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So wehren Sie sich gegen Cybermobbing.

Schützen Sie sich und Ihre Kinder. Lernen Sie Ihre Rechte kennen.

Mit dem Smartphone hat man heute das Internet immer dabei. Kinder und Jugendliche wachsen mit der Onlinewelt auf. Das hat viele Vorteile, birgt aber auch Gefahren. Erfahren Sie, was Ihre Rechte bei Cybermobbing sind und wie Sie sich davor schützen.

Cybermobbing und Cyberbullying

Die Begriffe Cybermobbing und Cyberbullying sind gerade im Umfeld von Schulen in aller Munde. Doch worum geht es dabei genau? Wenn mehrere Täterinnen oder Täter eine Person via Internet oder Handy über einen längeren Zeitraum hinweg absichtlich beleidigen, bedrohen, blossstellen oder belästigen, spricht man von Cybermobbing. Bei Cyberbullying geht die Attacke von Einzelpersonen aus.

Konkret geht es dabei um:

  • die Verbreitung von falschen Informationen und Gerüchten
  • die Verbreitung und das Hochladen von peinlichen, verfälschten, freizügigen oder pornografischen Fotos und Videos
  • das Erstellen von (beleidigenden) Fake-Profilen
  • das Beschimpfen, Belästigen, Bedrohen und Erpressen via E-Mail, SMS usw.
  • die Gründung von «Hassgruppen», in denen negative Äusserungen über Einzelpersonen gemacht werden können.

 

Ursachen

Von Cybermobbing und Cyberbullying sind hauptsächlich Kinder und Jugendliche betroffen, auch wenn Erwachsene nicht davor gefeit sind. Weil Kinder den Umgang mit Social-Media-Plattformen, Chats und Co. erst lernen müssen, ist die Gefahr von Missbrauch für Jüngere besonders gross. Auch ein Kind, das sorgsam mit seinen Fotos, Videos und Passwörtern umgeht, kann Opfer von Angriffen werden.

Der Ursprung liegt immer in einem Kräfteverhältnis in der realen Welt. Häufig im Umfeld der Schule, in Sportvereinen oder anderen Gruppen. Opfer und Täterin bzw. Täter kennen sich in der Regel im richtigen Leben. Es ist unwahrscheinlich, dass jemand in Bern oder Zürich auf den Gedanken kommt, eine Schülerin oder einen Schüler in Indien oder China zu mobben.Obwohl die Täterinnen bzw. Täter manchmal die Anonymität des Internets nutzen, um ihre Identität zu verschleiern, stammen sie meistens aus dem Bekanntenkreis des Opfers.

Mobbende Personen erhöhen meist ihre Stellung in der Gruppe, indem sie andere blossstellen und beschimpfen. Den Täterinnen oder Tätern mangelt es an Empathie für das Opfer. Oft wissen sie auch nicht, dass Dinge, die ausserhalb des Internets verboten sind, auch online strafbar sind.
 

Ihre Rechte

In der Schweiz existiert kein eigenständiger Gesetzesartikel zu Cybermobbing. Doch zu den typischen Straftatbeständen, die bei Cybermobbing erfüllt werden, gehören:

  • Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB)
  • Datenbeschädigung (Art. 144bis Ziff. 1 StGB)
  • Erpressung (Art. 156 StGB)
  • Üble Nachrede (Art. 173 StGB)
  • Verleumdung (Art. 174 StGB)
  • Beschimpfung (Art. 177 StGB)
  • Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte (Art. 179quater StGB)
  • Unbefugtes Beschaffen von Personendaten (Art. 179novies StGB)
  • Drohung (Art. 180 StGB)
  • Nötigung (Art. 181 StGB)

 

Erpressung oder Nötigung

Sollte das erlittene Cybermobbing in einem konkreten Fall die Straftatbestände der Erpressung oder der Nötigung erfüllen, verfolgt die Polizei die Taten von Amts wegen, sobald sie Kenntnis davon erhält. Denn diese Delikte sind Offizialdelikte, denen die Polizei nachgehen muss – und zwar unabhängig davon, ob das Opfer Anzeige erstattet oder nicht.


Straftaten als Antragsdelikte

Andere, «leichtere» Straftaten, sogenannte Antragsdelikte wie beispielsweise Beschimpfung, werden nur verfolgt, wenn das Opfer oder seine gesetzliche Vertretung einen Strafantrag bei der Polizei stellt. Um zu klären, um was für einen Fall es sich handelt, können Sie Beratungsstellen kontaktieren, die im Gegensatz zur Polizei nicht aktiv werden müssen, wenn die Geschädigten das nicht möchten. Wer Opfer einer Persönlichkeitsverletzung geworden ist, kann ausserdem nach Massgabe des Zivilgesetzes zivilrechtlich klagen.

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Was kann ich gegen Cybermobbing tun?

Der beste Schutz ist wie immer Prävention. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, wie Sie sich und Ihre Kinder mit konkreten Massnahmen schützen können. Wichtig ist vor allem, dass Sie Ihre Kinder über die Risiken aufklären. Hier finden Sie Informationen, was Sie genau tun können und wie Ihnen ein Rechtsbeistand bei Problemen helfen kann.

 

Was tun, wenn mein Kind Opfer von Cybermobbing ist?

  • Wenn Sie oder Ihr Kind Opfer von Cybermobbing geworden sind, behalten Sie es auf keinen Fall für sich. Sprechen Sie darüber mit einer Person Ihres Vertrauens.
  • Wenn Sie bei Ihrem Kind Verhaltensveränderungen beobachten, sprechen Sie es auf mögliche Ursachen an. Verschliessen Sie Ihre Augen nicht davor, dass Ihr Kind sowohl Opfer als auch Täter oder Täterin sein könnte.
  • Suchen Sie den Austausch mit Lehrpersonen und anderen Beteiligten.
  • Suchen Sie Hilfe bei Beratungsstellen.
  • Machen Sie gegebenenfalls Ihre Rechte geltend. Eine Rechtsschutzversicherung, die Cyberkriminalität mit abdeckt, unterstützt Sie dabei.

Wo finde ich Hilfe und weitere Informationen?

Auf diesen Websites finden Sie Verhaltenstipps bei Cyberkriminalität und Informationen über Cybermobbing, Hacking und weitere Internetgefahren:

  • Nationales Zentrum für Cybersicherheit: ncsc.admin.ch
  • Tipps für den Umgang mit Internetgefahren von der Schweizerischen Kriminalprävention: skppsc.ch
  • Vorgehen bei Erpressungen via E-Mail oder Chat mit erotischen Inhalten, sogenannter Sextortion: stop-sextortion.ch
  • Sich schützen vor Risiken im Internet: Swiss Internet Alliance: ibarry.ch
  • Warnungen der Kantonspolizei Zürich vor Internetgefahren: cybercrimepolice.ch

 

Rechtsbeistand bei Cybermobbing

Kommt es trotz Vorkehrungen zum Streitfall, kann für Sie eine Cyberversicherung sehr wertvoll sein. In Hausratversicherungen sind Rechtsschutzleistungen manchmal bereits enthalten. Bei Generali finden Sie den Cyberrechtsschutz in folgenden Produkten:

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