Mit der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes gelten seit dem 1. Januar 2022 neue Regeln für sämtliche private Versicherungsverträge. Welche Vorteile Sie als Kundin oder Kunde dadurch haben, lesen Sie in unserem Artikel. Mit unseren Mustervorlagen können Sie beispielsweise ganz einfach von Ihrem neuen Widerrufsrecht, dem ordentlichen Kündigungsrecht und der Kündigung im Schadenfall Gebrauch machen.
Wenn Sie einen Versicherungsvertrag unterzeichnen, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Versicherung ist verpflichtet, Sie über dieses Widerrufsrecht zu informieren. Wenn Sie nicht oder erst zu spät darauf aufmerksam gemacht wurden, haben Sie vier Wochen ab Kenntnisnahme Zeit, um Ihr Widerrufsrecht auszuüben.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen? Dann nutzen Sie ganz einfach unsere Vorlage.
Beide Versicherungsparteien dürfen den Vertrag nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres ordentlich kündigen. Selbst dann, wenn andere Vertragsbestimmungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen stehen. Diese Bestimmung gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden und ist zwingend.
Unsere Vorlage können Sie nutzen, um Ihren Vertrag nach drei Jahren zu kündigen.
Nachdem Sie bei Ihrer Versicherung einen Schadenfall angemeldet haben – und die Versicherung den Schaden übernimmt – sind Sie berechtigt, Ihre Versicherung zu kündigen. Lesen Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach, welche Frist Sie für die Kündigung einhalten müssen. Wenn nichts anderes steht, muss Ihre Kündigung spätestens dann bei der Versicherung sein, wenn Sie die Auszahlung der Entschädigung erhalten.
Unsere Vorlage können Sie nutzen, um Ihren Versicherungsvertrag im Schadenfall zu kündigen.
Die Kündigungsfristen und Kündigungstermine variieren bei Zusatzversicherungen stark. Prüfen Sie deshalb die Kündigungsmodalitäten in Ihrem Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse.
Beachten Sie: Die Kündigungsmodalitäten bei den Zusatzversicherungen weichen von denjenigen der Grundversicherung ab. Deshalb müssen Sie die Grundversicherung und die Zusatzversicherung jeweils separat kündigen.
Für die Kündigung Ihrer Zusatzversicherungen können Sie ganz einfach diese Vorlage benutzen.
Bei der obligatorischen Grundversicherung ist der Kündigungstermin üblicherweise der 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Um die Kündigungsfrist einzuhalten, muss das Kündigungsschreiben daher am letzten Arbeitstag im November beim Versicherer eingegangen sein. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend.
Bei einem normalen Versicherungsmodell mit der tiefsten Franchise (Erwachsene CHF 300.– / Kinder CHF 0.–) und freier Wahl des Leistungserbringers ist die Kündigung auch per 30. Juni möglich. Hier beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist muss der Versicherer Ihre Kündigung also spätestens am letzten Arbeitstag des Monats März erhalten haben.
Das Gesetz schliesst eine Doppelversicherung bei der obligatorischen Grundversicherung aus. Deshalb können Sie grundsätzlich erst dann einen neuen Versicherungsvertrag abschliessen, wenn der bisherige beendet ist. Dennoch kommt eine Doppelversicherung bei der Grundversicherung oft vor.
Unser Tipp: Setzen Sie sich mit den beiden Versicherungen in Verbindung und klären Sie ab, wie es zur Doppelversicherung kommen konnte.
Ein Krankenkassenwechsel ist nicht möglich, wenn Sie die rechtzeitige Kündigung verpasst oder noch offene Rechnungen bei der alten Krankenkasse haben. Benutzen Sie in diesem Zusammenhang unsere Mustervorlage, um den Versicherungsvertrag bei der neuen Krankenkasse aufzulösen. Eine Frist gibt es dafür nicht.