Um digitale Dokumente zu erhalten, brauchen Sie Zugang zum Kundenportal.
Viele unserer Kundinnen und Kunden haben sich das gewünscht. Zudem suchen wir stets nach Möglichkeiten, unseren Papierverbrauch zu senken und damit die Umwelt zu schonen. Die digitalen Dokumente sind eine solche Möglichkeit.
Digitale Dokumente sind einfach und unkompliziert. Sie bieten Ihnen folgende Vorteile:
Wenn eine Rechnung in Ihrem Kundenportal bereitsteht, erhalten Sie von uns eine E-Mail. In dieser E-Mail finden Sie alle relevanten Informationen für die Zahlung. Die detaillierte Rechnung können Sie aber nur im Kundenportal anschauen.
Grundsätzlich müssen Sie sich für eines entscheiden. Wenn Sie sich für Papierrechnungen entscheiden und unser Kundenportal trotzdem nutzen, erhalten Sie jedoch beides. Denn die Dokumente erhalten Sie automatisch auch im Kundenportal, wenn Sie registriert sind.
Bitte beachten Sie: Im Moment sind noch nicht komplett alle Dokumente digital verfügbar. Wir arbeiten laufend daran, möglichst viele Dokumente digital bereitzustellen.
Das ist kein Problem. Ab November können Sie im Kundenportal selber einstellen, ob Sie Papierdokumente wollen oder nicht. Sie können das also jederzeit ändern. Falls Sie sich noch nicht registriert haben, können Sie das ganz einfach auf der Registrierungsseite portal.generali.ch tun. Oder Sie können sich auch bei unserem Kundenservice (+41 58 472 01 01) melden.
Nein. Für Sie ändert sich nichts. Der Wechsel von der Papierrechnung zur digitalen Rechnung hat keinen Einfluss auf die Zahlungsmethode. Falls Sie Ihre bisherige Zahlungsmethode ändern möchten, können Sie gerne unseren Kundenservice kontaktieren.
Sie brauchen kein E-Banking, um auf digitale Rechnung umzustellen. Sie entscheiden weiterhin selbst, wie Sie die Rechnung bezahlen wollen. Das muss nicht über das E-Banking erfolgen. Die digitale Rechnung ist eine genaue Kopie Ihrer Papierrechnung. Sie erhalten diese einfach digital zugestellt anstatt mit der Post.
Für die Zustellung einer Papierrechnung fallen bei uns Kosten an. Das ist korrekt. Wir planen im Moment aber nicht, Ihnen diese Gebühr zu belasten.
Bitte beachten Sie: Der digitale Dokumentenversand ist bei vielen Versicherungen und auch in anderen Branchen üblich. Es kann deshalb sein, dass für den Postversand künftig höhere Kosten berechnet werden. Je nach Entwicklung müssen wir Ihnen diese in der Zukunft weiterverrechnen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den digitalen Weg zu wählen.
Im Kundenportal finden Sie bereits heute digitale Rechnungen und Policen für die meisten unserer Versicherungen. Wir werden Ihnen in Zukunft aber immer mehr Dokumente digital zur Verfügung stellen, wenn Sie dies wünschen. Das betrifft vor allem Dokumente für folgende Generali Versicherungen: Haushaltversicherung, Fahrzeugversicherung, Unfallversicherung, Gebäudeversicherung, Reiseversicherung und Lebensversicherung.
Nein. Wenn Sie sich für den digitalen Weg entscheiden, wird die Rechnung nur in Ihrem persönlichen Kundenportal angezeigt. Wenn Sie möchten, dass wir die Rechnung wie bis anhin an eine andere Adresse schicken, müssen Sie den Papierversand wählen. Sie können Ihre Dokumente aber trotzdem in Ihrem Kundenportal einsehen.
Im Kundenportal verwalten Sie Ihre Versicherungen und Services einfach, sicher und bequem.
Ihre Vorteile im Überblick:
Nein. Sie können nur zwischen digital und Papier wählen. Einzelne Dokumente können Sie nicht separat auswählen.
Nein, eine Registrierung fürs Kundenportal ist Voraussetzung für den Zugriff auf digitale Dokumente.
Registrieren können Sie sich unter diesem Link.
Sie erhalten wie bisher eine Zahlungserinnerung per Post. Der Prozess für die Zahlungserinnerung und der Mahnprozess verändern sich nicht.
Hier können Sie eine aktuelle Rechnungskopie per E-Mail bestellen.
Das ist aus Datenschutzgründen nicht möglich, selbst wenn Sie in einer Beziehung zur anderen Person stehen. Nur der Versicherungsnehmer selbst kann sich im Portal registrieren und hat Zugang zu seinen Daten und Dokumenten.
Wenn Sie beispielsweise die Prämienrechnung für Ihren Sohn bezahlen möchten, ist das über das Kundenportal deshalb nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, eine andere Zahlungsmethode zu wählen. Zum Beispiel können Sie die Rechnung in Ihrem E-Banking bezahlen. Hier finden Sie weitere Zahlungsmethoden.
Bezahlen Sie bitte die bereits erhaltene Prämienrechnung.
Ohne spezielle Vereinbarung erhalten Sie automatisch einen Einzahlungsschein.
Haben Sie die Zahlungsfrist verpasst oder können Sie die Rechnung erst später bezahlen? Hier sehen Sie eine Übersicht unseres Mahnprozesses.
Erinnerung
30 Tage nach der Prämienfälligkeit 01.02.
Gesetzliche Mahnung
20 Tage nach der Erinnerung 21.02.
Deckungsunterbruch
15 Tage nach gesetzlicher Mahnung 06.03.
Schildersperrung
1 Tag nach dem Deckungsunterbruch 07.03.
Betreibung
10 Tage nach der Schildersperrkarte 17.03.
Sie können eine Ratenzahlung mit uns vereinbaren. Ihre Anfrage muss zwingend vor der ersten Zahlungserinnerung bei uns eintreffen.
Hier finden sie das Formular für Ihre Anfrage.
Mit den QR-Rechnungen wird das Bezahlen digitalisiert und vereinfacht. Anstelle des orangen oder roten Eizahlungsscheins sehen Sie auf der Rechnung einen Einzahlungsschein mit QR-Code. Dieser enthält alle relevanten Informationen für die Bezahlung der Rechnung. Sie müssen also lediglich den QR-Code scannen und die Rechnung freigeben – fertig. Sie müssen keine langen Nummern und Beträge wie Referenznummer, IBAN etc. mehr eintippen.
Die roten und orangen Einzahlungsscheine werden per 30. September 2022 vom Markt genommen. Danach können keine Rechnungen mehr mit den bisherigen Einzahlungsscheinen bezahlt werden.
Bei Generali passen wir alle Rechnungen fortlaufend zwischen März und Juli 2022 an. Während dieser Zeit kann es sein, dass Sie einige Rechnungen mit ESR-Einzahlungsschein erhalten und andere Rechnungen mit QR-Code. Bitte verwenden Sie immer den Einzahlungsschein, den Sie mit der entsprechenden Rechnung erhalten. Wir bemühen uns, die Übergangsphase so kurz wie möglich zu halten.
Öffnen Sie Ihr E-Banking auf Ihrem Laptop oder Ihr Mobile Banking auf Ihrem Handy. Scannen Sie den QR-Code. Mit dem Scannen werden automatisch alle Informationen erfasst, die für die Bezahlung notwendig sind. Dann können Sie die Rechnung direkt freigeben – fertig.
Hier finden Sie ein Erklärvideo von SIX.
Es ist auch möglich, dass Sie die Informationen auf dem QR-Einzahlungsschein manuell in Ihrem E-Banking eintippen, falls Sie den Code nicht scannen möchten. Das ist jedoch aufwändiger für Sie. Alternativ können Sie Ihre Rechnung auch weiterhin am Postschalter bezahlen. Dafür fallen bei Sachversicherungen aber Gebühren an. Auch Daueraufträge, Lastschriftverfahren und eBill sind je nach Versicherung weiterhin möglich.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu allen Zahlungsmethoden.
Falls Sie die Zahlung manuell erfassen, können Sie die Referenz nur erfassen, wenn Sie die neue QR-IBAN verwenden. Mit der alten IBAN funktioniert das nicht. Das Referenzfeld ist gesperrt, wenn eine falsche IBAN verwendet wird.
Beachten Sie: Es kann sein, dass in Ihrem E-Banking noch unsere alte IBAN gespeichert ist. Stellen Sie sicher, dass Sie die neue IBAN verwenden, die auf der neuen QR-Rechnung zu sehen ist. Dann funktioniert auch die QR-Referenz.
Ja. Sie können Ihre Rechnung wie bisher am Postschalter bezahlen.
Nein. Bei der Bezahlung mit eBill ändert sich nichts. Sie erhalten weiterhin E-Rechnungen im gleichen Layout von uns. Sie müssen daher nichts anpassen.
Bitte beachten Sie: Diese Zahlungsmethode steht für Lebens- und Rechtsschutzversicherungen im Moment nicht zur Verfügung.
Nein. Bei der Bezahlung mit einem Lastschriftverfahren ändert sich nichts. Der Betrag wird Ihnen weiterhin automatisch verrechnet. Sie müssen daher nichts anpassen.
Bitte beachten Sie: Diese Zahlungsmethode steht für Sach- und Rechtsschutzversicherungen im Moment nicht zur Verfügung.
Falls Sie Ihren Dauerauftrag mit den Zahlungsdaten eines ESR-Einzahlungsscheines eingerichtet haben, müssen Sie diesen zwingend durch einen neuen Dauerauftrag ersetzen. Wir senden Ihnen QR-Rechnungen zu, sobald dies notwendig ist. Sie können Ihren neuen Dauerauftrag dann mit der QR-IBAN und der QR-Referenz neu aufsetzen. Diese beiden Angaben sehen Sie rechts neben dem QR-Code.
Wir hinterlegen für Sie die Rechnung wie bisher im Kundenportal – neu einfach mit QR-Code anstatt eines ESR-Einzahlungsscheines. Ansonsten ändert sich nichts. Sie können die Rechnung dort direkt mit Ihrer Kreditkarte bezahlen. Oder Sie können die Rechnung herunterladen und in Ihr E-Banking laden oder sie direkt mit Ihrem Natel scannen.
Bitte beachten Sie: Diese Zahlungsmethode steht für Lebens- und Rechtsschutzversicherungen im Moment nicht zur Verfügung.
In der Benachrichtigungs-E-Mail sehen Sie die QR-IBAN, die QR-Referenz und den Betrag der Rechnung. Aus Datenschutzgründen ist es jedoch nicht möglich, den QR-Code direkt in der E-Mail mitzusenden. Denn der Code enthält persönliche Daten – unter anderem Ihre Adresse, Ihren Namen und Ihre Vertragsnummer.
Nein. Für Lebens- und Rechtsschutzversicherungen können Sie es nicht nutzen.
Ja, aber maximal drei Policen auf einmal. Die Policennummern müssen dabei mit einem Komma voneinander abgetrennt werden.
Das ist nicht möglich. Sie müssen die Anmeldung für mindestens eine Police selbst vornehmen. Nach Ihrer Anmeldung kann Generali die anderen Policen manuell hinzufügen, wenn Sie dies wünschen.
Sie müssen die gleichen Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail, Telefon) eingeben, die in unserer Datenbank eingetragen sind.
In diesem Fall müssen Sie die E-Bill-Registrierung löschen. Für Ihr neues Bankkonto müssen Sie sich erneut anmelden.
Eine Rechnung wird schnell vergessen. Die erste Mahnung wird über das E-Bill-System verschickt. Die Informationen zu den weiteren Mahnschritten erhalten Sie mit der Post.