskoversicherung nötig ist, die der Leasingnehmer abschliessen muss. In beiden Fällen übernimmt diese Deckung dann den Schaden.
Melden Sie uns den Hagelschaden möglichst schnell. Dies können Sie bequem über unser Online-Schadenformular tun.
Wurde ein Gebäude durch Sturm oder Hagel beschädigt, greift die Gebäudeversicherung, sofern eine entsprechende Deckung vorliegt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Haus durch Sturm einen Schaden nimmt oder eine heftige Windböe die Ziegel vom Dach fegt. In den meisten Kantonen deckt die kantonale Gebäudeversicherung Elementarschäden.
Gut zu wissen: Die Gebäudeversicherung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. So ist diese Versicherung in der Schweiz grundsätzlich obligatorisch. Ausnahmen bilden die Kantone Genf, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Tessin. Wohnen Sie in einem dieser Kantone, dürfen Sie also selbst entscheiden, ob Sie sich gegen Hagel- und Sturmschäden an Ihrem Gebäude absichern wollen. Auch der Versicherungspartner ist kantonal geregelt: So gibt es die sogenannten GUSTAVO-Kantone: Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Valais/Wallis und Obwalden. In diesen Kantonen können Sie Ihr Gebäude auch über eine Privatversicherung versichern lassen. In allen anderen Kantonen müssen Sie dies bei der kantonalen Gebäudeversicherung tun. Auch bei Generali können Sie eine solche Gebäudeversicherung abschliessen mit einer Grunddeckung oder mit Zusatzdeckungen.
Melden Sie den Schadenfall möglichst schnell Ihrer Gebäudeversicherung. Am besten gleich online oder, wenn dringend, auch telefonisch, damit rasch nötige Sofortmassnahmen eingeleitet werden können (Schaden-Hotline Generali: 0800 881 882). Tragen Sie dazu alle Informationen zusammen und dokumentieren Sie die Schäden möglichst genau. Wichtig: Bleiben Sie bei der Begutachtung des Schadens und bei Aufräumarbeiten immer vorsichtig und schützen Sie sich selbst. Ihre Sicherheit hat immer oberste Priorität.
Achtung: Sturm- und Hagelschäden im Garten und in der Umgebung sind in der Regel nicht von der kantonalen Gebäudeversicherung gedeckt. Dazu braucht es eine separate Versicherung bzw. die Zusatzdeckungen einer privaten Gebäudeversicherung.
Ist Ihre Solaranlage fest mit dem Gebäude verbunden, deckt die Gebäudeversicherung den Schaden. Voraussetzung: Sie sind in einem der GUSTAVO-Kantone ansässig und verfügen über eine entsprechende Elementarschadendeckung.
Verwenden Sie hingegen eine mobile Solaranlage wie zum Beispiel eine Balkonsolaranlage, werden Hagelschäden von Ihrer Hausratversicherung übernommen, da die Reparatur oder der Ersatz einer solchen nicht durch die Gebäudeversicherung gedeckt sind.
Melden Sie den Schaden einer fest installierten Solaranlage Ihrer kantonalen oder privaten Gebäudeversicherung. Den Schaden an der Balkonsolaranlage können Sie bequem über unser Online-Schadenformular Ihrer Hausratversicherung melden.
In den meisten Fällen sind Hagelschäden und Sturmschäden an den Storen durch die Gebäudeversicherung gedeckt, sofern eine solche vorhanden ist. Entscheidend ist dabei, ob die Storen fest mit dem Gebäude verbunden sind.
Den Schaden an Ihren Storen können Sie bequem über unsere Online-Formulare melden: in der Regel der Gebäudeversicherung bei Storen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, und der Hausratversicherung bei allen anderen Storen. Je nach Kanton gibt es noch separate Bestimmungen. Fragen Sie bei Unsicherheiten unsere Experten.
Beschädigtes Mobiliar ist durch die Hausratversicherung abgedeckt. Dazu gehören beispielsweise beschädigte Gartenmöbel nach einem Sturm. Oder beschädigte Möbel und Gegenstände nach einer Überschwemmung.
Melden Sie uns den Schaden möglichst schnell über unser Online-Formular. Natürlich können Sie uns in dringenden Fällen auch anrufen (Schaden-Hotline: 0800 881 882). Vor allem bei grösseren Schäden können wir Sie per Telefon schneller beraten und helfen, Sofortmassnahmen einzuleiten. Tragen Sie dazu alle Informationen zusammen und dokumentieren Sie die Schäden möglichst genau. Auch hier gilt: Ihre Sicherheit hat oberste Priorität. Seien Sie bitte vorsichtig bei der Begutachtung und den Aufräumarbeiten und achten Sie auf Möbel, die umstürzen können.
Hagelschäden gehören zu den sogenannten Elementarschäden, also Schäden, die durch eine unberechenbare Naturgewalt entstanden sind. Von einem Hagelschaden können Gebäude, Umgebung, Fahrzeug oder Mobiliar betroffen sein.
Grundsätzlich so schnell wie möglich. Vor allem bei grossen Unwetterschäden hilft es, wenn dadurch Sofortmassnahmen eingeleitet werden können.
Je nachdem, was der Hagel beschädigt hat, zahlt eine andere Versicherung. Das kann die Gebäudeversicherung, Umgebungsversicherung, Hausratversicherung oder Auto-Teilkaskoversicherung sein. Deshalb ist in erster Linie entscheidend, welche Versicherungen Sie für das beschädigte Objekt abgeschlossen haben.
Wie viel die Versicherung bei einem Hagelschaden zahlt, hängt vom beschädigten Objekt und Ihrer Versicherung ab. Die Deckungssumme richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Konsultieren Sie dazu Ihre Ansprechperson bei Ihrer Versicherung oder Ihre Versicherungsunterlagen.