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Abgesichert als Junglenkerin und Neulenker in der Schweiz.

Ob im Verkehr oder bei Versicherungen: Für Fahrneulinge gelten Sonderregeln.

LG
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Leandro Giannetti

Leandro ist verantwortlich für die Entwicklung der Nicht-Leben-Versicherungsprodukte wie zum Beispiel der Autoversicherung. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem Marktbeobachtung, Wettbewerbsanalyse sowie Definition und Umsetzung von Produktanpassungen und Produktinnovationen. Leandro bringt bereits sieben Jahre Erfahrung im Produktmanagement mit.

Der Fahrausweis ist endlich da, und Ihr erstes Auto ist auch einsatzbereit? Als Junglenkerin oder Neulenker in der Schweiz gibt es viele Regeln zu beachten: Es gilt, eine dreijährige Probezeit zu absolvieren und am besten schadenfrei zu fahren. Damit Sie rundum abgesichert sind, gibt es passende Versicherungen für Fahranfängerinnen und -anfänger. Hier erfahren Sie den Unterschied zwischen Junglenkerin und Neulenker, was Sie als Fahrneuling beachten sollten und aus welchen Versicherungen Sie wählen können.

Wer gilt in der Schweiz als Neulenkerin oder Junglenker?

Neulenkerinnen und Junglenker bekommen ihren Fahrausweis beide zunächst drei Jahre auf Probe. Der Unterschied besteht im Alter und darin, wie lange sie den Fahrausweis bereits haben: Junglenker sind jünger als 25 Jahre alt. Neulenkerinnen hingegen haben ihren Ausweis seit höchstens zwei Jahren.

Diese Unterscheidung wird deshalb gemacht, da unter 25-Jährige weniger Erfahrung im Strassenverkehr haben als ältere Fahrerinnen und Fahrer. Sowohl für Junglenkerinnen als auch für Neulenker in der Schweiz gibt es somit besondere Regeln für den Fahrausweis und den Versicherungsschutz.

​​Fahrneulinge haben erst nach drei Jahren die Möglichkeit, einen definitiven Führerausweis zu erhalten. Dafür müssen sie innerhalb ihrer Probezeit einen Weiterbildungstag absolvieren – den WAB 2.0. Hierbei werden sie darin geschult, gefährliche Verkehrssituationen zu erkennen und ihnen vorzubeugen.​ 

 

Fahrausweis auf Probe: Verstösse verlängern die Probezeit

Wer in der Probezeit ist, unterliegt im Strassenverkehr besonderen Regeln. Beim Fahrausweis auf Probe gilt: Alkohol am Steuer ist sowohl für Jung- als auch für Neulenker tabu. Erst mit dem regulären Fahrausweis sind 0,5 Promille beim Autofahren erlaubt.

Wenn Fahranfängerinnen und -anfänger bei einem Verstoss ertappt werden, wird die Probezeit in der Regel um ein Jahr verlängert. Kommt es zur Wiederholung, müssen sie sogar ein Jahr warten, bis sie den Führerausweis neu beantragen können - und das erst nach einer verkehrspsychologischen Untersuchung. Zudem erlischt der Versicherungsschutz.

Auch andere Verkehrsverstösse können schnell zum Fahrausweisentzug führen – von der Geschwindigkeitsüberschreitung bis zur Fahrerflucht.

 

Tipps: So bestehen Sie die Probezeit

Damit Sie Verkehrsdelikte vermeiden, sollten Sie sich immer mit Bedacht verhalten. Befolgen Sie diese Tipps, um sich und Mitfahrende zu schützen.

  • Bleiben Sie aufmerksam: Seien Sie ausgeruht und lassen Sie sich nicht ablenken, wenn Sie am Steuer sitzen. Wenn Sie sich müde fühlen oder Alkohol getrunken haben, lassen Sie das Auto lieber stehen.

  • Passen Sie die Geschwindigkeit an: Achten Sie verstärkt darauf, dass Sie nicht zu schnell fahren. Ablenkungen und andere Autofahrende können einen leicht dazu verleiten, stärker aufs Gas zu treten.

  • Überschätzen Sie sich nicht: Das Überholen könnte knapp werden, weil im Gegenverkehr bereits ein anderes Auto zu sehen ist? Warten Sie lieber, bis sich eine sichere Gelegenheit ergibt.

  • Fahren Sie vorausschauend: Am Ende der Strasse ist ein langsamer Traktor? Gehen Sie frühzeitig vom Gas. Lassen Sie sich auch von anderen Fahrenden zu nichts drängen.

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Autoversicherungen: Grundlagen und Zusatzoptionen

Wenn Sie Ihr erstes Auto versichern möchten, können Sie zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sowie vielen Zusatzoptionen wählen. Die folgenden Autoversicherungen bilden die Grundlagen:

  • Motor-Haftpflichtversicherung: In der Schweiz ist diese Versicherung obligatorisch. Sie kommt für Beschädigungen auf, die Sie Dritten beim Fahren zufügen – deckt aber keine Schäden am eigenen Fahrzeug oder an der fahrenden Person.

  • Teilkasko: Die Teilkasko greift bei Schäden am eigenen Auto, die nicht durch die versicherte Person entstanden sind. Hierzu gehören zum Beispiel Diebstahl, böswillige Beschädigungen wie abgerissene Spiegel, Glasbruch oder Tierschäden durch Marder.

  • Vollkasko: Diese Option deckt Sie komplett ab und deckt auch Unfallschäden, die selbst verursacht wurden. Dies schliesst zum Beispiel Zusammenstösse oder eine leichte Auffahrkollision an der Ampel ein. 

Welche Versicherung Sie als Neulenker oder Junglenkerin wählen sollten, hängt auch vom Wert Ihres Fahrzeugs ab. Bei einem Neuwagen ist Vollkasko für viele die bessere Option. Handelt es sich um ein Occasionsauto, reicht oft eine Teilkaskoversicherung. Nach dem Baukastenprinzip können sich auch Fahranfängerinnen und -anfänger weitere Optionen hinzubuchen.

 

Besonderheiten für Neulenkerinnen und Junglenker

Durch das erhöhte Unfallrisiko bei Fahranfängerinnen und -anfängern ist der Selbstbehalt bei Kfz-Versicherungen oft höher: Für Junglenkerinnen kann er bis zu 1’000 Franken betragen, für Neulenker 500 Franken. Dies hängt jedoch von der Versicherung ab. Manche Anbieter haben einen gesonderten Selbstbehalt für unter 26-Jährige, bei anderen können Sie selbst wählen, wie hoch er sein soll. Ist der Selbstbehalt gering, zahlen Sie im Schadensfall einen grösseren Teil selbst.

Zusätzlich gibt es eine Prämie für das unfallfreie Fahren: Mit jedem Jahr, in dem Sie keinen Schaden melden, sinkt auch die Bonusstufe und somit der Versicherungsbeitrag. Wer über einen Elternteil in die Versicherung aufgenommen wird, startet oft automatisch eine Bonusstufe tiefer. Mit einem Bonusschutz können Sie den Status in der Autoversicherung bewahren, auch dann, wenn Sie Schäden verursachen. Unser Prämienrechner  verschafft Ihnen einen ersten Überblick.

Weitere Optionen, die besonders Junglenkerinnen und Neulenkern in der Schweiz mehr Versicherungsschutz bieten, sind unter anderem:

  • Schutz bei Grobfahrlässigkeit
  • Unfall-Insassenversicherung
  • Parkschadenversicherung
  • Schutz für mitgeführte Sachen
  • Pannenhilfe mit Rückführung des Fahrzeugs

 

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