Risikoabsicherung
Sozialversicherungen im Todesfall.
Das gilt es zu wissen, wenn Ihnen etwas passiert.
Wenn die Hauptverdienerin oder der Hauptverdiener in der Familie stirbt, kommt zur emotionalen Belastung die finanzielle hinzu. Bei einem Todesfall infolge eines Unfalls reichen die obligatorischen Leistungen meistens aus. Anders sieht es bei Krankheit aus.
Plötzlich ist eine Person allein für Familieneinkommen, Kinder und Haushalt zuständig. Das wird insbesondere dann zum Problem, wenn die Hauptverdienerin oder der Hauptverdiener der Familie stirbt. Zudem wirft ein Todesfall in der Familie viele existenzielle Fragen auf:
Um diese Fragen beantworten zu können, müssen ausreichende Vorkehrungen und Absicherungen getroffen werden. Ein weiterer wichtiger Grund für eine ausreichende Vorsorge ist die Ausbildung der Kinder. Ist die Familie nicht ausreichend versichert, kann es vorkommen, dass das Studium oder Weiterbildungen nicht mehr bezahlt werden können.
Wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner stirbt, bekommt die andere Person gewisse Leistungen obligatorisch ausbezahlt:
Das Total dieser Leistungen darf 90% des letzten Einkommens der verstorbenen Person nicht überschreiten. Sonst spricht man von Überversicherung und die Beträge werden gekürzt.
Die Hinterlassenenrente umfasst die Witwen- und Witwerrente sowie die Waisenrente für Partnerinnen und Partner und Kinder der verstorbenen Person.
Für diese Rente aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge sind Verheiratete gleichgestellt mit Paaren, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Eine hinterbliebene Person hat Anspruch auf die Rente, wenn folgende Punkte zutreffen:
Der Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente endet, wenn die Person wieder heiratet oder stirbt. Sollten diese Punkte nicht zutreffen, erhält die oder der Hinterbliebene eine einmalige Abfindung in der Höhe von drei Jahresrenten.
Kinder der verstorbenen Person haben Anspruch auf eine Waisenrente, wenn sie jünger als 18 Jahre oder noch in Ausbildung sind. Der Zivilstand der Eltern spielt hierbei keine Rolle. Nach dem 25. Geburtstag wird keine Waisenrente mehr ausbezahlt.
Ob die versicherte Person infolge eines Unfalls oder einer Krankheit stirbt, macht einen grossen Unterschied bei den obligatorischen Leistungen.
Wie schon bei der Erwerbsunfähigkeit ist auch hier die obligatorische Absicherung im Falle eines Unfalls besser als bei Krankheit. Der Grund ist einfach: In rund 20% aller Fälle ist ein Unfall der Grund für einen Todesfall, bei Krankheit sind es 80% der Fälle. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Risikokosten für die Versicherung sind also sehr viel höher. Konkret sieht die Situation wie folgt aus: Wenn eine Ehepartnerin oder ein Ehepartner durch einen Unfall ums Leben kommt, erhalten die Familienangehörigen maximal 90% ihres oder seines letzten Lohns. Dieser Betrag setzt sich so zusammen:
Hier erhält die Familie der verstorbenen Person nur etwa 60% des bisherigen Einkommens. Die Lücke ist also grösser als bei der Todesursache Unfall. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Mit Ihrer 3. Säule können Sie die Vorsorgelücken schliessen, die bei einem Todesfall entstehen. Eine gute Lösung ist die Todesfallversicherung. Wenn die versicherte Person stirbt, geht das Todesfallkapital an die zuvor vereinbarte Person. Zusätzlich empfehlen wir die Erstellung eines Testaments.