Risikoabsicherung
Das gilt es zu wissen, wenn der Ehepartnerin oder dem Ehepartner etwas zustösst.
Wenn die Hauptverdienerin oder der Hauptverdiener in der Familie stirbt, kommt zur emotionalen Belastung eine finanzielle hinzu. Bei einem Todesfall infolge Unfalls reichen die obligatorischen Leistungen meistens aus. Anders sieht es bei Krankheit aus.
Ein tragischer Unfall oder eine unheilbare Krankheit kann das Leben plötzlich verändern. Wenn das Unvorstellbare passiert und ein geliebter Mensch stirbt, bleibt oft mehr als nur Trauer zurück. Denn: Wie würde Ihre Familie finanziell zurechtkommen, wenn Sie plötzlich nicht mehr da wären?
Ohne durchdachte Vorsorge kann Ihr Tod für Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner finanzielle Folgen haben. Hier erfahren Sie, in welchen Bereichen diese finanziellen Folgen entstehen können. Ausserdem erfahren Sie, wie eine Todesfallversicherung Stabilität bieten kann.
Je nachdem, ob ein Todesfall durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht wird, variieren die obligatorischen Leistungen stark.
Wie bei der Erwerbsunfähigkeit ist die obligatorische Absicherung bei einem Unfall besser als bei einer Krankheit. Der Grund dafür ist einfach: In rund 20% der Fälle verschuldet ein Unfall einen Todesfall, während Krankheiten für 80% verantwortlich sind.
Wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner durch einen Unfall stirbt, erhalten die Angehörigen bis ca. 80% des letzten Lohns. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Kommt es zu einem Todesfall aufgrund einer Krankheit, erhalten die Hinterbliebenen nur etwa 60% des bisherigen Einkommens:
Das Balkendiagramm zeigt eine mögliche finanzielle Lücke im Einkommen bei einem Todesfall durch Unfall und Krankheit auf.
Tod ist nicht gleich Tod: In den obligatorischen Sozialversicherungen bestehen erhebliche Unterschiede in Abdeckung des Lohns.
Wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner stirbt, bekommt die hinterbliebene Person gewisse Leistungen obligatorisch ausgezahlt:
Das Total dieser Leistungen darf 90% des letzten Einkommens der verstorbenen Person nicht überschreiten. Sonst spricht man von Überversicherung und die Beträge werden gekürzt.
Die Hinterlassenenrente umfasst die Witwen- und Witwerrente sowie die Waisenrente für Partnerin bzw. Partner und Kinder der verstorbenen Person.
Für diese Rente aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge sind Verheiratete gleichgestellt mit Paaren, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Eine hinterbliebene Person hat den Anspruch auf die Rente, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Nach dem 25. Geburtstag wird keine Waisenrente mehr ausgezahlt.
Sind Eheleute nicht auf den Tod ihrer Partnerin oder ihres Partners vorbereitet, sieht sich die hinterbliebene Person im Ernstfall mit finanziellen Belastungen konfrontiert. Bestehende Kosten aus Leasingverträgen, Hypotheken oder laufende Lebensunterhaltskosten müssen fortan allein getragen werden. Und je nach Situation kommen zusätzliche individuelle Kosten hinzu. So muss beispielsweise der Alltag komplett neu organisiert werden. Dabei wird häufig übersehen, dass zusätzliche Ausgaben für Kinderbetreuung, die Haushaltsführung oder die Pflege von Angehörigen anfallen.
Wenn die Hauptverdienerin oder der Hauptverdiener einer Familie stirbt, hat das finanzielle Folgen. Diese trägt die hinterbliebene Person in der Regel allein. Das gefährdet nicht nur den Lebensstandard der Familie, sondern stellt auch langfristige Pläne und Absicherungen in Frage.
Gut zu wissen: andere Beziehungs- und Familienformen
Die gesetzlichen Leistungen von AHV oder Pensionskasse richten sich hauptsächlich an Ehepaare. Deshalb sind andere Beziehungs- und Familienformen versicherungstechnisch benachteiligt. Wie die finanzielle Absicherung in diesen Fällen funktioniert, lesen Sie im Beitrag zu Konkubinat und Patchwork-Familie.
Vorsicht Lücke bei den Lebenshaltungskosten
Renten aus AHV und Pensionskasse sichern in der Regel die Grundversorgung ab. Sie reichen aber in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Auch private Kredite oder Leasingkosten decken die AHV und die Pensionskasse nicht ab. In diesen Fällen kann eine Lebensversicherung unterstützen.
Vorsicht Lücke: Ihr Tod stellt Ihre Hinterbliebenen nebst dem Verlust auch vor finanzielle Herausforderungen. Diese haben Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche.
Vieles im Leben lässt sich nicht planen, die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen schon. Verschaffen Sie sich eine Übersicht über Ihre finanziellen Pflichten, so können Sie mit unserem Wegweiser finanzielle Lücken erkennen.
Die Betreuung und die Ausbildung von Kindern kostet viel Geld. Stirbt ein Elternteil, können zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung anfallen, die den Haushalt belasten. Zudem bleibt die finanzielle Verantwortung für die Ausbildung bestehen, selbst wenn es Zugang zu Ausbildungsfonds und Stipendien gibt.
Vorsicht Lücke bei Ausbildung und Studienkosten
Die AHV und die Pensionskasse zahlen Waisenrenten, die meist nur Grundbedürfnisse abdecken. Auch bei Unterhaltszahlungen leisten AHV und die Pensionskasse keine direkte Absicherung. Hier schliessen Risikolebensversicherungen die Einkommenslücken.
Ein Eigenheim verursacht laufende Kosten wie Hypothekenzahlungen und Instandhaltungen. Diese bleiben nach dem Tod der Ehepartnerin oder des Ehepartners bestehen.
Vorsicht Lücke bei Hypothekenzahlungen
Die AHV und die Pensionskasse decken keine Hypotheken ab. Auch bei den Unterhaltskosten übernehmen die Sozialversicherungen keine laufenden Kosten oder Instandhaltungen des Hauses. Diese erfordern eine anderweitige Finanzierung.
Es kann sein, dass Ihre Familie durch Ihren Tod gezwungen ist, das Eigenheim aufzugeben und in eine Mietwohnung zu ziehen. Mit einer privaten Todesfallversicherung schenken Sie Ihren Angehörigen Zeit, zu entscheiden, ob sie im Eigenheim bleiben und die Hypothek weiter tilgen oder umziehen möchten.
Je nach Kanton und Höhe des Erbes fallen Erbschafts- oder Schenkungssteuern an. Diese steuerlichen Verpflichtungen können eine unerwartete Belastung darstellen. Auch persönliche Kredite, Leasingverträge oder Darlehen bleiben nach dem Tod bestehen und gehen an die Hinterbliebenen über.
Vorsicht Lücke bei steuerlichen Verpflichtungen und Krediten
Die Witwen- und Witwerrente der AHV sowie die Hinterlassenenrente der Pensionskasse decken oft nur einen Teil der laufenden Lebensunterhaltskosten ab. Bei Hypotheken und privaten Krediten ist es sinnvoll, eine Todesfallversicherung abzuschliessen. Zudem schützen Sie Ihre Angehörigen vor finanziellen Belastungen durch klare Regelungen im Testament sowie bei Schenkungen.
Die Unterstützung von Angehörigen, wie pflegebedürftigen Eltern oder anderen Verwandten, kann zusätzlich herausfordern. Diese Verpflichtungen erfordern nicht nur viel Zeit, sondern auch finanzielle Mittel, die im Todesfall eines Familienmitglieds möglicherweise fehlen.
Vorsicht Lücke bei Unterstützungspflichten von Angehörigen
Bei der Pflege von Verwandten gibt es keine finanzielle Absicherung durch die AHV oder die Pensionskasse. Die Pflegekosten müssen anderweitig gedeckt werden.
Im Grundsatz gilt: Wenn Sie Hinterbliebene haben, ist eine durchdachte Vorsorge wichtig. Ob bei einer Hochzeit, in einer langjährigen Partnerschaft, einer Familiengründung oder einem Eigenheim – setzen Sie sich mit Ihrer Vorsorge auseinander, damit Ihre finanziellen Verpflichtungen nicht zur Belastung für Ihre Hinterbliebenen werden.
Schliessen Sie Ihre Vorsorgelücken, die bei einem Todesfall entstehen mit Ihrer 3. Säule. Eine gute Lösung ist die Todesfallversicherung. Wenn die versicherte Person stirbt, geht das Todesfallkapital an die zuvor vereinbarte Person.