E-Banking
Direktbelastung: Lastschriftverfahren (LSV) oder Direct Debit (DD) von einem schweizerischen Bank- oder Postkonto. Dazu müssen Sie lediglich das Download-Formular «Belastungsermächtigung» ausfüllen und uns per Post (nicht per E-Mail) zuschicken: Generali, Postfach 1040, 8134 Adliswil 1.
Dauerauftrag
Kreditkarte: Möglich über das Kundenportal MyGenerali
→ Wenn Sie bereits ein Kundenkonto haben: Login | MyGenerali
→ Wenn Sie noch kein Kundenkonto haben: Registrierung | MyGenerali
Weitere Informationen zum Thema Rechnungen finden Sie auch unter «Zahlungsmethoden».
Diese Zahlungsmethode steht für Lebensversicherungen im Moment nicht zur Verfügung. Wir bieten diese jedoch an für Sachversicherungen wie die Fahrzeugversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Reiseversicherung etc.
Bei einigen Lebensversicherungen kann es sein, dass die Prämien jedes Jahr zum selben Datum erhöht werden. Denken Sie in diesem Fall daran, dass Sie zusammen mit dem neuen Betrag des Dauerauftrags auch die Referenznummer anpassen.
Unsere Empfehlung:
Verwenden Sie ein Lastschriftverfahren (LSV oder DD) für die Zahlung Ihrer Prämien. So werden die Prämien direkt von Ihrem Bank- oder Postkonto abgebucht. Die jährliche Prämienanpassung wird dabei automatisch berücksichtigt. Wenn Sie diese Zahlungsart wählen möchten, müssen Sie lediglich das Download-Formular «Belastungsermächtigung» ausfüllen und uns per Post (nicht per E-Mail) zuschicken: Generali, Postfach 1040, 8134 Adliswil 1.
Das sind die häufigsten Lösungen:
Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen setzt sich die Prämie wie folgt zusammen:
1. Sparprämie: Dieser Anteil wird während der gesamten Vertragslaufzeit für den Aufbau Ihres Erlebensfallkapitals genutzt.
2. Risikoprämie: Dieser Anteil deckt die Kosten für das versicherte Risiko. Meistens sind es die Risiken Tod und Invalidität (inklusive allfälliger Zusatzversicherungen).
3. Kostenprämie: Durch das Verwalten Ihrer Police entstehen Kosten. Das sind zum Beispiel Kosten für Abschlussaufwendungen und Verwaltungskosten.
Die Sparprämie dient als Basis für die Berechnung des Rückkaufswertes. Die Risiko- und Kostenprämien hingegen verbleiben bei Generali.
Bitte beachten Sie, dass je nach Tarifgeneration weitere Bestandteile dazukommen können.
Senden Sie uns Ihren unterzeichneten Antrag auf Reduktion der Prämien wenn immer möglich per E-Mail an life.ch@generali.com. Wenn das per E-Mail nicht möglich ist, können Sie uns den Antrag auch per Post zuschicken.
Um Ihre Möglichkeiten im Zusammenhang mit einer Erhöhung Ihrer Versicherungsprämien zu ermitteln, bitten wir Sie, sich direkt mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater in Verbindung zu setzen. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Begleitblatt zur Police (siehe «Für Sie zuständig»).
Bitte beachten Sie: Der Versicherungsnehmer muss in der Schweiz wohnhaft sein.
Wenn Sie zusätzlich zur bereits bestehenden Police eine neue, ergänzende Lebensversicherung abschliessen, erhalten Sie einen Treuerabatt von 10% auf die erste Jahresprämie. Dazu müssen die die üblichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Wir bieten für bestimmte Verträge und für bestimmte Situationen die Möglichkeit einer sogenannten Prämienpause (Sistierung) an.
Sie können Ihre Prämien für maximal zwei Jahre unterbrechen. Zum Beispiel während einer Elternzeit oder einer Weiterbildung.
Nein, Sie müssen die fehlenden Prämien nicht nachzahlen.
Die drei wichtigsten Voraussetzungen sind:
Bitte beachten Sie: Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Um herauszufinden, ob wir Ihnen eine Prämienpause anbieten können, kontaktieren Sie am besten unseren Kundenservice unter 0800 881 882:
Montag bis Donnerstag. 08.00 bis 17.30 Uhr
Freitag, 08.00 bis 17.00 Uhr
Eine Prämienpause ist ausserdem gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren finden Sie im Download-Dokument «Gebührenreglement».
Senden Sie uns Ihren Antrag auf Prämienfreistellung bitte per E-Mail an life.ch@generali.com. Wenn das per E-Mail nicht möglich ist, können Sie uns den Antrag auch per Post zuschicken.
Ein Vertrag verfügt über einen Umwandlungswert, sofern er einen Rückkaufswert besitzt. Der Umwandlungswert entspricht der neuen Versicherungssumme, wenn Sie die Prämienzahlung Ihrer Lebensversicherung einstellen.
Alle bestehenden Zusatzversicherungen sowie die Zahlung einer Rente infolge von Krankheit oder Unfall werden storniert. Fondsgebundene Lebensversicherungen mit garantiertem Kapital bleiben in sogenannter konventioneller Form aufrechterhalten. Das heisst, dass sie nicht an Anlagefonds gebunden sind.
Die Berechnungsmethode der neuen Versicherungssumme hängt von der Art des unterzeichneten Vertrags ab. Diese finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Police.
Die Auszahlung im Erlebensfall bei gemischten Lebensversicherungen erfolgt bei Ablauf der Versicherung. Dieses Datum finden Sie auf Ihrer Police.
Bei vorzeitigem Ableben der versicherten Person erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme an die Anspruchsberechtigten.
Spätestens einen Monat, bevor Ihre Lebensversicherung abläuft, erhalten Sie von uns eine provisorische Abrechnung. In dieser sehen Sie die voraussichtliche Erlebensfallleistung inklusive eventueller Überschüsse. Bei Fälligkeit des Vertrags nehmen wir die Auszahlung der garantierten Leistungen einschliesslich eventueller Überschüsse aus Zusatzversicherungen vor. Wenn die Versicherungspolice verpfändet wurde, ist die schriftliche Zustimmung des Pfandgläubigers zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen fondsgebundenen Vertrag ohne Garantieleistungen haben, wird in der Abrechnung das aktuelle Fondsguthaben des Vertrags sowie eventuelle Überschüsse angegeben. Wenn Sie einen nicht fondsgebundenen Vertrag haben, wird in der Abrechnung die in Ihren Policendokumenten angegebene Versicherungssumme aufgeführt.
Wenn Ihre Versicherung fondsgebunden ist, ist der Wert des endgültigen Fondsguthabens erst einige Wochen nach Ablauf Ihrer Versicherung definitiv bekannt. Wir schicken Ihnen Ihre provisorische Abrechnung vorzeitig, damit Sie uns vor Ablauf des Vertrags Ihre Zahlungsinstruktionen geben können.
Teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse so schnell wie möglich mit. Benutzen Sie dazu dieses Online-Formular. So können wir eine nahtlose Kommunikation sicherstellen.
Wir bitten Sie, sich direkt bei Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin zu melden. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Begleitblatt zur Police (siehe «Für Sie zuständig»).
Senden Sie uns Ihre Kündigung bitte per E-Mail an life.ch@generali.com. Wenn das per E-Mail nicht möglich ist, können Sie uns die Kündigung auch per Post zuschicken.
Bitte beachten Sie:
Rückkaufsbegehren werden mit ihrem Eintreffen bei uns wirksam. Der Rückkauf wird, sofern Sie kein zukünftiges Kündigungsdatum erwähnen, frühestens per nächstem Monatsersten nach Erhalt Ihres Rückkaufgesuches ausgeführt. Im Normalfall nehmen wir die Auszahlung (sofern der Vertrag einen Rückkaufswert aufweist) innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt aller erforderlichen Dokumente/Unterlagen sowie notwendigen Informationen - vollständige Zahlungsinstruktionen, sowie bei fondsgebundenen Versicherungen Kenntnis der Rücknahmekurse der Fonds - vor. Grundsätzlich sind die Rücknahmekurse der Fonds ab der zweiten Woche jedes Monats verfügbar.
Lebensversicherungen haben eine feste Laufzeit. Sie müssen also für eine bestimmte Zeit Prämien einbezahlen. Die Laufzeit wird beim Abschliessen der Versicherung festgelegt und steht in Ihrer Police. Wenn Sie diese Lebensversicherung vorzeitig kündigen, dann erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert zurück. Deshalb spricht man beim Kündigen einer Lebensversicherung auch davon, dass man sie zurückkauft. Der Rückkaufswert ist also der Geldbetrag, den Sie erhalten, wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen.
Die Methode zur Berechnung des Rückkaufswerts hängt von der Art des Vorsorgevertrags ab und ist in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (unter Rückkauf) geregelt. Wenn Ihre Versicherung fondgebunden ist, finden Sie je nach jährlicher Fondsrendite mögliche Rückkaufswerte auf dem Beiblatt Ihrer Policendokumente.
Ihre Prämien setzen sich wie folgt zusammen:
Die Sparprämie dient als Basis für die Berechnung des Rückkaufswertes. Die Risiko- und Kostenprämien hingegen verbleiben bei der Generali.
Deshalb raten wir davon ab, eine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen. Das sollte man nur machen, wenn es gar nicht anders geht.
Bestellen Sie Ihren Rückkaufswert auf unserer Website mit dem Online-Formular «Vertragswert & Fondsguthaben bestellen». Wir senden Ihnen die Dokumente anschliessend zu.
Wenn Sie einen Vorbezug für selbstbewohntes Wohneigentum (Hauptwohnsitz) tätigen möchten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Wie wirkt sich das auf den Vertrag aus?
Sobald der Rückkauf durchgeführt wurde, erlischt der Vertrag.
Welches Formular verwende ich dazu?
Wie hoch ist der Rückkaufswert meines Vertrags?
Bestellen Sie Ihren Rückkaufswert mit unserem Online-Formular «Vertragswerte und Fondsguthaben bestellen». Wir senden Ihnen die Dokumente anschliessend zu.
Wie wirkt sich das auf den Vertrag aus?
Der Vertrag wird aufrechterhalten. Sie müssen die Prämien weiterhin bezahlen.
Dank des privilegierten Vorbezugs erhalten Sie einen Betrag, der über dem Rückkaufswert liegt. Dabei haben Sie noch den Vorteil, dass Ihr Versicherungsschutz bestehen bleibt. Die folgenden beiden wesentlichen Voraussetzungen gelten bei der Gewährung dieses privilegierten Vorbezugs für Wohneigentum:
Für einen privilegierten Vorbezug fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren finden Sie im Download-Dokument «Gebührenreglement».
Bitte beachten Sie, dass noch weitere Voraussetzungen gelten. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Um herauszufinden, ob wir Ihnen diese Lösung anbieten können, rufen Sie uns am besten an unter 0800 881 882:
Montag bis Donnerstag, 08.00 und 17.30 Uhr
Freitag, 08.00 und 17.00 Uhr
Sobald wir alle erforderlichen Unterlagen erhalten haben, nehmen wir die Auszahlung im Normalfall innerhalb von 30 Tagen vor.
Möchten Sie Ihrer Versicherungspolice keine Mittel entnehmen? Dann können Sie beim Erwerb von Wohneigentum auch die Möglichkeit einer indirekten Amortisation bei Ihrer Bank prüfen: Das heisst, Sie können Ihre Versicherungspolice bei der Bank, die die das Hypothekardarlehen ausgibt, als Garantie hinterlegen (Verpfändung). Wenn ein Versicherungsvertrag bei einer Bank verpfändet wird, dient der Vertrag somit als Garantie und indirekte Amortisation des Hypothekarkredits.
Bei einem Rückkauf, bei Vertragsablauf oder im Falle des vorzeitigen Tods werden die Leistungen dann gemäss Anweisungen der Bank ausbezahlt, um die Hypothekarschuld zu amortisieren. Am besten prüfen Sie diese Option direkt mit Ihrer Bank.
Besteuerung bei der gebundenen Vorsorge (Säule 3a)
Besteuerung bei der freien Vorsorge (Säule 3b)
Ein steuerrechtlich neutraler Übertrag von Säule 3a Guthaben ist auch im Alter von über 60 Jahren möglich. Es sei denn, die Police läuft ab. Sobald die Leistungen fällig werden, ist ein steuerrechtlich neutraler Übertrag in eine andere Säule 3a nicht mehr möglich. Fällig gewordene Leistungen werden also besteuert.
Die Jahresenddokumente für das Vorjahr schicken wir Ihnen zusammen mit weiteren wichtigen Informationen jeweils jährlich bis Anfang Februar automatisch zu. Wenn Sie die Unterlagen bis dahin nicht erhalten haben, kann es sein, dass die Adresse, die wir von Ihnen haben, nicht mehr aktuell ist. Bitte geben Sie uns mit diesem Online-Formular Ihre aktuelle Adresse an.
Falls Sie Steuerdokumente aus einem vergangenen Jahr benötigen, können Sie diese am auch ganz einfachmit diesem Online-Formular bestellen.
Unter generali.ch/steuern sehen Sie, welche Angaben Sie zu Ihren Versicherungen machen können. Sie finden Informationen zu:
Sie haben überhöhte Beiträge an Ihre Säule 3a geleistet? Bitte senden Sie uns das offizielle Schreiben Ihrer Steuerbehörde per E-Mail an life.ch@generali.com oder per Post. Geben Sie dabei bitte Ihre Policennummer an. Wir werden uns bei Ihnen melden, um Ihnen eine Lösung anzubieten, die auf Ihren Vertrag, Ihre Situation und Ihre Erwartungen zugeschnitten ist.
Zum Jahreswechsel bekommen Sie von uns eine Steuerbescheinigung für Ihre Lebens- und Leibrentenversicherungen. Das Schreiben sowie Informationen zum Status Ihrer Verträge senden wir Ihnen automatisch bis Anfang Februar per Post. Falls Sie Ihre Dokumente lieber digital hätten, können Sie sich für unser Kundenportal registrieren.
Weitere Informationen zu meinen Steuern und der Säule 3a: Laden Sie das Merkblatt Steuern sparen herunter. Dieses erklärt, wie Sie mit den Abzugsmöglichkeiten im Rahmen der Säule 3a Geld sparen. Zudem erhalten Sie nützliche Tipps zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung.
Auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen finden Sie weitere Informationen zur Säule 3a.