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Absicherung im Todesfall

Das gilt es zu wissen, wenn der Ehepartnerin oder dem Ehepartner etwas zustösst.

SC
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Simone Cusumano, Product Manager Life

Simone ist als Product Manager unter anderem für die Produktentwicklung im Bereich Leben zuständig. Er hat den Betriebswirtschafter HF am Schweizerischen Institut für Betriebsökonomie in Zürich abgeschlossen und verfügt über ein fundiertes Fachwissen zum Thema Vorsorge.

Wenn die Hauptverdienerin oder der Hauptverdiener in der Familie stirbt, kommt zur emotionalen Belastung eine finanzielle hinzu. Bei einem Todesfall infolge Unfalls reichen die obligatorischen Leistungen meistens aus. Anders sieht es bei Krankheit aus.

Ein tragischer Unfall oder eine unheilbare Krankheit kann das Leben plötzlich verändern. Wenn das Unvorstellbare passiert und ein geliebter Mensch stirbt, bleibt oft mehr als nur Trauer zurück. Denn: Wie würde Ihre Familie finanziell zurechtkommen, wenn Sie plötzlich nicht mehr da wären? 

Ohne durchdachte Vorsorge kann Ihr Tod für Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner finanzielle Folgen haben. Hier erfahren Sie, in welchen Bereichen diese finanziellen Folgen entstehen können. Ausserdem erfahren Sie, wie eine Todesfallversicherung Stabilität bieten kann. 

 

Tod durch Unfall oder Krankheit: grosse Unterschiede in der Versicherung 

Je nachdem, ob ein Todesfall durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht wird, variieren die obligatorischen Leistungen stark. 

 

Unfallbedingter Tod – das zahlt die Sozialversicherung

Wie bei der Erwerbsunfähigkeit ist die obligatorische Absicherung bei einem Unfall besser als bei einer Krankheit. Der Grund dafür ist einfach: In rund 20% der Fälle verschuldet ein Unfall einen Todesfall, während Krankheiten für 80% verantwortlich sind. 

Wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner durch einen Unfall stirbt, erhalten die Angehörigen bis ca. 80% des letzten Lohns. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Die Witwen- und Witwerrente aus der 1. Säule beträgt 80% der Invaliden- bzw. Altersrente.
  • Die Witwen- und Witwerrente aus der Unfallversicherung liegt bei 40% des versicherten Lohns der verstorbenen Person.
  • Die Waisenrente beträgt 40% der Invaliden- bzw. Altersrente. Die Unfallversicherung bezahlt pro Waise 25% und pro Halbwaise 15% des versicherten Lohns.
  • Der maximal versicherte Jahreslohn bei Unfall liegt bei 148’200 Franken. Personen, die mehr verdienen, müssen die Lücke vorsorglich mit einer Zusatzversicherung abdecken.

 

Tod infolge Krankheit – das zahlt die Sozialversicherung

Kommt es zu einem Todesfall aufgrund einer Krankheit, erhalten die Hinterbliebenen nur etwa 60% des bisherigen Einkommens:

  • Die Ehegattenrente aus der 1. Säule beträgt 80% der Invaliden- bzw. Altersrente.
  • Aus der 2. Säule erhalten Hinterbliebene ebenfalls nur einen Anteil der Invaliden- bzw. Altersrente, nämlich 60%.
  • Die Waisenrente beträgt 40% der Invaliden- bzw. Altersrente und die berufliche Vorsorge legt pro Kind 20% fest.
  • Der maximal versicherte Jahreslohn bei Krankheit ist mit 85’320 Franken sehr viel tiefer als bei einem Todesfall durch Unfall.

Das Balkendiagramm zeigt eine mögliche finanzielle Lücke im Einkommen bei einem Todesfall durch Unfall und Krankheit auf.

Finanzielle Lücke im Todesfall

Tod ist nicht gleich Tod: In den obligatorischen Sozialversicherungen bestehen erhebliche Unterschiede in Abdeckung des Lohns.

Die Sozialleistungen im Überblick

Rechtliche Grundlagen der obligatorischen Leistungen

Wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner stirbt, bekommt die hinterbliebene Person gewisse Leistungen obligatorisch ausgezahlt:

  • Von der AHV erhalten Hinterbliebene eine Hinterlassenenleistung. Dazu zählen Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Sie sollen verhindern, dass die Familie in finanzielle Not gerät. Massgebend für die Höhe ist das versicherte Einkommen der verstorbenen Person.
  • Bei einem Tod durch Unfall gilt: Wenn die verstorbene Person eine Unfallversicherung hatte, zahlt auch diese eine Rente aus. Bei Angestellten muss sie vom Arbeitgeber obligatorisch abgeschlossen werden. Selbstständige sind selbst dafür verantwortlich.
  • Bei Todesursache Krankheit zahlt die Pensionskasse ebenfalls eine Rente aus.

Das Total dieser Leistungen darf 90% des letzten Einkommens der verstorbenen Person nicht überschreiten. Sonst spricht man von Überversicherung und die Beträge werden gekürzt.

Fragen und Antworten

Vorsicht Lücke: Wo im Todesfall finanzielle Verpflichtungen entstehen können

Sind Eheleute nicht auf den Tod ihrer Partnerin oder ihres Partners vorbereitet, sieht sich die hinterbliebene Person im Ernstfall mit finanziellen Belastungen konfrontiert. Bestehende Kosten aus Leasingverträgen, Hypotheken oder laufende Lebensunterhaltskosten müssen fortan allein getragen werden. Und je nach Situation kommen zusätzliche individuelle Kosten hinzu. So muss beispielsweise der Alltag komplett neu organisiert werden. Dabei wird häufig übersehen, dass zusätzliche Ausgaben für Kinderbetreuung, die Haushaltsführung oder die Pflege von Angehörigen anfallen.

 

Partnerschaft: Absicherung im Todesfall

Wenn die Hauptverdienerin oder der Hauptverdiener einer Familie stirbt, hat das finanzielle Folgen. Diese trägt die hinterbliebene Person in der Regel allein. Das gefährdet nicht nur den Lebensstandard der Familie, sondern stellt auch langfristige Pläne und Absicherungen in Frage.

Gut zu wissen: andere Beziehungs- und Familienformen 
Die gesetzlichen Leistungen von AHV oder Pensionskasse richten sich hauptsächlich an Ehepaare. Deshalb sind andere Beziehungs- und Familienformen versicherungstechnisch benachteiligt. Wie die finanzielle Absicherung in diesen Fällen funktioniert, lesen Sie im Beitrag zu Konkubinat und Patchwork-Familie.

Vorsicht Lücke bei den Lebenshaltungskosten
Renten aus AHV und Pensionskasse sichern in der Regel die Grundversorgung ab. Sie reichen aber in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Auch private Kredite oder Leasingkosten decken die AHV und die Pensionskasse nicht ab. In diesen Fällen kann eine Lebensversicherung unterstützen.

Das Lebensrad zeigt alle wichtigen Lebensbereiche auf, die mit dem Tod der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners in Berührung kommen.

Vorsicht Lücke: Ihr Tod stellt Ihre Hinterbliebenen nebst dem Verlust auch vor finanzielle Herausforderungen. Diese haben Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche. 

Vieles im Leben lässt sich nicht planen, die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen schon. Verschaffen Sie sich eine Übersicht über Ihre finanziellen Pflichten, so können Sie mit unserem Wegweiser finanzielle Lücken erkennen.

Kinder: Absicherung bei Tod eines Elternteils

Die Betreuung und die Ausbildung von Kindern kostet viel Geld. Stirbt ein Elternteil, können zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung anfallen, die den Haushalt belasten. Zudem bleibt die finanzielle Verantwortung für die Ausbildung bestehen, selbst wenn es Zugang zu Ausbildungsfonds und Stipendien gibt.

Vorsicht Lücke bei Ausbildung und Studienkosten
Die AHV und die Pensionskasse zahlen Waisenrenten, die meist nur Grundbedürfnisse abdecken. Auch bei Unterhaltszahlungen leisten AHV und die Pensionskasse keine direkte Absicherung. Hier schliessen Risikolebensversicherungen die Einkommenslücken.

 

Haus und Immobilien: Absicherung des Eigenheims

Ein Eigenheim verursacht laufende Kosten wie Hypothekenzahlungen und Instandhaltungen. Diese bleiben nach dem Tod der Ehepartnerin oder des Ehepartners bestehen.

Vorsicht Lücke bei Hypothekenzahlungen
Die AHV und die Pensionskasse decken keine Hypotheken ab. Auch bei den Unterhaltskosten übernehmen die Sozialversicherungen keine laufenden Kosten oder Instandhaltungen des Hauses. Diese erfordern eine anderweitige Finanzierung. 

Es kann sein, dass Ihre Familie durch Ihren Tod gezwungen ist, das Eigenheim aufzugeben und in eine Mietwohnung zu ziehen. Mit einer privaten Todesfallversicherung schenken Sie Ihren Angehörigen Zeit, zu entscheiden, ob sie im Eigenheim bleiben und die Hypothek weiter tilgen oder umziehen möchten. 

 

Übertragung von Erbschaft, Schenkung, Kredite und Leasing

Je nach Kanton und Höhe des Erbes fallen Erbschafts- oder Schenkungssteuern an. Diese steuerlichen Verpflichtungen können eine unerwartete Belastung darstellen. Auch persönliche Kredite, Leasingverträge oder Darlehen bleiben nach dem Tod bestehen und gehen an die Hinterbliebenen über.

Vorsicht Lücke bei steuerlichen Verpflichtungen und Krediten
Die Witwen- und Witwerrente der AHV sowie die Hinterlassenenrente der Pensionskasse decken oft nur einen Teil der laufenden Lebensunterhaltskosten ab. Bei Hypotheken und privaten Krediten ist es sinnvoll, eine Todesfallversicherung abzuschliessen. Zudem schützen Sie Ihre Angehörigen vor finanziellen Belastungen durch klare Regelungen im Testament sowie bei Schenkungen.

Todesfallversicherung

Tiefe Prämie, hoher Schutz. Sichern Sie Ihre Liebsten für den schlimmsten Fall ab.

Unterstützung von Angehörigen

Die Unterstützung von Angehörigen, wie pflegebedürftigen Eltern oder anderen Verwandten, kann zusätzlich herausfordern. Diese Verpflichtungen erfordern nicht nur viel Zeit, sondern auch finanzielle Mittel, die im Todesfall eines Familienmitglieds möglicherweise fehlen.

Vorsicht Lücke bei Unterstützungspflichten von Angehörigen
Bei der Pflege von Verwandten gibt es keine finanzielle Absicherung durch die AHV oder die Pensionskasse. Die Pflegekosten müssen anderweitig gedeckt werden.

 

Fazit: Eine Absicherung für den Ernstfall lohnt sich

Im Grundsatz gilt: Wenn Sie Hinterbliebene haben, ist eine durchdachte Vorsorge wichtig. Ob bei einer Hochzeit, in einer langjährigen Partnerschaft, einer Familiengründung oder einem Eigenheim – setzen Sie sich mit Ihrer Vorsorge auseinander, damit Ihre finanziellen Verpflichtungen nicht zur Belastung für Ihre Hinterbliebenen werden.

 

Lücken schliessen mit der Todesfallversicherung

Schliessen Sie Ihre Vorsorgelücken, die bei einem Todesfall entstehen mit Ihrer 3. Säule. Eine gute Lösung ist die Todesfallversicherung. Wenn die versicherte Person stirbt, geht das Todesfallkapital an die zuvor vereinbarte Person.

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