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Anrecht auf Schadenersatz?

Ob defektes Smartphone oder Verletzung: Dann können Sie Schadenersatz verlangen.

Wenn ein Schaden von einer anderen Person fahrlässig oder absichtlich verursacht wurde, können Sie Schadenersatz verlangen. Für Eigentum, Gesundheit oder Freiheit. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen und praktische Beispiele.

Schadenersatz verlangen

Im einfachsten aller Fälle reicht ein Brief an die verursachende Person, um Schadenersatz zu erhalten. Aber manchmal landen solche Fälle auch per Klage vor Gericht, weil die Ausgangslage kompliziert ist. Wenn Sie die wichtigsten Fakten kennen und im Notfall auf eine Rechtsschutzversicherung zählen können, haben Sie gute Chancen, den Schadenersatz zu bekommen, der Ihnen zusteht.

Wann haben Sie generell Anrecht auf Schadenersatz?
Immer dann, wenn ein entstandener Schaden finanziell ausgeglichen werden muss und wenn er von einer anderen Person absichtlich oder fahrlässig verursacht wurde. Dazu zählen Schäden an Ihrem Eigentum, an Körper, Gesundheit oder Freiheit. Die Verursacherin oder der Verursacher ist verpflichtet, wann immer möglich den Vorher-Zustand wiederherzustellen. 

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Welche Arten von Schäden unterscheidet man?

Materielle Schäden: Dazu gehören Schäden an Sachwerten wie Häusern und Autos, aber auch wenn Sie wegen einer anderen Person Geld verlieren oder es gar nicht erst verdienen können, gilt das als Schaden. Wenn Sie beispielsweise Opfer eines fahrlässig verursachten Autounfalls sind, dann können Sie auch die Kosten fürs Abschleppen, für ärztliche Behandlungen und einen allfälligen Lohnausfall geltend machen. Materielle Schäden kann man finanziell ziemlich genau beziffern. 

Immaterielle Schäden: Diese Schäden beinhalten alles, was keinen feststellbaren Wert hat. Das sind in erster Linie Rechtsgüter wie Gesundheit, Freiheit und Ehre. Hier kann Schadenersatz geltend gemacht werden, wenn Sie zum Beispiel aufgrund einer Verletzung den Haushalt nicht mehr führen können, wenn Sie diskriminiert werden oder wenn Sie sich wegen einer psychischen Beeinträchtigung umschulen lassen müssen.
 

Wie kann ich Schadenersatz einfordern?

Aussergerichtlich: Schicken Sie ein Schreiben mit Ihren Forderungen an die Person, die Ihren Schaden verursacht hat. Beschreiben Sie das Geschehene und den entstandenen Schaden genau. Fotos, Gutachten oder Polizeirapporte sollten Sie unbedingt beilegen. Geben Sie der Person eine faire Frist, um den Schadenersatz zu bezahlen.

Gerichtlich: Wenn Sie sich nicht einigen können, müssen Sie als geschädigte Person beim Gericht eine Klage einreichen, um Schadenersatz zu erhalten. Bei diesem Vorgehen ist es sinnvoll, die Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen.
 

Was ist der Unterschied zu Schmerzensgeld?

Mit dem Schadenersatz wird ein finanzieller Nachteil ausgeglichen. Das Schmerzensgeld ist eine Entschädigung, wenn Sie körperliches oder seelisches Leid erlitten haben, unter Ängsten oder bleibenden Beeinträchtigungen leiden. Ein Schmerzensgeld wird häufig bei Körperverletzungen oder Tötung zugesprochen, aber auch bei medizinischen Fehlern oder wenn Sie beispielsweise ungerechtfertigt ins Gefängnis kommen. 

 

Beispiele aus dem Alltag

Smartphone mit Wasserschaden
Ein Bekannter googelt etwas auf Ihrem iPhone, es fällt ihm aus der Hand und in den See. Der Wasserschaden macht es unbrauchbar. Der Bekannte oder seine Versicherung muss für den Wert des Smartphones aufkommen. In einem solchen Fall kann der Verursacher auf seine Haftpflichtversicherung zugreifen, die den Schaden für ihn übernimmt (abzüglich des Selbstbehalts).

Unfall vor dem Städtetrip
Sie wollen das Wochenende in London verbringen – Flug, Hotel und Musical-Tickets sind bereits bezahlt.  Einen Tag vor der Abreise fährt Ihre Nachbarin mit ihrem E-Trottinett zu schnell aus der Einfahrt, touchiert Sie, und Sie brechen sich beim Sturz das Schienbein. In diesem Zustand können Sie nicht reisen. Für die Folgen, die dieser fahrlässig verursachte Unfall mit sich bringt, können Sie von Ihrer Nachbarin Schadenersatz verlangen. Dazu gehört alles, was Sie für den Städtetrip bereits bezahlt haben und nun nicht nutzen können.

Verpasster Umsatz wegen Unerreichbarkeit
Sie sind selbstständig erwerbend, verkaufen Dienstleistungen und haben im Homeoffice Probleme mit Ihrem Telefonanschluss. Sie sind stundenlang nicht erreichbar. Weil Ihnen wahrscheinlich Anrufe von potenziellen Kunden entgangen sind, wollen Sie vom Telefonanbieter Schadenersatz. Den werden Sie in diesem Fall nicht bekommen, weil Sie nicht beweisen können, dass Sie Anrufe und damit auch Umsatz verpasst haben.

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