Mit der Versicherungskarte können Sie international nachweisen, dass Sie eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung haben. Diese Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Ohne gültige Haftpflichtversicherung darf das Fahrzeug nicht bewegt werden.
Früher hiess dieser Nachweis «Grüne Karte». Heute spricht man von der «Internationalen Versicherungskarte». Wird auf weissem Papier akzeptiert. Dokument muss weiterhin gedruckt werden.
In den meisten europäischen Staaten reicht das amtliche Fahrzeugkennzeichen als Nachweis aus. In manchen Ländern ist das Mitführen der edoch gesetzlich vorgeschrieben. In diesen Ländern müssen Sie die Versicherungskarte immer zwingend mitführen:
Albanien, Israel, Marokko, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Tunesien, Türkei, Ukraine und Weissrussland.
Im Falle eines Unfalls ist der Versicherungsausweis auf jeden Fall nützlich. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Internationale Versicherungskarte bei Auslandsreisen mit dem Auto immer dabeizuhaben
In diesen Ländern muss die Internationale Versicherungskarte zwingend mitgeführt werden:
In diesen Ländern ist die Internationale Versicherungskarte ebenfalls gültig:
Sonderfall Kosovo: Im Kosovo wird die Internationale Versicherungskarte nicht akzeptiert. Bei der Einreise muss an der Grenze eine Grenzversicherung für die Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sofern Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, ist diese im Kosovo gültig.
Nein, wir schicken den Nachweis direkt elektronisch an das Strassenverkehrsamt. Sobald der Nachweis erstellt ist, erhalten Sie von uns eine Information. Der Nachweis ist 30 Tage lang gültig.
Haben Sie alle Daten? Dann können sie hier online einen Nachweis bestellen.
Senden Sie die Zahlungsbestätigung mit Angabe Ihrer Policennummer an info.ch@generali.com. Danach schicken wir den Nachweis elektronisch an das Strassenverkehrsamt. Sobald wir den Nachweis erstellt haben, erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail.
Maximal zwei Fahrzeuge. Wenn es sich um Oldtimer handelt, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Die Teilkaskoversicherung bleibt während der Schilderhinterlegung bestehen. Sie müssen aber nur 50% der Prämie für Ihre Teilkasko bezahlen.
Sie möchten keine Teilkaskoversicherung während der Zeit der Schilderhinterlegung? Bitte teilen Sie uns dies schriftlich mit. Das Formular finden Sie hier.
Die einbezahlte Prämie bleibt auf Ihrer Motorfahrzeugpolice als Guthaben bestehen. Bei der Wiedereinlösung der Kontrollschilder rechnen wir Ihnen die bereits bezahlte Prämie an.
Deckungsanpassungen (ausser Teil- und Vollkasko) können Sie jederzeit vornehmen.
Wünschen Sie eine Offerte mit einer Teilkaskoversicherung?
Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse innerhalb der Schweiz mit diesem Formular mit.
Für eine Kaskoversicherung bei einem Oldtimer benötigen wir eine Werteinschätzung von einem Experten. Diese sollte nicht älter als ein Jahr sein.
Die Anzahl variiert von Kanton zu Kanton. Am besten fragen Sie bei Ihrem zuständigen Strassenverkehrsamt nach. Beachten Sie, dass ein Fahrzeug erst nach dem 29. Betriebsjahr als Oldtimer gilt.
Reichen sie uns folgende Dokumente auf info.ch@generali.com ein:
Bitte nehmen Sie für das Gutachten Ihres Fahrzeuges Kontakt mit einer unserer Agenturen auf. Wenn Sie die Kaskoversicherung bei uns abschliessen, übernehmen wir die Kosten für das Gutachten.