Todesfall
Checkliste Todesfall Schweiz.
Das müssen Sie bei einem Todesfall von Angehörigen beachten.
Wenn eine nahestehende Person stirbt, kommen einige administrative Aufgaben und Entscheidungen auf Sie zu. Unsere Checkliste navigiert Sie durch den Dschungel an Rechten, Pflichten und Vorschriften, die es im Todesfall zu beachten gilt.
Im ersten Schritt gilt es die nahen Angehörigen über den Todesfall zu informieren. Die Organisation aller anstehenden Aufgaben kann überwältigend sein – bitten Sie daher Angehörige um Unterstützung. Alternativ können Sie auch ein privates Bestattungsinstitut oder ein Bestattungsamt bevollmächtigen, sämtliche Formalitäten zu erledigen. Je nach Kanton oder Gemeinde gibt es unterschiedliche Regelungen – orientieren Sie sich am besten auf den jeweiligen Websites.
Wenn die Person in einem Spital oder Pflegeheim verstorben ist, dann wird die ärztliche Todesbescheinigung automatisch ausgestellt. Ist die Person eines natürlichen Todes ausserhalb einer medizinischen Institution verstorben, beispielsweise zu Hause, dann rufen Sie die Hausarztpraxis oder den Rettungsdienst (Tel. 144) an. Diese werden den Tod feststellen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.
Der Todesfall einer verstorbenen Person muss in der Schweiz innerhalb von zwei Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeorts gemeldet werden. Bei einem Todesfall in einer medizinischen Institution wird dies automatisch gemeldet, ansonsten muss dies durch die Angehörigen oder ein Bestattungsinstitut erfolgen.
Für die Meldung benötigen Sie folgende Dokumente:
Das zuständige Zivilstandsamt wird nach Anmeldung und Beurkundung des Todesfalles die Todesurkunde ausstellen.
In der Schweiz darf die Bestattung erst stattfinden, wenn der Todesfall durch das Zivilstandsamt bestätigt wurde. Mit dieser Bestätigung können Sie sich nun an die Gemeinde oder ein Bestattungsinstitut wenden, das Sie bei der Organisation der Bestattung unterstützt. In vielen Schweizer Gemeinden ist die Erd- oder Feuerbestattung kostenlos. Sofern Sie ein Bestattungsinstitut beauftragen, verlangen Sie einen Kostenvoranschlag.
Das Bestattungsunternehmen bespricht mit Ihnen gemeinsam die Bestattungswünsche der verstorbenen Person:
In der Regel wird eine amtliche Todesanzeige erstellt, die in einer regionalen Tageszeitung oder auch auf entsprechenden Websites publiziert wird. Zudem wird oftmals eine private Todesanzeige in Form eines Leidzirkulars erstellt, das über den Tod sowie die Beerdigung und die Trauerfeier informiert. Der Bestatter oder die Bestatterin hilft Ihnen bei der Formulierung, dem Drucken und der Aufgabe der Todesanzeige in der Zeitung.
Falls die verstorbene Person allein in einer Mietwohnung gelebt hat, sollten Sie so rasch wie möglich die Verwaltung oder den Vermieter über den Todesfall informieren. Diese teilen Ihnen mit, bis wann die Wohnung geräumt werden muss.
Sofern die verstorbene Person in einem Eigenheim gelebt hat, wird das weitere Vorgehen im Rahmen des Erbschaftsverfahrens geklärt.
Neben der Todesfallmeldung an das Zivilstandsamt müssen auch weitere Ämter und Versicherungen informiert werden. Zudem müssen laufende Ausgaben so rasch wie möglich gestoppt werden:
Nachdem Sie die Beerdigung organisiert und die zuständigen Behörden informiert haben, müssen Massnahmen zur Nachlassabwicklung getroffen werden.
Das Thema Erbschaft ist sehr komplex, aus diesem Grund sollten Sie diesbezüglich eine Fachperson einbeziehen.
Im Todesfall haben Angehörige Anspruch auf finanzielle Leistungen. Informieren Sie sich unbedingt über Ihre Ansprüche aus Sozial- und Versicherungsleistungen wie: