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Erbvorbezug oder Schenkung: 10 Tipps.

10 Tipps für eine gelungene Vermögensübertragung an die nächste Generation.

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Ágnes Erdős, Product Management Life Expert

Ágnes ist seit Januar 2023 Produktmanagerin bei Generali und verantwortet die digitale Säule 3a sowie Risikoprodukte. Ágnes hat mehr als zehn Jahre Erfahrung als Produktmanagerin im Bereich Lebensversicherung. Ihre Karriere hat sie bei Generali in Ungarn gestartet, wo sie für die Einmalanlageprodukte für Banken zuständig war.

Vermögen zu Lebzeiten weitergeben: Was ist der Unterschied zwischen Erbvorbezug und Schenkung? Wie kann ich einem Erbschaftsstreit vorbeugen? Ist ein Vertrag Pflicht? Tipps für eine reibungslose Vermögensübertragung an die eigenen Kinder.

1. Unterschied zwischen Erbvorbezug und Schenkung

Um eine optimale Entscheidung zu treffen, ist es wichtig, den grundlegenden Unterschied zwischen Erbvorbezug und Schenkung zu verstehen. Während beim Erbvorbezug das zukünftige Erbe vorzeitig ausbezahlt wird,  ist die Schenkung eine unentgeltliche Zuwendung eines Vermögenswertes zu Lebzeiten. Die Wahl macht einen Unterschied bei Steuern und späteren Erbansprüchen.

 

2. Darlehen als weitere Alternative prüfen

Neben Erbvorbezug und Schenkung sollte die Erblasserin, der Erblasser oder die schenkende Person auch die Option eines Darlehens prüfen und in Erwägung ziehen. Das Darlehen ermöglicht flexible finanzielle Unterstützung ohne sofortige Vermögensübertragung. Die klare Festlegung der Rückzahlungsmodalitäten ist hierbei entscheidend, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. 

 

3. Klare Absprache mit Begünstigten treffen

Beachten Sie zudem die Wichtigkeit einer transparenten und klaren Kommunikation mit der begünstigten Person. Durch den offenen Dialog können Sie Missverständnisse minimieren, ein gemeinsames Verständnis fördern und potenzielle Erbschaftsstreitigkeiten verhindern. Definieren Sie insbesondere den Umfang der Schenkung oder des Erbvorbezugs und klären Sie mögliche Bedingungen. 

 

4. Klare Kommunikation innerhalb der Familie

Doch nicht nur der Austausch mit der begünstigten Person ist wichtig, sondern auch der transparente Austausch mit den übrigen Familienmitgliedern ist von grosser Bedeutung. Durch die offenen Gespräche innerhalb der Familie können mögliche Missverständnisse vermieden werden und alle Beteiligten haben die Möglichkeit, die Entscheidungen nachzuvollziehen. Dies fördert ein harmonisches Verhältnis und verringert das Risiko von späteren Erbstreitigkeiten. 

 

5. Steuerliche Aspekte berücksichtigen

Beachten Sie zudem die steuerlichen Aspekte bei einem Erbvorbezug oder einer Schenkung. Informieren Sie sich über aktuelle Steuergesetze und nehmen Sie bei Bedarf professionelle Beratung in Anspruch. So können Sie steuerliche Konsequenzen minimieren. Wichtig zu erwähnen sind hier auch die Unterschiede in den einzelnen Kantonen. 

 

6. Freibeträge nutzen und Steuern minimieren

Die frühzeitige Prüfung von steuerlichen Aspekten ist demnach essenziell. Entscheidend dabei ist vor allem die Nutzung von Freibeträgen, um die Steuerlast bei Erbvorbezug oder Schenkung zu minimieren. Durch die geschickte Anwendung von Freibeträgen können Sie finanzielle Vorteile erzielen und steuerliche Belastungen reduzieren. Informieren Sie sich daher über die geltenden Freibeträge in Ihrer Region und planen Sie Ihre Schenkung entsprechend, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

 

7. Vertrag: Erbvorbezug und Schenkung dokumentieren

Wir empfehlen dringend, Erbvorbezüge und Schenkungen in einem Vertrag zu dokumentieren. Dies ist nicht nur aus rechtlicher Sicht sinnvoll, sondern dient auch als präventive Massnahme, um mögliche Unklarheiten zu vermeiden und das Risiko von Streitigkeiten mit den Eltern oder zwischen den Kindern zu vermeiden.

 

8. Ausgleichungspflicht und Pflichtteile bedenken

Bei einem Erbvorbezug oder einer Schenkung sollten Sie unbedingt die Ausgleichungspflicht und die Pflichtteile der übrigen Erbberechtigten beachten. Diese gesetzliche Verpflichtung stellt sicher, dass übertragene Vermögenswerte bei einer späteren Erbteilung ausgeglichen werden, um eine faire Verteilung des Erbes zu gewährleisten.

Es ist jedoch möglich, die beschenkte Person durch eine explizite Befreiung von der Ausgleichungspflicht zu entbinden. Beachten Sie dabei jedoch, dass Sie den gesetzlichen Pflichtteil der anderen Kinder nicht vermindern dürfen.

Erbvorbezug für ein Haus: Auswirkung der Ausgleichszahlung

Besonders im Zusammenhang mit Immobilien ist es wichtig zu bedenken, dass bei der Aufteilung des Erbes der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Todes massgeblich ist. Das heisst: Wenn Sie eine Immobilie zum Teil eines Erbvorbezugs machen, dann ist unklar, wie sich dies später auf das Erbe auswirkt. Die Immobilie kann später erheblich mehr Wert haben. Das ist für die Immobilien besitzende Person dann riskant. Die Verpflichtung zur Ausgleichszahlung kann erhebliche finanzielle Folgen haben.

 

9. Langfristige finanzielle Sicherheit im Auge behalten

Bei allen Entscheidungen betreffend Erbvorbezug oder Schenkung sollten Sie stets Ihre eigene langfristige finanzielle Situation im Blick behalten. Das heisst, Sie sollten Ihr Einkommen und Ihre Vorsorge ausreichend absichern, sodass Sie auch im Alter finanziell versorgt sind.

  • Was passiert, wenn Sie nach Auszahlung eines Erbvorbezuges oder einer Schenkung in einen finanziellen Engpass geraten?
  • Sollten Sie im Alter auf finanzielle Unterstützung angewiesen sein, gibt es keine Rückzahlungspflicht von Erbvorbezug oder Schenkung.
  • Auch gibt es keine generelle Unterstützungspflicht durch Ihre Kinder. Die Pflicht zur Verwandtenunterstützung muss je nach Fall geprüft werden und hängt unter anderem vom Einkommen der Kinder ab.

Stattdessen kann es sein, dass frühere Erbvorbezüge und Schenkungen von Ihnen Ihre Ergänzungsleistungen aus AHV und IV vermindern. Für die Beurteilung Ihres Anspruchs auf Ergänzungsleistungen werden auch ausbezahlte Vorbezüge und Schenkungen weiterhin zu Ihrem Vermögen gezählt. Je weiter die Schenkung oder der Erbvorbezug zurückliegen, desto weniger hat das einen Einfluss.

Planen Sie Ihre finanzielle Sicherheit voraus und beziehen Sie dabei die Risiken mit ein. 

 

10. Juristische Expertise in Anspruch nehmen

Um rechtliche Fallstricke zu vermeiden, empfehlen wir die Einbindung juristischer Expertise. Eine Anwältin oder ein Anwalt kann dabei helfen, alle relevanten rechtlichen Aspekte von Erbvorbezug oder Schenkung zu berücksichtigen und die Planung entsprechend auszurichten.

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Schlüsselaspekte bei Schenkungen und Erbvorbezügen

Zusammenfassend ist eine frühzeitige und sorgfältige Planung bei Erbvorbezug oder Schenkung von grosser Bedeutung. Die klare Kommunikation mit Begünstigten und den anderen Erben, die Beachtung steuerlicher Aspekte sowie die rechtssichere Dokumentation in einem Vertrag schaffen die Grundlage für eine reibungslose Vermögensübertragung. Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie der Ausgleichungspflicht und den Pflichtteilen, insbesondere bei Immobilien und Liegenschaften, widmen. Die geschickte Nutzung von Freibeträgen und die Einbindung juristischer Expertise runden eine ganzheitliche Planung ab, die nicht nur kurzfristige Vorteile, sondern auch langfristige finanzielle Sicherheit gewährleistet.

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