Hausrat: Im Hausrat sind bewegliche Gegenstände versichert, die nicht zum Gebäude oder zur Gebäudeausstattung gehören. Also Gegenstände, die Ihnen selbst gehören. Versichert sind diese Gegenstände bei Gefahren wie Feuer, Wasser, Diebstahl und Glasbruch.
Privathaftpflicht: In der Privathaftpflichtversicherung hingegen sind Schäden gedeckt, die Sie gegenüber Dritten verursachen. Dazu gehören zum Beispiel Sach- und Personenschäden. Also beispielsweise Schäden an Sachen von anderen Personen oder auch Schäden, die Sie anderen körperlich bei einem Unfall zufügen.
Wenn Sie eine bestehende Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung haben, können Sie hier folgende Zusatzdeckungen abschliessen:
Anschliessend erhalten Sie von uns eine Offerte.
Das ist abhängig davon, wie teuer Ihr eigener Hausrat ist. Bei einer durchschnittlichen Einrichtung einer Drei-Zimmer-Wohnung rechnen wir in der Regel mit rund CHF 100’000. Wenn Sie Ihre Prämie berechnen, sehen Sie unsere Richtwerte.
Es ist wichtig, dass Sie die versicherte Summe nicht zu tief wählen. Denn sonst sind Sie unterversichert. Bei einer Unterversicherung erhalten Sie im Schadenfall nicht den ganzen Schaden ausbezahlt. Wir raten Ihnen deshalb, die versicherte Summe regelmässig zu prüfen. Mit den Jahren oder mit einem Umzug in eine grössere Wohnung steigt oft der Wert des Hausrates. Dann ist es wichtig, dass Sie Ihre Versicherungssumme anpassen.
Nein, eine Hausratversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Dennoch ist sie eine sehr wichtige Versicherung, wenn Sie Ihre persönlichen Gegenstände und Ihren Hausrat finanziell vor Schäden oder Diebstahl absichern möchten.
Wir empfehlen eine Hausratversicherung ab dem Auszug aus dem elterlichen Haushalt. Oder spätestens ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie einen eigenen Haushalt haben.
Bei grober Fahrlässigkeit missachtet eine Person grundlegende Vorsichtsgebote, die eine vernünftige Person in der gleichen Situation befolgt hätte. Zum Beispiel, wenn man in einer Gartenwohnung wohnt und die ganze Nacht die Terrassentüre weit offenstehen lässt. In der Folge werden wertvolle Einrichtungsgegenstände gestohlen. Das wäre ein grobfahrlässiges Handeln.