Cyber
So wehren Sie sich gegen Cybermobbing.
Schützen Sie sich und Ihre Kinder. Lernen Sie Ihre Rechte kennen.
Mit dem Smartphone hat man heute das Internet immer dabei. Kinder und Jugendliche wachsen mit der Onlinewelt auf. Das hat viele Vorteile, birgt aber auch Gefahren. Erfahren Sie, was Ihre Rechte bei Cybermobbing sind und wie Sie sich davor schützen.
Die Begriffe Cybermobbing und Cyberbullying sind gerade im Umfeld von Schulen in aller Munde. Doch worum geht es dabei genau? Wenn mehrere Täterinnen oder Täter eine Person via Internet oder Handy über einen längeren Zeitraum hinweg absichtlich beleidigen, bedrohen, blossstellen oder belästigen, spricht man von Cybermobbing. Bei Cyberbullying geht die Attacke von Einzelpersonen aus.
Konkret geht es dabei um:
Von Cybermobbing und Cyberbullying sind hauptsächlich Kinder und Jugendliche betroffen, auch wenn Erwachsene nicht davor gefeit sind. Weil Kinder den Umgang mit Social-Media-Plattformen, Chats und Co. erst lernen müssen, ist die Gefahr von Missbrauch für Jüngere besonders gross. Auch ein Kind, das sorgsam mit seinen Fotos, Videos und Passwörtern umgeht, kann Opfer von Angriffen werden.
Der Ursprung liegt immer in einem Kräfteverhältnis in der realen Welt. Häufig im Umfeld der Schule, in Sportvereinen oder anderen Gruppen. Opfer und Täterin bzw. Täter kennen sich in der Regel im richtigen Leben. Es ist unwahrscheinlich, dass jemand in Bern oder Zürich auf den Gedanken kommt, eine Schülerin oder einen Schüler in Indien oder China zu mobben.Obwohl die Täterinnen bzw. Täter manchmal die Anonymität des Internets nutzen, um ihre Identität zu verschleiern, stammen sie meistens aus dem Bekanntenkreis des Opfers.
Mobbende Personen erhöhen meist ihre Stellung in der Gruppe, indem sie andere blossstellen und beschimpfen. Den Täterinnen oder Tätern mangelt es an Empathie für das Opfer. Oft wissen sie auch nicht, dass Dinge, die ausserhalb des Internets verboten sind, auch online strafbar sind.
In der Schweiz existiert kein eigenständiger Gesetzesartikel zu Cybermobbing. Doch zu den typischen Straftatbeständen, die bei Cybermobbing erfüllt werden, gehören:
Sollte das erlittene Cybermobbing in einem konkreten Fall die Straftatbestände der Erpressung oder der Nötigung erfüllen, verfolgt die Polizei die Taten von Amts wegen, sobald sie Kenntnis davon erhält. Denn diese Delikte sind Offizialdelikte, denen die Polizei nachgehen muss – und zwar unabhängig davon, ob das Opfer Anzeige erstattet oder nicht.
Andere, «leichtere» Straftaten, sogenannte Antragsdelikte wie beispielsweise Beschimpfung, werden nur verfolgt, wenn das Opfer oder seine gesetzliche Vertretung einen Strafantrag bei der Polizei stellt. Um zu klären, um was für einen Fall es sich handelt, können Sie Beratungsstellen kontaktieren, die im Gegensatz zur Polizei nicht aktiv werden müssen, wenn die Geschädigten das nicht möchten. Wer Opfer einer Persönlichkeitsverletzung geworden ist, kann ausserdem nach Massgabe des Zivilgesetzes zivilrechtlich klagen.
Der beste Schutz ist wie immer Prävention. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, wie Sie sich und Ihre Kinder mit konkreten Massnahmen schützen können. Wichtig ist vor allem, dass Sie Ihre Kinder über die Risiken aufklären. Hier finden Sie Informationen, was Sie genau tun können und wie Ihnen ein Rechtsbeistand bei Problemen helfen kann.
Unterstützen Sie Ihr Kind bei der Aneignung von Medienkompetenz. Sprechen Sie mit ihm über die Chancen und Gefahren des Internets.
Erklären Sie Ihrem Kind, dass es mit Ihnen sprechen kann und soll, wenn es in den sozialen Medien gemobbt wird oder merkt, dass andere gemobbt werden.
Scheuen Sie sich nicht, das Thema Cybermobbing anzusprechen. Auch wenn Sie selbst über wenig technische Kompetenz im Umgang mit Laptops, Tablets und Smartphones verfügen
Versehen Sie Online-Accounts mit sicheren Passwörtern und erklären Sie Ihrem Kind, dass es die Passwörter niemandem verraten darf.
Verdeutlichen Sie Ihrem Kind, welche Folgen es haben kann, wenn es sensible Daten und Informationen auf Onlineprofilen preisgibt. Veranschaulichen Sie an realen Fällen, was mit Fotos oder Videos passieren kann, die im Netz landen. Sagen Sie Ihrem Kind, dass Fotos manipuliert werden können – einschliesslich erotischer Fotos. Einmal gepostete Fotos sind zudem nur schwer wieder aus dem Internet zu entfernen.
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind nur Profile realer Freundinnen und Freunde in sozialen Medien akzeptiert und die Privatsphäreneinstellungen so konservativ wie möglich einstellt.
Auf diesen Websites finden Sie Verhaltenstipps bei Cyberkriminalität und Informationen über Cybermobbing, Hacking und weitere Internetgefahren:
Kommt es trotz Vorkehrungen zum Streitfall, kann für Sie eine Cyberversicherung sehr wertvoll sein. In Hausratversicherungen sind Rechtsschutzleistungen manchmal bereits enthalten. Bei Generali finden Sie den Cyberrechtsschutz in folgenden Produkten: