Einzelversicherung: Versichert sind Minderjährige, die nicht im gleichen Haushalt leben, zum Beispiel Patenkinder. Die Minderjährigen sind ohne ihre Eltern mit Ihnen unterwegs. Sie haben während der Reise die Verantwortung für die Minderjährigen.
Familienversicherung: Versichert sind Kinder, die im gleichen Haushalt leben, und Minderjährige, die nicht im gleichen Haushalt leben, zum Beispiel Patenkinder. Falls Ihre Kinder bereits ausgezogen sind, können sie nur bis zum Alter von 25 Jahren in der Familienversicherung eingeschlossen werden.
Eine Reiseversicherung schützt Sie vor unerwarteten Problemen und deren finanziellen Folgen während einer Reise oder eines Ausflugs in der Schweiz und weltweit.
Sie werden krank oder haben einen Unfall? Dann übernimmt die Reiserücktrittsversicherung oder die Auslandskrankenversicherung die Kosten für Stornierung oder Behandlung. Geraten Sie in Rechtsstreitigkeiten mit Ihrem Autovermieter? Dann ist eine Mietwagen-Selbstbehaltversicherung oder eine Verkehrsrechtsschutzversicherung praktisch. Vielleicht wird Ihr Gepäck gestohlen oder kommt beschädigt an? Dann hilft Ihnen die Reisegepäckversicherung bei der Wiederbeschaffung oder einem Ersatz. Und das sind nur einige Beispiele.
Wenn Sie eine Reiseversicherung bei Generali abschliessen, erhalten Sie rund um die Uhr Beratung und finanzielle Unterstützung. Damit Ihre Reise nicht unverhofft endet und Sie Ihre freie Zeit sorglos geniessen können.
Eine Reiseversicherung lohnt sich immer, wenn Sie viel unterwegs sind – ob im Ausland oder in der Schweiz. Insbesondere, wenn Sie eine bis zwei teurere Reisen pro Jahr unternehmen, lohnt sich eine Annullationsversicherung. Je nach Anbieter bleiben Sie sonst auf den Stornokosten sitzen. Aber auch wenn Sie regelmässig Konzerte in der Schweiz besuchen, profitieren Sie mit der Annullationskostendeckung: Tickets für Events sind ebenfalls abgedeckt. Beachten Sie, dass Sie die Reiseversicherung abschliessen, bevor das versicherte Ereignis eintritt.
Die Reiseversicherung gilt ab dem Beginndatum, das Sie in Ihrer Police sehen. Reisen, die Sie bereits vor diesem Datum gebucht haben, sind versichert. Das Modul für die Reiserücktrittsversicherung müssen Sie jedoch abschliessen, bevor das versicherte Ereignis wie zum Beispiel eine Erkrankung eintritt. Wenn Sie schon krank sind und bereits wissen, dass Sie am nächsten Tag nicht abreisen können, ist es zu spät, eine Reiseversicherung abzuschliessen. In diesem Fall ist die Annullation für diese Reise nicht gedeckt.
Je nachdem, welche Krankenkassendeckung Sie haben, sind Sie im Ausland mehr oder weniger gut geschützt. Die Personen-Assistance von Generali stellt sicher, dass Sie vor Ort behandelt werden und wieder sicher in die Schweiz zurückkehren können, ohne dass Sie auf hohen Behandlungskosten sitzen bleiben.
Es ist jedoch wichtig, dass Sie in der Schweiz eine schweizerische Krankenkasse besitzen. Die Personen-Assistance ersetzt diese nicht. Unsere Personen-Assistance setzt dort an, wo die Krankenkasse und die Unfallversicherung nicht mehr zahlen.
Es lohnt sich, die Personen-Assistance abzuschliessen, wenn Sie nicht bereits viele Zusatzversicherungen bei der Krankenkasse abgeschlossen haben. Besonders sinnvoll ist die Versicherung, wenn Sie mit der ganzen Familie unterwegs sind.
Versichert sind alle Länder und Gebiete, in denen die Internationale Versicherungskarte gilt.
Wenn Sie in der Schweiz oder im Ausland ein Fahrzeug mieten, ist im Mietvertrag bereits eine Mietwagenversicherung eingeschlossen. Damit sind allfällige Schäden gedeckt. Diese Versicherungen haben meistens einen hohen Selbstbehalt. Hier bieten wir Unterstützung mit unserer Selbstbehaltversicherung für Mietwagen und andere gemietete Fahrzeuge wie Velos, Boote oder Wohnmobile.
Es ist schnell passiert, dass ein Transportunternehmen Ihr Gepäck – ob Koffer, Sporttasche oder mehr – verliert oder beschädigt. Die Gepäckversicherung sichert Sie für diesen Fall finanziell ab.
Die Versicherung für Ihr Gepäck übernimmt den Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Schadens. Zudem übernehmen wir bei der Verspätung des Gepäcks die Kosten für dringend notwendige Ersatzeinkäufe.
Der Reiserechtsschutz unterstützt Sie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Buchung zum Beispiel für eine Unterkunft. Der Verkehrsrechtsschutz unterstützt Sie bei Streitigkeiten infolge eines Unfalls oder beim Entzug des Führerausweises. Wir erteilen Ihnen telefonische Rechtsauskünfte und übernehmen die Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten.
Sobald Sie im Strassenverkehr unterwegs sind, lohnt sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Unsere Expertinnen und Experten für Verkehrsrechtsschutz unterstützen Sie zum Beispiel bei einem Strafverfahren aufgrund eines Verkehrsunfalls oder Führerausweisentzugs.
Ja, Corona ist eine Krankheit und somit wie jede andere Krankheit gedeckt. Dies gilt auch bei allen anderen Krankheiten, die durch eine Pandemie oder Epidemie ausgelöst werden. Wir übernehmen die Annullationskosten aber nur, wenn Sie reisefähig waren, als Sie die Reise gebucht haben.
Wenn Sie die Personen-Assistance eingeschlossen haben, deckt die Reiseversicherung auch allfällige Quarantänekosten aufgrund einer Erkrankung. Wir übernehmen die Kosten für alle notwendigen Massnahmen. Zum Beispiel die Kosten für eine Reiseverlängerung, den Transport nach Hause oder die Begleitung minderjähriger Kinder zum Wohnort.
Wichtig zu wissen: Diese Deckungen gelten für Erkrankungen. Folgende Reiseannullationen sind beispielweise nicht gedeckt:
Wenn Sie in Quarantäne müssen, weil Sie an Corona erkrankt sind, übernehmen wir die zusätzlichen Kosten für die Reiseverlängerung. Dafür müssen Sie die Personen-Assistance als Basismodul abgeschlossen haben.
Wenn Sie jedoch nicht erkrankt sind, aber trotzdem in Quarantäne müssen, zahlen wir die zusätzlichen Kosten nicht. Denn es handelt sich in diesem Fall um eine behördliche Anordnung, die nicht gedeckt ist.