In Rente gehen
Unfallversicherung nach Pensionierung.
Ich werde pensioniert. Was bedeutet das für meine Unfallversicherung?
Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in der Schweiz sind Sie durch Ihren Arbeitgeber bei Unfall versichert. Mit der Pensionierung fällt diese Unfalldeckung gemäss UVG weg. Wir erklären, wie Sie sich gut gegen Unfälle absichern und worauf Sie achten sollten.
Mit dem Übergang vom Arbeitsleben in die Pension sind Sie nicht mehr durch Ihren Arbeitgeber gegen Unfall versichert. Sie müssen die Versicherung bei Unfall durch Ihren Krankenkassenversicherer in der Grundversicherung miteinschliessen. So bleiben Sie im Schadensfall finanziell abgesichert. Dies geschieht nahtlos, wenn Sie die vorgegebenen Fristen wahrnehmen.
Die Unfallversicherung durch den Arbeitgeber endet etwa einen Monat nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Genauer am 31. Tag nachdem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn wegfällt. Innerhalb dieses Monats sollten Sie in Ihrer Grundversicherung die Unfalldeckung einschliessen lassen. Sie ziehen eine frühzeitige Pensionierung in Betracht? Auch dann sollten Sie innert Monatsfrist prüfen, wie Sie versichert sind. Ausserdem kann für Sie eine weitere Absicherung mit einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung Sinn machen.
Ja, der Einschluss der Unfalldeckung in der Grundversicherung ist zwingend erforderlich. Auch wenn die gesetzliche Unfallversicherung nach UVG wegfällt, ist die Unfalldeckung gemäss KVG in der Schweiz Pflicht. Sollte der Einschluss der Unfalldeckung bei Ihrem Krankenversicherer vergessen gehen, müssen Sie bei einem Unfall die Heilungs- und Pflegekosten nicht selber übernehmen. Diese werden von Ihrem Krankenversicherer aus Kulanz übernommen. Allerdings werden die Prämien, die für diesen Zeitraum nicht gezahlt worden sind, dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin rückwirkend in Rechnung gestellt.
Private Unfallversicherungen erweitern die Deckung bei einem Unfall. Bei Generali bieten wir die nachfolgenden zusätzlichen Leistungen an. Die Deckung der Versicherung stimmen wir mit Ihnen auf Ihre Bedürfnisse ab:
Sie geniessen bei Unfall die Privilegien einer Privatversicherung. Sie können die Unfallversicherung mit einem Zusatz um Rechtsschutz erweitern. Welche Leistung ist Ihnen wichtig?
Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche einer nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, deckt Ihr Arbeitgeber die Unfallversicherung ab. Sie können die Unfalldeckung aus Ihrer Grundversicherung ausschliessen. Informieren Sie dazu Ihre Krankenkasse betreffend Zusatzoptionen bei der obligatorischen Krankenversicherung. Vergessen Sie nicht, die Unfalldeckung rechtzeitig wieder einzuschliessen, sobald Sie Ihre Arbeitstätigkeit beenden.
Eine Pflicht für eine Unfallversicherung gemäss UVG besteht für alle in der Schweiz beschäftigten Personen, welche mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten. Ebenfalls sind arbeitslose Personen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz abgesichert. Nicht obligatorisch ist die Unfalldeckung gemäss UVG für:
Jedoch sollten diese Personen zwingend die Unfalldeckung beim Krankenversicherer miteinschliessen.
Ebenfalls nicht obligatorisch ist die Unfallversicherung gemäss UVG für selbstständig Erwerbstätige. Obwohl keine Pflicht nach Schweizer Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG besteht, ist in jedem Fall eine Absicherung gegen Unfall mit der Unfalldeckung beim Krankenversicherer zwingend. Für selbstständig Erwerbende empfehlen wir zur Unfalldeckung nach KVG zusätzlich als Ergänzung eine private Unfallversicherung. Gerne beraten wir Sie, welcher Unfallschutz am besten zu Ihnen passt.