Zu Wasser und auf dem Land.
- Grund- und Zusatzdeckungen nach persönlichem Bedürfnis
- Elementarschäden sind auch auf dem Wasser mitversichert
- Geschleppte und gestossene Gegenstände mitversichert
- Kein Bonus-Malus-System für Haftpflicht und Vollkasko
Ob Motorboot oder Yacht: Falls Ihr Schiff auflaufen, in einen Sturm oder Unfall geraten sollte, bietet die Wasserfahrzeugversicherung umfassende Deckung. Europaweiter Schutz im Hafen, auf Flüssen, Seen, auf den sieben Weltmeeren – ja sogar an Land.
Vorteile | |
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Optimale Sicherheit zu Wasser und an Land | |
Deckungen individuell zusammenstellen | |
Elementarschäden auf dem Wasser mitversichert | |
Versicherte Gewässerzonen selbst wählen |
In unserer Wasserfahrzeugversicherung können Sie wichtige Grunddeckungen wie Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung und Unfallversicherung abschliessen. Zudem stehen Ihnen viele Zusatzdeckungen zur Auswahl. Sichern Sie nach Ihren persönlichen Bedürfnissen auch persönliche Effekten oder Beiboote ab.
Zu Wasser und auf dem Land.
Welche Grunddeckungen gibt es?
Sie können in unserer Wasserfahrzeugversicherung aus drei Grunddeckungen auswählen:
Welche Zusatzdeckungen gibt es?
Sie können in unserer Nutzfahrzeugversicherung aus folgenden Zusatzdeckungen auswählen:
Wo gilt die Versicherung?
Wählen Sie die Zone selbst, wo Sie unterwegs sind:
Eine kurzfristige Ausweitung der Zone A auf Zone B ist jederzeit möglich.
Nach einem heissen Sommertag geht ein heftiges Gewitter über dem Zürichsee nieder. Am nächsten Tag geht Herr Müller zum Hafen, wo sein Segelschiff liegt. Dort stellt er fest, dass sein Schiff während des Unwetters beschädigt wurde und gesunken ist. Nur noch die Mastspitze ragt aus dem Wasser. Dank seiner Teilkaskoversicherung kann Herr Müller beruhigt sein, denn Generali übernimmt die Reparaturkosten. Dazu kommen auch die Bergungs- und Transportkosten bis zur Werft, wo das Segelboot repariert wird. Wenige Tage später kann Herr Müller das Sommerwetter wieder auf dem See geniessen.
Die Versicherungsnehmenden, die Eigentümerin oder der Eigentümer, die Halterin oder der Halter sowie alle, die das versicherte Fahrzeug führen oder benutzen (einschliesslich Besatzungsmitglieder sowie übrige Hilfspersonen). Die durch das Fahrzeug geschleppten Wasserskifahrenden sind auch versichert.
Der Vertrag gilt ab dem auf dem Versicherungsvertrag angegebenen Datum und wird jedes Jahr stillschweigend um ein weiteres Jahr erneuert, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf durch eine der Parteien gekündigt wird.
Die Prämienberechnung richtet sich nach dem gewählten Deckungsumfang und hängt von mehreren Kriterien ab wie:
Sie können die Wasserfahrzeugversicherung über eine Beraterin oder einen Berater abschliessen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf – wir erstellen Ihnen gerne eine unverbindliche Offerte.
Unsere qualifizierten Beraterinnen und Berater unterstützen Sie, den perfekten Versicherungsschutz in jeder Lebensphase zu finden. Bei einer konkreten Frage zu einer Versicherung beantworten wir diese schnell und kompetent.
Wenn Sie Ihre Gesamtsituation besser verstehen möchten, analysieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Bedürfnisse und Ziele. Wir empfehlen Ihnen die passenden Lösungen für Ihren Versicherungsschutz, Ihre Vorsorge und Ihre finanzielle Sicherheit.
Die Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie wählen Zeit und Ort.
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Allgemeine Versicherungsbedingungen | 0,2 Mb |